Ach ja: 50 m Abstand zum Vordermann (wie für LKW verbindlich) hat uns auch nur selten geschadet.
Versuche ich nach Möglichkeit auch, aber sehr häufig setzt sich dann da einer zwischen und noch nichtmal, weil er an der nächsten Ausfahrt raus will.
Ach ja: 50 m Abstand zum Vordermann (wie für LKW verbindlich) hat uns auch nur selten geschadet.
Versuche ich nach Möglichkeit auch, aber sehr häufig setzt sich dann da einer zwischen und noch nichtmal, weil er an der nächsten Ausfahrt raus will.
Siegel oder nicht erinnert an die vor wenigen Jahren geklärte Frage, ob man mit einem PickUp am Wochenende seinen WoWa (bzw. (Freizeit-)Anhänger zu nicht gewerblichen Zwecken) ziehen darf.
Auch da hat viele Jahre lang eine bundeseinheitliche Lösung im Raum gehangen, aber einige Bundesländer sind nicht in die Pötte gekommen, so das einige Freizeitfahrer in den entsprechenden Ländern ein Ticket bekommen haben und auch zahlen mussten.
Daher würde ich, wenn meine Zulassungsstelle ein ungesiegeltes 100er Schild aushändigt, auch darauf bestehen, dass mir die Zulassungsstelle schriftlich bestätigt, dass dies so richtig ist, wie Smara-Van schon schrieb.
Denn für Diskussionen mit der Rennleitung wäre mir meine Zeit zu schade.
Daher würde ich, wenn meine Zulassungsstelle ein ungesiegeltes 100er Schild aushändigt, auch darauf bestehen, dass mir die Zulassungsstelle schriftlich bestätigt, dass dies so richtig ist, wie Smara-Van schon schrieb.
Und wenn das Schild schon drauf ist, aber aus einem anderen Bundesland, Bezirk Zulassungsstelle?
Fragen über Fragen. Armes Deutschland.
Wir reglementiert uns noch kaputt.
Vor allem mit den Ausnahmen.
Das wird in dem Filmchen so gesagt.
Ja, da wird vieles gesagt. Es scheint auch so gewesen zu sein, dass der Viehzieher ein Bußgeld zu entrichten hat.
Keiner hat das weitere Verfahren beobachtet oder weiß, wie es schlussendlich ausgegangen ist.
Vielleicht wurde Einspruch eingelegt und es kam zu gar keinem Bußgeld mehr?
Und wenn das Schild schon drauf ist, aber aus einem anderen Bundesland, Bezirk Zulassungsstelle?
Fragen über Fragen. Armes Deutschland.
Wir reglementiert uns noch kaputt.
Vor allem mit den Ausnahmen.
Naja, das Problem ist weniger Deutschland, sondern dessen Provinzfürsten aka MP der Länder. Aber das ist anderswo z.T. noch schlimmer, wenn man z.b nach Frankreich schaut, obwohl das - anders als Deutschland - immerhin ein sogenannter Einheitsstaat ist, d.h. dort hat die Zentralregierung per lege alle Befugnisse ... wissen die regionalen Fürsten aber auch dort manchmal nicht.
In Spanien kämpft die Regierung ständig mit den autonomen Gemeinschaften ... dagegen geht es in Deutschland noch sehr gesittet zu ... außer Bayern.
Daher finde ich es immer drollig, wenn alle auf die Bundesregierung schimpfen - aber eigentlich die Länder zuständig sind ...
Ist doch ganz einfach wenn man bei Fragen einfach mal zur Quelle geht
https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html
9. StVOAusnVO §1 Nr 4
die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.
Wie das mit der Praxis zu vereinbaren ist...fragt mich nicht.
konny28 Ummeldung in einen anderen Zulassungbereich = neue Plakette
Erstmal ist das Filmchen Unterhaltung.
Als solche gescriptet, von einem Reschisser beeinflußt und unter aktiver Teilnahme von Puderquaste und Tonfuzzi möglichst billig produziert und kräftig zusammengeschnitten.
Was da schon an waghalsigen Behauptungen verzapft wurden hatte mit Recht und Gesetz schon gar nichts zu tun.
Die 100er Plakette besagt lediglich, daß dein Wohnwagen die Voraussetzung erfüllen könnte.
Aber nur, wenn auch die Bereifung passt.
Sie ist nicht mit dem Zugwagen verbunden. ( Was sie aber mal bei der Testphase war )
Den kannst du fröhlich wechseln.
Und nur, wenn alle Voraussetzungen passen, darfst du auf den entsprechenden, mehrspurigen Straßen deine 100 ausleben.
Das geht allerdings auch ohne 100er Schild, oder mit ungesiegeltem, bzw. gesiegelten Papper.
Eine diesbezügliche Kontrolle hatte ich in 40 Jahren Anhänger nocht nicht erlebt.
Wer allerdings deshalb schon ein Knöllchen erhalten hat, der möge vortreten.
Aber bitte nicht drängeln.
Wolfgang
...
Das geht allerdings auch ohne 100er Schild, oder mit ungesiegeltem, bzw. gesiegelten Papper.
Eine diesbezügliche Kontrolle hatte ich in 40 Jahren Anhänger nocht nicht erlebt.
...
Hier auf der BAB 61 ist überall ein Tempo 130 Schild aufgestellt.
Aber das kann man getrost ignorieren, ich fahre seit Jahren dort mit 150 km/h längs und habe noch nie eine Kontrolle erlebt. Ich fahre die Strecke mindestens fünf- bis sechsmal pro Jahr.
Hier auf der BAB 61 ist überall ein Tempo 130 Schild aufgestellt.
Aber das kann man getrost ignorieren, ich fahre seit Jahren dort mit 150 km/h längs und habe noch nie eine Kontrolle erlebt. Ich fahre die Strecke mindestens fünf- bis sechsmal pro Jahr.
Sportlich, so mit Wohnwagen...
Sportlich, so mit Wohnwagen...
Ab 120 km/h fahren die Stummelflügel aus, hinten klappt ein Spoiler runter und dann geht die Kiste in den Hovermodus und schwebt zügig hinter uns her. Stelle ich demnächst im entsprechenden Thread vor.
Guten Abend,
hat schon jemand im Bußgeldkatalog einen Tatbestand gefunden, dass das Fahren mit ungesiegeltem 100 km/h Schild überhaupt geahndet werden kann? Ich auf die Schnelle jetzt nicht. Wenn der gesiegelte Aufkleber etwas Offizielles sein soll, müsste der von der Zulassungsstelle persönlich angebracht werden. Und nicht einfach in die Hand gedrückt werden zum selber kleben. Auf welchen Anhänger auch immer ich den dann klebe.
Gruß
Tom
Es wurde ja keine Strafe aufgrund des 100km/h Klebers ausgesprochen, sondern weil der Fahrer zu schnell war mit 11x km/h.
Gefragt wurde er, ob er wisse wie schnell er fahren dürfe. Daraufhin kam es zu diesem Quatsch mit gesiegeltem Aufkleber.
Hier auf der BAB 61 ist überall ein Tempo 130 Schild aufgestellt.
Aber das kann man getrost ignorieren, ich fahre seit Jahren dort mit 150 km/h längs und habe noch nie eine Kontrolle erlebt. Ich fahre die Strecke mindestens fünf- bis sechsmal pro Jahr.
Die A61 verläuft auch nicht durch den "Freistaat Bayern"
Hatte mich jetzt nicht auf das Video bezogen. Die Eingangsfrage war ja, ob die 100 km/h Plakette gesiegelt sein muss, oder nicht. Und da war meine Frage, ob das überhaupt bestraft werden kann, wenn nicht.
Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist.
Hatte mich jetzt nicht auf das Video bezogen. Die Eingangsfrage war ja, ob die 100 km/h Plakette gesiegelt sein muss, oder nicht. Und da war meine Frage, ob das überhaupt bestraft werden kann, wenn nicht.
Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist.
Nein, das fehlende Siegel wird nicht bestraft. Da aber das Siegel eine Vorgabe gemäss der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist, darf man dann streng genommen diese Ausnahmeverordnung nicht in Anspruch nehmen - d.h. nicht schneller als 80 km/h fahren.
Tut man es trotzdem, greift der ganz normale Bußgeldkatalog wg Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Das Siegel zeigt doch an, daß der Anhänger mut Tempo 100 auch offiziell angemeldet wurde.
So einen 100er Kleber kann man überall kaufen und einfach aufkleben.
Ähnlich wie es bei Kfz Kennzeichen abläuft .....
Gruß Thomas
Tut man es trotzdem, greift der ganz normale Bußgeldkatalog wg Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
... von 80km/h.
Ich wurde mal auf der Autobahn gestoppt, weil ich mit (GPS-überwachten 108km/h) unterwegs war. Der Vorwurf: kein gesiegelter 100km/h-Aufkleber vorhanden/sichtbar.
Zum Glück hatte ich die hintere Klappe (dort befindet sich der gesiegelte Aufkleber) dabei und konnte es schnell aufklären (und musste keine +20km/h Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen (steht natürlich auch in den Papieren ))
Seit dieser Zeit ziert ein ungestempelter 100er Aufkleber den hinteren Rahmen... und wurde nie mehr angehalten!
Ummeldung in einen anderen Zulassungbereich = neue Plakette
Nicht notwendigerweise. Du kannst ja auch z.B. ein Auto mit M-Kennzeichen kaufen und in Hamburg anmelden, aber das Kennzeichen beibehalten.
...
Wenn der gesiegelte Aufkleber etwas Offizielles sein soll, müsste der von der Zulassungsstelle persönlich angebracht werden. Und nicht einfach in die Hand gedrückt werden zum selber kleben. Auf welchen Anhänger auch immer ich den dann klebe.
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So wie der Mitarbeiter von der Zulassungsstelle auch mit jedem raus geht und persönlich die eben gesiegelte Kennzeichen anbringt?
Da kann doch auch jeder machen was er will. Man darf es eben nicht. Wenn Du Dein Fahrzeug online anmeldest, dann bekommst Du sogar die Siegel zum selber Kleben mit der Post zugeschickt. Die könntest Du dann auch auf ein anderes Kennzeichen kleben.
Nicht notwendigerweise. Du kannst ja auch z.B. ein Auto mit M-Kennzeichen kaufen und in Hamburg anmelden, aber das Kennzeichen beibehalten.
Ich glaube das geht nicht. Ist die Kennzeichenmitnahme nicht auf mein Fahrzeug beschränkt? Trotzdem ein sehr interessanter Gedanke da wäre tatsächlich ein Unterschied zwischen Um- und Anmeldung.
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