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Ablastung zwingend notwendig?
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JoeH schrieb:
DerFeineHerr schrieb:
...
@JoeH
Die 1700kilo Klasse gehört laut Caravaning schon eher zu den größeren Wägen. Kannst in der aktuellen Ausgabe der Caravaning nachsehen.
Für Jahresdauerwechselplatz Camper wie Dich in Zukunft, ist der 500er zu klein.
Wtf ist denn ein "Jahresdauerwechselplatz Camper"? Wir sind (und bleiben) Reisecamper.
Nenn es wie Du willst. Die 500er Klasse gehört zu den größeren Wohnwagen, man kommt definitiv mit weniger zurecht.
So eine Festung wie Du Sie ziehst brauchen Ganzjahrescamper.... oder die von mir Beschriebenen, welche das ganze Jahr an unterschiedlichen Plätzen länger stehen.
JM2CT -
mathoit schrieb:
„Ein Allerwelts-Techniker denkt eben nicht darüber nach, wie Konstruktionsfehler vermieden werden könnten, sondern er mildert gewohnheitsmäßig die Auswirkungen des letzten Fehlers durch einen neuen. Mit jedem Glied einer Fehlerkette aber schwindet der erste Fehler weiter aus dem Blickfeld. Kein Wunder, daß ihn bald keiner mehr wahrnimmt.“ Zitat Alfred Eisenschink -
Camper-Toby schrieb:
Moin,
Planspiel :
Seht das einmal anders
Nach dem Unfall und Auswertung der Papiere wird mit Sicherheit angenommen, daß das in den Papieren genannte Gewicht auch unterwegs war.
Also keine Überladung,
sondern Überschreitung der Anhängelast um 350 kg
Gruss Thomas
Dann könnte ja auch die Versicherung kommen bei einem Unfall mit 130kmh Beschränkung und behaupten, das Auto kann 210 fahren und sicherlich waren sie damit auch unterwegs. -
topcamper schrieb:
Camper-Toby schrieb:
Moin,
Planspiel :
Seht das einmal anders
Nach dem Unfall und Auswertung der Papiere wird mit Sicherheit angenommen, daß das in den Papieren genannte Gewicht auch unterwegs war.
Also keine Überladung,
sondern Überschreitung der Anhängelast um 350 kg
Gruss Thomas
Dann könnte ja auch die Versicherung kommen bei einem Unfall mit 130kmh Beschränkung und behaupten, das Auto kann 210 fahren und sicherlich waren sie damit auch unterwegs.
Das wäre normal auch mein Denken -
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nee, das ist ja bei unserer Gesetzeslage nicht nur fahrlässig, schon Vorsatz
Dann kann ich auch Sportwetten unabgesichert spielen, reines Glück! -
DerFeineHerr schrieb:
JoeH schrieb:
DerFeineHerr schrieb:
...
@JoeH
Die 1700kilo Klasse gehört laut Caravaning schon eher zu den größeren Wägen. Kannst in der aktuellen Ausgabe der Caravaning nachsehen.
Für Jahresdauerwechselplatz Camper wie Dich in Zukunft, ist der 500er zu klein.
Nenn es wie Du willst. Die 500er Klasse gehört zu den größeren Wohnwagen, man kommt definitiv mit weniger zurecht.
So eine Festung wie Du Sie ziehst brauchen Ganzjahrescamper.... oder die von mir Beschriebenen, welche das ganze Jahr an unterschiedlichen Plätzen länger stehen.
JM2CT
Wir stehen meist mal nur ein paar Tage, mal ein paar Wochen - im Sommer eher in Nordeuropa, im Winter in Spanien, Griechenland oder Marokko, je nachdem, wo das Wetter besser ist. Durch die hohe Autarkie des Wagen sind wir nicht an feste Infrastruktur oder Plätze gebunden - Ankommen, Stützen ausfahren lassen, fertig. Kein Ein-oder Auspacken von irgendwelchem Gerödel, Knopfdruck genügt und weiter geht es. Wir reisen halt.
Man kommt immer mit weniger zurecht. Wenn man will - vorher waren wir knapp 20 Jahre mit einem kleinen Wagen unterwegs, einem 450er Hobby, zu zweit geht das, wenn man nicht gerade Wintercamping macht.
Hier geht es aber um eine vierköpfige Familie, da hat man eher etwas größere Familiengrundrisse, unser Familienwohnwagen hatte damals ein Länge von 7,20 m - ein typischer Standardwagen vor über 30 Jahren.Grüsse, Joe -
mathoit schrieb:
Die Frage ist nur, muss oder sollte ich ablassen.
mathoit schrieb:
Noch mal zu meiner Eingangsfrage. Könnte die Versicherung mir hier eine verbindliche Auskunft geben?
Ich werde da morgen mal nachfragen
Selbst wenn die Versicherung ein Gutachten fordert, wenn der nicht zu schwer ist hast du ja nichts zu befürchten, dann müssen die das eben auch noch zahlen. -
So Leute, als TE werde ich mal zur Auflösung beitragen !!!
Heute Morgen den Händler kontaktiert, alles kein Problem. Brief zusenden, der tägliche TÜV Dienst bei denen macht am kommenden Tag direkt die Ablastung fertig > 50€
Wohlbemerkt, das Verkehrsamt, mit denen ich auch heute telefoniert habe, macht sogar vorab alles fertig inkl. Anmeldung. Damit hole ich dann den WW ab. Fahre im Anschluss noch mal kurz mit dem Brief und FS zum Strassenverkehrsamt und die machen mir ohne weitere Kosten die Eintragung, fertig !!!
Ergebnis = 50€ und eine Ablastung auf 1350kg > Alles im legalen Rahmen und es gibt später keine Diskussionen
Ende der Durchsage -
Und somit die 75kg der stützlast nicht nutzbar.
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Kleiner tipp:
Ich würde mit dem neuen Wohnwagen erst einmal leer über die Waage fahren. Ablasten kannst du doch immer noch. Dir läuft doch nichts weg, momentan geht doch eh nichts.
Klaus hat natürlich recht, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagen größer ist als das des Zugfahrzeuges, hast du die Stützlast als Zuladungsreseve.
Ich würde ebenfalls nicht ablasten.Grüße aus dem Grönegau
Lars
"Charakter zeigt sich in der Krise"
Zitat Helmut Schmidt -
mathoit schrieb:
Guten Abend zusammen,
Folgende Situation. Ein Wohnwagen hat von Werk aus eine technische Gesamtbelastung von 1700kg. Jetzt ist es so, dass das Zugfahrzeug aber nur 1350kg ziehen darf. Da ja in der Regel hier das tatsächliche Gewicht zählt, würde man die Situation mit limitierter Zuladung gelöst bekommen.Gut wäre ja mein Problem (aber sowas bekomme ich ja gelöst)
Ein Händler hat mir aber mal erzählt, dass es zu empfehlen ist, trotzdem Änderungen in den Papieren eintragen zu lassen, sprich eine Ablastung. Es könnte beispielsweise bei einem Totalcrash auf der Autobahn (Gott bewahre) dazu führen, dass sich die Versicherung querstellt. Als Argument könnt kommen, dass ich beweisen muss, dass der WW tatsächlich nur mit 1350kg beladen war!
Gibt es hier Erfahrene mit Antworten?
Wie immer, danke vorab und Gruß
Mark
Das mit der Versicherung stimmt nicht.Grüße aus de(r) Pfalz
l---L--OlllllllO¬
=~~~==oo==
()_) ()_)--{}-)_) &=
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Also ich lese die Kommentare hier zum Teil mit Belustigung und, was die Versicherung angeht, mit blankem Entsetzen.
So viel gefährliches Halbwissen und aufgestellte Behauptungen auf einem Haufen, meine Herren.....
1. Eine Haftpflichtversicherung, gleich ob die des Unfallgegners oder die eigene, leistet im Rahmen eines versicherten Ereignisses immer! Ob, aufgrund berechtigter Zweifel, im Anschluss gegenüber dem schuldhaften Versicherungsnehmer regressiert wird, steht auf einem anderen Blatt und habe ich in nunmehr 21 Jahren Berufserfahrung genau ein einziges Mal erlebt (bei ca. 3600 selbst bearbeiteten KFZ-Schadenfällen).
2. Bei der Vollkaskoversicherung ist das Prüfverfahren immer ein anderes und läuft in 90% der Fälle, mit einem Schadenvolumen von über 2500,00€, mit einem Gutachter. Nur hier besteht die Möglichkeit einer Leistungsablehnung oder -kürzung. Aber auch hierbei gilt natürlich: Gesetz schlägt AVB. Ist also die zulässige Anhängelast zum Unfallzeitpunkt nicht überschritten, ist es vollkommen "latte", was die technische Gesamtbelastung (nach oben) des WoWa aussagt. -
Die tatsächlich angehängte Last zählt und das zGg. spielt hier keine Rolle sofern dieses nicht überschritten wird.
Die Polizei muss mir auch durch wiegen nachweisen das z. B. der Wohnwagen zu schwer ist und nicht der Fahrzeugführer das Gegenteil von dieser Behauptung. Genauso ist es für die Versicherung auch, sie muss einen Verstoß gegen die Vorschriften und Bedingungen nachweisen.
Es gilt immer noch: Im Zweifel für den Angeklagten.Freundliche Grüße
Andreas
Unterwegs mit Sohn im MB E 350 D T-Modell 10/2019 und Knaus Südwind 550 FSK 08/2007 aber öfter mit dem Kartanhänger am Haken.
Des Campers größter Fluch sind für mich Birken und Besuch, obwohl der Besuch geht irgendwann wieder. -
Ich weiß nicht ob man hier mit Fachwissen weiterkommt, aus irgendeinem Grund scheint der TE seinem (Fach)-Händler zu sehr zu vertrauen. Aber wenn er damit besser schlafen kann ist es auch in Ordnung. Jeder ist ja selbst verantwortlich.
Wie man aber darauf kommt das die Versicherung die Zahlung eines Schadens verweigert aufgrund einer nicht belegbaren Annahme "der Hänger könnte überladen gewesen sein da die ZGm des Hängers > Anhängelast war" erschließt sich mir nicht. Nur weil das ein Händler mal gesagt hat. Mein Händler erzählt auch eine Menge Mist (leider).______________________
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DaKingSize schrieb:
Ich weiß nicht ob man hier mit Fachwissen weiterkommt, aus irgendeinem Grund scheint der TE seinem (Fach)-Händler zu sehr zu vertrauen. Aber wenn er damit besser schlafen kann ist es auch in Ordnung. Jeder ist ja selbst verantwortlich.
Wie man aber darauf kommt das die Versicherung die Zahlung eines Schadens verweigert aufgrund einer nicht belegbaren Annahme "der Hänger könnte überladen gewesen sein da die ZGm des Hängers > Anhängelast war" erschließt sich mir nicht. Nur weil das ein Händler mal gesagt hat. Mein Händler erzählt auch eine Menge Mist (leider).
Hallo DaKingSize, ich finde dein Auftreten ein wenig arrogant "...aus irgendeinem Grund scheint der TE seinem (Fach)-Händler zu sehr zu vertrauen. Aber wenn er damit besser schlafen kann ist es auch in Ordnung. Jeder ist ja selbst verantwortlich..."
Nein, es ist nicht mein Fachhändler, der aktuelle hat damit nichts zu tun! Ich habe es halt mal aufgeschnappt. Und weil ich es auch nicht so wirklich glauben kann und eher vom Typ einer bin, der nicht abgeneigt ist mal an Grenzen zu gehen, dachte ich mir einfach hier mal nachzufragen.
Du musst mich auch nicht in die Ecke stellen, mich als dritte Person abspeisen und im nächsten Satz wieder in die große Allgemeinheit rein posaunen " ...Aber wenn er damit besser schlafen kann ist es auch in Ordnung. Jeder ist ja selbst verantwortlich..."
Ich bin dankbar für konstruktive Infos! Mir ist auch inzwischen wieder klar, das es eigentlich keine Antwort gibt. Wenn es mal einen Blechschaden gibt, wird wahrscheinlich auch selbst vor Gericht vielleicht niemand darauf eingehen.
Was ist aber, wenn es Tote gibt? Dann ist, auch von Seiten der Justiz, Versicherung etc. eine ganz andere Motivation da! Ich versuche das Risiko so gering als möglich zu halten, wenn nicht sogar abzustellen. Und zum 100. Mal, es ist nur für ein gutes Jahr.
Kannst du mir zu 100% versichern, dass ich nie ein Problem bekommen werde? Alles klar! -
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher bei dem ganzen hin und her hier, hast du mal gewogen was der Wohnwagen denn leer wiegt?
Wäre blöd wenn der mehr als dein neues zulässiges Gesamtgewicht hat, dann klappt nämlich auch ausladen oder ein anderes Zugfahrzeug nicht mehr dann klappt nur noch ummelden oder Abschlepper. -
jan022 schrieb:
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher bei dem ganzen hin und her hier, hast du mal gewogen was der Wohnwagen denn leer wiegt?
Wäre blöd wenn der mehr als dein neues zulässiges Gesamtgewicht hat, dann klappt nämlich auch ausladen oder ein anderes Zugfahrzeug nicht mehr dann klappt nur noch ummelden oder Abschlepper.
Hi Jan,
er wird erst noch abgeholt -
jan022 schrieb:
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher bei dem ganzen hin und her hier, hast du mal gewogen was der Wohnwagen denn leer wiegt?
Wäre blöd wenn der mehr als dein neues zulässiges Gesamtgewicht hat, dann klappt nämlich auch ausladen oder ein anderes Zugfahrzeug nicht mehr dann klappt nur noch ummelden oder Abschlepper.
Wenn es allerdings so weit kommt, dann hat er massiv viel Ausstattung reingepackt oder Knaus die Toleranz weit überschritten: Bei einem Sport 500KD SE ohne weitere Ausstattung wären das knapp 15% zu viel, anstatt der angegebenen 5%
Das er sehr knapp rechnet, wurde ihm schon oft genug gesagt, wie die Zuladung vom Insignia dann aussieht bei 4 Leuten mit Gepäck inkl Campingausrüstung,Rädern, Kinderwagen und Bollerwagen und weniger als 100kg Zuladung im Anhänger, will ich mir gar nicht vorstellen. Wie das mit den extremen Überlegungen zum zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens zusammenpasst, weiß ich auch nicht..
Aber ein Problem sehe ich tatsächlich mit der Ablastung: Knaus gibt den Sport 500KD SE mit fahrbereiten 1250kg (ja, inkl allen Tanks gefüllt und Gas, was der TE so nicht machen will, ist aber der rechtlich relevante Wert), 6 Schlafplätzen (die ich so auch nicht nutzen würde, aber rechtlich/theoretisch der relevante Wert) und 5,3m Aufbau an.
Laut Knaus muss aber nach EU-Richtlinie eine Mindestzuladung von
(Höchstzahl der Schlafplätze + Gesamtlänge des Fahrzeugaufbaus in Metern) x 10, in diesem Fall also 110kg (gerundet auf 5m Aufbau, falls das genauer gerechnet wird, sogar noch mehr), auf die Masse im fahrbereiten Zustand bleiben.
Wenn der Prüfer aufpasst, klappt das also gar nicht...Bisher 65 Nächte in unserem Wohnwagen geschlafen und 10096km damit unterwegs gewesen
2019: Camping Village Marina di Venezia, Punta Sabbioni (I); Camping Nordsee, Büsum (D); Campingplatz Gut Kalberschnacke, Drolshagen (D); Camping Fossalta, Lazise (I)
2018: Camping Stein, Bad Endorf (D); Campingplatz Kesselberg, Kochel am See (D); Camping De Duinpan, Noordwijk (NL); Campingplatz Wiehltal, Wiehl-Bielstein (D); Caravan Camping Sassabanek, Iseo (I); Le Esperidi Village, Marina di Bibbona (I); Camping San Benedetto Vecchio Mulino, Peschiera del Garda (I)
2017: Camping Bergamini, Peschiera del Garda (I); Camping Valle Gaia, Casale Marittimo (I); Camping Fossalta, Lazise (I)