Eigengewicht Zugfahrzeug Definition

  • Hallo,


    kann mir bitte jemand mitteilen welcher Wert im deutschen Zulassungsschein (punkt G) des PKW´s als Eigengewicht eingetragen wird.
    Ist es das Gewicht welches in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) als „Tatsächliche Masse des Fahrzeuges“ eingetragen ist?
    Wenn es so ist dann ist meines Erachtens das Fahrergewicht mit 75kg inkludiert.


    In Österreich wird unter Punkt G des Zulassungsscheines als Eigengewicht die „Tatsächliche Masse des Fahrzeuges“ minus 75 kg eingetragen. Also ohne Fahrergewicht und daher weniger als im DE-Zulassungsschein. Das kann negative Auswirkungen bei der Beurteilung der Tempo-100-Regelung auf deutschen Autobahnen haben.

  • In meiner deutschen Zulassungsbescheinigung und im CoC war mein Auto mit 1490 kg Leermasse angegeben = Masse im fahrbereiten Zustand.
    Nur im CoC unter Punkt 13.2 steht dann 1614 kg = tatsächliche Masse des Fahrzeugs.


    Ich habe das Auto inclusive Ersatzrad, Werkzeug, vollem Tank und Fahrer (105 kg) wiegen lassen,
    bin mit der Bescheinigung zum TÜV, habe mir das Leergewicht bestätigen lassen und später die Zulassungsbescheinigung unter "G" auf 1680 kg korrigieren lassen.


    D.h., es könnte durchaus sein, dass unter Punkt 13.2 (CoC) die 70 kg für Fahrer + 5 kg für persönliche Ausrüstung nicht berücksichtigt sind,
    ich weiß es aber auch nicht!


    Die auf dem Papier vorhandene Nutzlast von 620 kg beträgt also in Wirklichkeit nur 430 kg... und dabei muss man dann auch noch die 100 kg Stützlast zusätzlich einbeziehen.

  • Ich habe gerade gesehen, dass es zu dieser Problematik hier schon was gibt:


    "Tatsächliche Masse des Fahrzeugs - Feld 13.2 in CoC"

  • Ich habe gerade gesehen, dass es zu dieser Problematik hier schon was gibt:


    "Tatsächliche Masse des Fahrzeugs - Feld 13.2 in CoC"

    Mein laguna hatte eingetragen 1505kg, in der coc 13.2 1640kg, gewogen und eingetragen ohne Fahrer 1670kg, wegen ahk und Ersatzrad, mehr ging nicht weil die Zuladung sonst zu gering wäre für 5 Personen.

  • Die auf dem Papier vorhandene Nutzlast von 620 kg beträgt also in Wirklichkeit nur 430 kg... und dabei muss man dann auch noch die 100 kg Stützlast zusätzlich einbeziehen.

    Es gibt Hersteller, die bei Hängerbetrieb HA-Achslast und zGM um 100 kg erhöhen. Z.B. Daimler-Benz. :thumbup:

    Gruß
    Franjo001


    Ne quid nimis!


    S212 350 CDI (01/11) mit Lade- und Dauerplus und daran Jeunesse 540E mit1.8 to zGM (04/00)


  • Ich habe gerade gesehen, dass es zu dieser Problematik hier schon was gibt:


    "Tatsächliche Masse des Fahrzeugs - Feld 13.2 in CoC"

    Danke für den Hinweis, habe gesucht und einiges gefunden.
    Auch den Leitfaden zur Ausfüllung des Zulassungsscheines.


    Soweit ich verstanden habe wird beim Punkt G (Leergewicht) der Wert „13. Masse in fahrbereitem Zustand“ vom CoC eingetragen.
    Der Wert von „13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeuges“ vom CoC kann auf Antrag im Feld 22 (Bemerkungen) eingetragen werden.
    Sowohl 13 als auch 13.2 sind mit 75kg Fahrergewicht im CoC.


    In Österreich wird beim Punkt G (hier Eigengewicht) der Wert „13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeuges“ vom CoC abzüglich 75kg eingetragen. Eine Bemerkung ist hier nicht vorgesehen.


    Was ich noch nicht verstanden habe ist welcher Wert im DE-Zulassungsschein für die Tempo-100-Regelung herangezogen wird. Ist es das Leergewicht oder der höhere Wert im Feld 22 (Bemerkungen)?

  • Welcher Wert bei der Ausfüllung der Zulassung herangezogen wird, ist uninteressant.
    Der Wert, der in der Zulassung steht, wird von der Polizei bei der Gespannberechnung herangezogen.
    Da gibt es keine Diskussionen ob mit oder ohne 75kg.

    Viele Grüße aus dem Vogelsberg


    Hans und Heike




    [erst Sorento 2,5CRDI (140PS), dann Grand Cherokee (241PS), jetzt Cherokee Limited 2,2


    Verbrauch

  • Es gibt Hersteller, die bei Hängerbetrieb HA-Achslast und zGM um 100 kg erhöhen. Z.B. Daimler-Benz. :thumbup:


    Danke für den Hinweis!
    Ich dachte immer, da dürfte nur die zul. HA-Last am Zugfahrzeug erhöht sein und nicht dessen zul. Gesamtgewicht, aber Du hast Recht, also +15 kg ;)
    Wieder was gelernt.

  • Soweit ich verstanden habe wird beim Punkt G (Leergewicht) der Wert „13. Masse in fahrbereitem Zustand“ vom CoC eingetragen.
    Der Wert von „13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeuges“ vom CoC kann auf Antrag im Feld 22 (Bemerkungen) eingetragen werden.
    Sowohl 13 als auch 13.2 sind mit 75kg Fahrergewicht im CoC.


    In Österreich wird beim Punkt G (hier Eigengewicht) der Wert „13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeuges“ vom CoC abzüglich 75kg eingetragen. Eine Bemerkung ist hier nicht vorgesehen.


    Was ich noch nicht verstanden habe ist welcher Wert im DE-Zulassungsschein für die Tempo-100-Regelung herangezogen wird. Ist es das Leergewicht oder der höhere Wert im Feld 22 (Bemerkungen)?


    Diesen "Leitfaden zur Ausfüllung" hatte ich mitgenommen zur Zulassungsstelle, aber die wollten mir auch auf Antrag nichts in Feld 22 eintragen.
    Deshalb dann auch später die Korrektur direkt unter "G".

  • Der Wert, der in der Zulassung steht, wird von der Polizei bei der Gespannberechnung herangezogen.

    Welcher Wert im Zulassungsschein wird für die Beurteilung herangezogen ob ich 100 kmh fahren darf oder nicht?
    Das Leergewicht (Punkt G) oder die optionale Eintragung in Zeile 22 mit der Tatsächlichen Masse des Fahrzeuges ?

  • Soweit ich verstanden habe wird beim Punkt G (Leergewicht) der Wert „13. Masse in fahrbereitem Zustand“ vom CoC eingetragen.
    Der Wert von „13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeuges“ vom CoC kann auf Antrag im Feld 22 (Bemerkungen) eingetragen werden.
    Sowohl 13 als auch 13.2 sind mit 75kg Fahrergewicht im CoC.


    In Österreich wird beim Punkt G (hier Eigengewicht) der Wert „13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeuges“ vom CoC abzüglich 75kg eingetragen. Eine Bemerkung ist hier nicht vorgesehen.


    Was ich noch nicht verstanden habe ist welcher Wert im DE-Zulassungsschein für die Tempo-100-Regelung herangezogen wird. Ist es das Leergewicht oder der höhere Wert im Feld 22 (Bemerkungen)?

    Bei meiner Zulassungsbescheinigung ist unter 22 Gewichtsmässig nur eine höhere Anhängelast bei 8% Steigung eingetragen, die Masse im fahrfertigen Zustand ist unter G, die Masse des Fahrzeugs je nach Ausstattung unter 20 eingetragen.
    Gültig für die 100er Regelung ist, was unter "G" eingetragen ist.

  • was ist denn wenn unter G Werte von bis eingetragen sind?welcher gilt dann?
    Also ist bei mir nicht relevant aber mal Interesse halber. ?(


  • Gültig für die 100er Regelung ist, was unter "G" eingetragen ist.

    Ich denke auch das der Wert unter „G“ dafür relevant ist. In der 9.Ausnahmeverordnung zur STVO wird auch von der „Leermasse“ gesprochen.


    Jetzt habe ich aber widersprüchliche Infos gefunden:


    Laut Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung ist im Feld G die Masse des fahrbereiten Fahrzeuges aus dem CoC zu übernehmen. Dies ist meines Erachtens die Position 13 im CoC. Und dort ist laut EU-Verordnung 1230/2012 Artikel 2 Abs.4 die Standardausrüstung gemäß Herstellerangaben berücksichtigt. Daher ohne Sonderausstattung, Werkzeug, Ersatzteile etc.


    Laut §42 Abs.3 StVZO ist das Leergewicht inklusive aller mitgeführten Ausrüstungsgegenstände zu sehen. Also inklusive Sonderausstattung, Werkzeug etc. Dies würde laut EU-Verordnung 1230/2012 Artikel 2 Abs.6 der „tatsächliche Fahrzeugmasse“ - CoC Position 13.2 - entsprechen.


    Meines Erachtens sollte daher laut Gesetz (StVZO) die CoC Position 13.2 bei „G“ im Zulassungsschein eingetragen werden. Dies steht im Widerspruch zum Leitfaden.


    Da meine Fahrzeuge in Österreich zugelassen sind werde ich mich mit diesem Widerspruch nicht mehr weiter beschäftigen. Bei uns wird CoC Position 13.2 minus 75kg als G im Zulassungsschein eingetragen. Das ist so im AT-Leitfaden für den Zulassungsschein definiert. Ich werde daher versuchen den Wert 13.2 von derzeit 1867kg auf mind.1875kg ändern zu lassen damit im Zulassungsschein Punkt G mind. 1800kg als Eigengewicht steht. Dies sollte relativ einfach sein durch mitwiegen von z.B. einer Werkzeugkiste. Da mein WoWa 1800kg hzGG hat kann ich dann Tempo 100 auf DE-Autobahnen fahren.

  • was ist denn wenn unter G Werte von bis eingetragen sind?welcher gilt dann?
    Also ist bei mir nicht relevant aber mal Interesse halber. ?(

    Im deutschen Leitfaden zum Ausfüllen des Zulassungsscheines ist definiert das ein Gewichtsbereich eingetragen werden kann. Welcher dann für Tempo 100 gilt ist auch in der 9.Ausnahmeverordnung zur STVO nicht definiert.


    Im österreichischen Leitfaden für den Zulassungsschein ist definiert das bei einem Massebereich im CoC der höhere Wert im Zulassungsschein einzutragen ist. Einen Gewichtsbereich im AT-Zulassungsschein gibt es daher nicht.

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