Du nimmst NICHTS ab , das ist ein Versicherungsfall des Händlers , der soll Dir einen Neuen bestellen und alles ist Gut !
viele Grüße MCKUGEL
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LG Axel 

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Alfista schrieb:
Wenn der Hagelschaden erheblich ist, würde ich auf Neulieferung bestehen.
Ist der Hagelschaden "nicht wesentlich", könnte es sein, dass Du die Übernahme nicht verhindern kannst, dann aber nur unter Vorbehalt der festgestellten Mängel - also Hagel.
Wie stark ist der Hagelschaden? Welche Wertminderung sagt denn der Gutachter?
Hier würde mich eine Definition des Begriffes "nicht wesentlich" von euch interessieren. Meine Interpretation wäre ein Schaden an einem Bauteil das sich leicht gegen ein fehlerfreies austauschen läßt. Eine (oder gar mehrere) Hagelbeule(n) gehören da aus meiner Sicht nicht dazu.ADMC schrieb:
Moin,
Alfista schrieb:
Wenn der Hagelschaden erheblich ist, würde ich auf Neulieferung bestehen.
Ist der Hagelschaden "nicht wesentlich", könnte es sein, dass Du die Übernahme nicht verhindern kannst, dann aber nur unter Vorbehalt der festgestellten Mängel - also Hagel.
Wie stark ist der Hagelschaden? Welche Wertminderung sagt denn der Gutachter?
genauso sehe ich das auch.
Hier würde mich eine Definition des Begriffes "nicht wesentlich" von euch interessieren. Meine Interpretation wäre ein Schaden an einem Bauteil das sich leicht gegen ein fehlerfreies austauschen läßt. Eine (oder gar mehrere) Hagelbeule(n) gehören da aus meiner Sicht nicht dazu.ADMC schrieb:
Moin,
Alfista schrieb:
Wenn der Hagelschaden erheblich ist, würde ich auf Neulieferung bestehen.
Ist der Hagelschaden "nicht wesentlich", könnte es sein, dass Du die Übernahme nicht verhindern kannst, dann aber nur unter Vorbehalt der festgestellten Mängel - also Hagel.
Wie stark ist der Hagelschaden? Welche Wertminderung sagt denn der Gutachter?
genauso sehe ich das auch.
dass die komplette rechte Seite gespachtelt
Icemanf12008 schrieb:
... Problem von meiner Seite ist folgendes: Der Wohni hat einen Neupreis von € 45.000,--. Mir fällt es da echt schwer mich mit dem Gedanken anzufreunden, dass die komplette rechte Seite gespachtelt werden muss.
Das GFK - Dach hat ebenfalls was abbekommen. ... Händler meint Schaden € 6.000,-- was ich inzwischen nicht mehr ganz glauben kann....
Icemanf12008 schrieb:
Folgende Situation hat sich ergeben:
Käufer X hat einen WW bestellt. Dieser trifft
vor ca. 2 Wochen beim Händler ein und erleidet
kurz danach, noch vor Auslieferung an Kunde
einen Hagelschaden.
Jetzt meine Fragen:
a) muss der Käufer den WW grundsätzlich abnehmen?
b) muss der Käufer den WW abnehmen wenn der Händler
zusichert den Wagen zu reparieren?
c) kann der Kunde verlangen sich ein Gutachten über den Schaden
zeigen zu lassen, um die tatsächliche Schadenhöhe möglichst
genau zu erfahren, da diese Summe eventuell in Abzug gebracht
werden könnte, quasi als Nachlass?
Zuguterletzt, rein informativ: wie würdet Ihr Euch entscheiden?
martinosos schrieb:
Aber das hilft dem TE jetzt leider auch nicht weiter. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man zur Abnahme bzw. Vertragserfüllung gezwungen werden kann, denn der Wagen hat bei der Übergabe definitiv einen ganz wesentlichen Mangel.
uleb schrieb:
Wie Achim schon gesagt hat musst du nicht neu bestellen. Der Händler ist dir gegenüber in der Pflicht den Wohnwagen in der bestellten Ausstattung mängelfrei zu liefern. Wenn der Händler nicht zum vereinbarten Zeitpunkt liefern kann, kannst du ihn 6 Wochen nach dem vereinbarten Lieferzeitpunkt in Verzug setzen. Damit muss er auch Verzugsschäden leisten, die dir entstehen. Das ist meistens auf 5% des Kaufpreises in den AGB gedeckelt. Wenn also euer Sommerurlaub flachfallen würde weil der neue Wohnwagen nicht geliefert werden kann und der alte schon verkauft ist, könntest du dir auf Kosten des Händlers einen Wohnwagen mieten. Ich denke für 2250€ wird sich sicherlich was hübsches finden lassen![]()
Ich würde mir jetzt nochmal die AGB genau durchlesen und den Händler mit dieser Sachlage konfrontieren. Dabei gleichzeitig klar machen das die Abnahme de beschädigten Fahrzeugs für dich nicht in Frage kommt.. Er soll einfach mal Vorschläge machen, Mitleid mit dem Händler bringt da nichts, du kannst davon ausgehen das er im umgekehrten Falle (Nichtabnahme des mängelfreien Wohnwagens) dir auch eine Rechnung schreibt. In den AGB's steht für diesen Fall meist 25% drin. Das bedeutet er könnte in diesem Fall den Wohnwagen mit 25% Nachlass verkaufen und dir diese Kosten aufbürden.