Hagelschaden vs. Verkaufspreis

  • Wir haben einen neuen Wohnwagen gekauft und durch Zufall erfahren, dass nach einem Unwetter schon beim kauf kleinere Beulen am Dach sind.

    Diese wären laut Gutachter allerdings kein Hagelschaden, da es zu wenig wären.


    Kann man dafür Minderung verlangen?

    Und wenn ja wieviel?

  • Warum muss man immer wissen,was andere für einen Schaden bekommen haben :/

    Du möchtest den Wagen,was ist denn dir die Sache wert :?:

    Glaube wenn man sich mit dem Händler auf Augenhöhe friedlich einigt,können beide damit leben :)

    Da der Schaden nicht bei der Versicherung gemeldeten ist,kann dir bei einem eventuellen neuen Schaden,nichts passieren ( das hast du ja schriftlich).

    Vielleicht braucht ihr ja noch was an Zubehör,oder Inspektionen,oder,oder?

    Meine Meinung ✌ :w

  • Da ich zu dem Händler, wohl nachvollziehbar, absolut kein Vertrauen mehr haben.

    Wie soll Augenhöhe möglich sein, wenn er versucht hatte mich zu betrügen?

  • Wir haben einen neuen Wohnwagen gekauft und durch Zufall erfahren, dass nach einem Unwetter schon beim kauf kleinere Beulen am Dach sind.

    Diese wären laut Gutachter allerdings kein Hagelschaden, da es zu wenig wären.


    Kann man dafür Minderung verlangen?

    Und wenn ja wieviel?

    Du schreibst ja selber - durch Zufall erfahren - vermutlich von dritten.

    Keiner weiß hier was zwischen euch für absprachen und Gespräche gelaufen sind. Ich vermute -- An Ende hast du nur zugeschlagen weil der Preis stimmte. Und im Kaufvertrag wird sicherlich einiges dazu stehen. --

    Im #63 schreibst du - er hat versucht dich zu betrügen :/ - hat er oder wollte er. :?: Hast du gekauft oder willst du :?: Neuwagen oder eben Gebrauchtcaravan und Ihr nennt es für euch neu. :?:

    Neuen Wohnwagen gekauft kann ja auch die Auslegungssache für euch sein - am Ende ist der Caravan gebraucht.

    Hier im Forum wirst Du dazu solche und solche Tipps bekommen.

    Ich lese weiter mit und schau mal was so für Tipps kommen.

    LG Andreas

    manchmal ist es besser nix zu sagen anstelle sich zu äußern und dann wieder nur von einigen einen Shitstorm zu bekommen.

    Man(n) zieht sich zurück und denkt sich seinen Teil :bla:  :dance:

    :w

  • Nachvollziehbar :_whistling:

    Aber Du möchtest doch jetzt einen eventuellen Ausgleich von Ihm.

    Selbst wenn hier jemand xxxx€ für den vielleicht vergleichbaren Schaden bekommen hat,wird es dich nur bedingt weiter bringen.Ich finde,Du musst für dich entscheiden was Dir die Sache wert ist,auf dem Teppich bleiben und dann hoffen das der Händler das auch so sieht :rolleyes:

    Glaube dem Händler wäre eine schnelle unkomplizierte Einigung sicher auch angenehm

  • Wir haben einen neuen Wohnwagen gekauft und durch Zufall erfahren, dass nach einem Unwetter schon beim kauf kleinere Beulen am Dach sind.

    Diese wären laut Gutachter allerdings kein Hagelschaden, da es zu wenig wären.


    Kann man dafür Minderung verlangen?

    Und wenn ja wieviel?


    Welcher Zufall war das denn?

    Wenn du das selbst nur durch Zufall festgestellt hast. Ist denn gesichert, dass das dem Verkäufer bewusst war? Was sagt der Verkäufer dazu?



    Es gibt hierfür keine Standard-Regel, auf die man sich berufen kann. Sowas ist immer individuell zu betrachten. Falls du mit dem Verkäufer keine Einigung möchtest oder diese nicht möglich ist, wäre der nächste Ganz der zum Anwalt.

  • Nachvollziehbar :_whistling:

    Aber Du möchtest doch jetzt einen eventuellen Ausgleich von Ihm.

    Selbst wenn hier jemand xxxx€ für den vielleicht vergleichbaren Schaden bekommen hat,wird es dich nur bedingt weiter bringen.Ich finde,Du musst für dich entscheiden was Dir die Sache wert ist,auf dem Teppich bleiben und dann hoffen das der Händler das auch so sieht :rolleyes:

    Glaube dem Händler wäre eine schnelle unkomplizierte Einigung sicher auch angenehm

    Deswegen will ich ja Prozentzahl wissen.


    Wenn du das noch nachvollziehbar hälst, o.k.

    Das kann ich nicht im Ansatz dann verstehen

  • Welcher Zufall war das denn?

    Wenn du das selbst nur durch Zufall festgestellt hast. Ist denn gesichert, dass das dem Verkäufer bewusst war? Was sagt der Verkäufer dazu?



    Es gibt hierfür keine Standard-Regel, auf die man sich berufen kann. Sowas ist immer individuell zu betrachten. Falls du mit dem Verkäufer keine Einigung möchtest oder diese nicht möglich ist, wäre der nächste Ganz der zum Anwalt.

    Vgl. Hier:


    Er hat es versucht "geheim zu halten"

  • Sorry,

    Bin raus :w glaube nicht das Du mich verstehst :( Wünsche dir eine friedliche und für beide Seiten erträgliche Einigung :ok

  • Da ich zu dem Händler, wohl nachvollziehbar, absolut kein Vertrauen mehr haben.

    Wie soll Augenhöhe möglich sein, wenn er versucht hatte mich zu betrügen?

    Dazu gibt es eigentlich nur eine Antwort und die hast Du Du Dir eigentlich schon selbst gegeben.


    Du wirst da nicht mehr glücklich.

  • Das Thema ist doch im anderen Thread schon ausdiskutiert.

    Rückabwicklung.

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