Guten Abend zusammen,
hab zu meinem Thema nichts gefunden.
Folgende Situation hat sich ergeben:
Käufer X hat einen WW bestellt. Dieser trifft
vor ca. 2 Wochen beim Händler ein und erleidet
kurz danach, noch vor Auslieferung an Kunde
einen Hagelschaden.
Jetzt meine Fragen:
a) muss der Käufer den WW grundsätzlich abnehmen?
b) muss der Käufer den WW abnehmen wenn der Händler
zusichert den Wagen zu reparieren?
c) kann der Kunde verlangen sich ein Gutachten über den Schaden
zeigen zu lassen, um die tatsächliche Schadenhöhe möglichst
genau zu erfahren, da diese Summe eventuell in Abzug gebracht
werden könnte, quasi als Nachlass?
Zuguterletzt, rein informativ: wie würdet Ihr Euch entscheiden?
Ehrlich gesagt hat der Käufer Mühe mit dem Gedanken zu sagen:
"Hey schaut mal unser neuer WW!" Antwort:"Ups, wie sieht denn der
aus, der hat ja lauter Dellen?"
Vielen Dank im voraus für Eure sicher wertvollen Antworten.
Grüsse
Jürgen
hab zu meinem Thema nichts gefunden.
Folgende Situation hat sich ergeben:
Käufer X hat einen WW bestellt. Dieser trifft
vor ca. 2 Wochen beim Händler ein und erleidet
kurz danach, noch vor Auslieferung an Kunde
einen Hagelschaden.
Jetzt meine Fragen:
a) muss der Käufer den WW grundsätzlich abnehmen?
b) muss der Käufer den WW abnehmen wenn der Händler
zusichert den Wagen zu reparieren?
c) kann der Kunde verlangen sich ein Gutachten über den Schaden
zeigen zu lassen, um die tatsächliche Schadenhöhe möglichst
genau zu erfahren, da diese Summe eventuell in Abzug gebracht
werden könnte, quasi als Nachlass?
Zuguterletzt, rein informativ: wie würdet Ihr Euch entscheiden?
Ehrlich gesagt hat der Käufer Mühe mit dem Gedanken zu sagen:
"Hey schaut mal unser neuer WW!" Antwort:"Ups, wie sieht denn der
aus, der hat ja lauter Dellen?"
Vielen Dank im voraus für Eure sicher wertvollen Antworten.
Grüsse
Jürgen