Hagelschaden Versicherung verlangt verkauf des Wohnwagens

  • Hallo.

    Auf der Fahrt in den Urlaub kamen wir in ein Unwetter und das Dach wurde durch Hagel ziemlich verbeult. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet (Teilkasko)

    Der Gutachter stellte ca 500 Einschläge und die defekte Seitenschürze fest. Wohnwagen BJ 2002, Wiederbeschaffungswert 7500, Restwert 1500, Reparaturkosten 12200 Euro. Also wirtschaftlicher Totalschaden.

    Jetzt kam ein Brief von der Versicherung da stand drin das wir den Wohnwagen für 2500 Euro verkaufen und uns dann wieder bei ihnen melden sollen.


    Dürfen die das verlangen? Wir wollen ihn aber nicht verkaufen. Sondern so gut es geht selber Instandsetzen. Wie kann man da weiter vorgehen?


    Gruß Frugo

  • Interessante Vorgehensweise!


    Um welche Versicherung handelt es sich?

    Viele Grüße, Buhr!

    Hobby De Luxe 495UL BJ 2021 :love:

    Cupra Ateca 2.0 TFSI 4Motion 300PS 400NM BJ 2022 :evil:


    Unsere Reisen

  • Nimm Dir einen Anwalt und lasse Dir den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes auszahlen.

    Wenn die Stützen unten sind ist Urlaub, und sei es auch nur für einen Tag.

  • Interessanter Versuch der Versicherung. Ihr verkauft den Wohnwagen für 2500 €, Wiederbeschaffungswert ist 7500 €. Die Differenz von 5000 € bekommt ihr dann vermutlich von der Versicherung. Ein gutes Geschäft.....für die Versicherung.

  • Interessanter Versuch der Versicherung. Ihr verkauft den Wohnwagen für 2500 €, Wiederbeschaffungswert ist 7500 €. Die Differenz von 5000 € bekommt ihr dann vermutlich von der Versicherung. Ein gutes Geschäft.....für die Versicherung.

    Ja. Das haben wir uns auch gedacht. Ist unser erster Schaden über die Versicherung am Wohnwagen. Wollten wissen ob dieses Vorgehen normal ist.

  • Hallo Frugo,


    Kannst Du das Schreiben hier mal posten?


    Ich habe aktuell auch einen Hagelschaden.


    Vor einigen Jahren hat meine Versicherung meinen alten Wohnwagen in ein Portal gestellt, wo nur zertifizierte Händler bieten konnten. Da kam ein Gebot, das höher war als der vom Gutachter ermittelten Restwerts.


    Dieser wurde dann von der Versicherung für die Berechnung der Auszahlung genutzt.


    Viele Grüße


    Helmut

  • Restwert 1500, Reparaturkosten 12200 Euro. Also wirtschaftlicher Totalschaden.

    Jetzt kam ein Brief von der Versicherung da stand drin das wir den Wohnwagen für 2500 Euro verkaufen und uns dann wieder bei ihnen melden sollen.

    Ah ja. Hochinteressant.

    An wen bitte sollt Ihr einen Wagen mit solchem Wert (1.500,-) zu solchem Preis (2.500,-) denn verkaufen?


    Ist ja echt hanebüchen... :huh:

  • Ah ja. Hochinteressant.

    An wen bitte sollt Ihr einen Wagen mit solchem Wert (1.500,-) zu solchem Preis (2.500,-) denn verkaufen?


    Ist ja echt hanebüchen... :huh:

    Der Gutachter hat den Wohnwagen in ein Portal gestellt wo Autohändler auf solche Wagen bieten können. Das Höchstgebot lag bei 1500 und das wurde als Restwert angesetzt. Glaube auch nicht das jemand mehr zahlen würde

  • Kann ich später machen wenn ich zuhause bin

  • Bei Autos kenne ich das auch, es läuft wie von Troubadix beschrieben. Die Versicherung stellt das Fahrzeug, in dem Fall den Wohnwagen, inkl. Gutachten (dass es ja geben muss, sonst wären die Schadenhöhe und der Restwert nicht bekannt) in ein Portal ein, auf welches Händler und Verwerter Zugriff haben. Wenn sich dann ein Händler findet, der einen Betrag bietet, der über dem Restwert liegt, wird dieses Gebot unterstellt. Allerdings ist dieses Gebot bindend, d.h. der Händler MUSS das Fahrzeug zu seinem Gebotspreis abholen und bezahlen. Bei mir kam vor Jahren ein Abschleppfahrzeug aus 300km Entfernung an, um ein Auto abzuholen, das nach einem unverschuldeten Unfall noch einen Restwert von 1.800,- Euro laut Gutachten hatte. Der hat mir die von ihm gebotenen 2.300,- Euro in die Hand gedrückt, die Reste des Autos aufgeladen und ist wieder abgefahren. In diesem Fall gab es von der Versicherung logischerweise auch nur die Differenz zwischen Zeitwert und 2.300,- statt der Differenz zwischen Zeitwert und 1.800,-. Hätte ich die Kiste behalten und selbst repariert, hätte ich 500,- Euro "verloren".

    2016 - Camping Village I
    2017 - Camping Mediterranee Plage F
    2018 - Gitzenweiler Hof D / Camping Mediterranee Plage F
    2019 - Gitzenweiler Hof D / Berghof A

    2020 - Hegi D

    2021 - Südseecamp D

    2022 - Strandcamping D / Piani di Clodia I + diverse Landvergnügen-Höfe

    2023 - Natterer See A / de kleine Wolf NL / Ferienpark Orsingen D + diverse Landvergnügen-Höfe

    gebucht 2024 Union Lido I / Hvidbjerg Strand DK

  • Abschleppfahrzeug aus 300km Entfernung an, um ein Auto abzuholen, das nach einem unverschuldeten Unfall noch einen Restwert von 1.800,- Euro laut Gutachten hatte. Der hat mir die von ihm gebotenen 2.300,- Euro in die Hand gedrückt,

    Da fährt also einer mit Abschleppfahrzeug 600 km, zahlt 500,- über dem vom Gutachter angegebenen Restwert.

    Und jetzt erzähle mir bitte niemand, daß derjenige nicht auch noch sein Geschäftchen, sprich Gewinn, an dem KfZ gemacht hat!


    Soviel zum Thema "realistische Schadenseinschätzung seitens Gutachter und Versicherung"!

  • Böse Zunge würden behaupten, die interessieren sich nur die Stückchen Blech, in denen die Fahrzeugnummer eingestanzt sind

    - btw. Mein Traum ist auch das 3+x Kamera-System, eingebettet im (mobile-)Home Automatisierungssystem, steuerbar via Arduino /Raspberry /o.ä. von einem Android [Tablet/Fon]
    - Lust auf schräge LED Basteleien? ich bin immer für Schandtaten bereit :evil:

  • Der Gutachter stellte ca 500 Einschläge und die defekte Seitenschürze fest. Wohnwagen BJ 2002, Wiederbeschaffungswert 7500, Restwert 1500, Reparaturkosten 12200 Euro. Also wirtschaftlicher Totalschaden.

    Jetzt kam ein Brief von der Versicherung da stand drin das wir den Wohnwagen für 2500 Euro verkaufen und uns dann wieder bei ihnen melden sollen.


    Dürfen die das verlangen? Wir wollen ihn aber nicht verkaufen. Sondern so gut es geht selber Instandsetzen. Wie kann man da weiter vorgehen?

    Gar nicht großartig.

    Der Gutachter hat wirtschaftlichen Totalschaden ermittelt.


    Somit keine Grundlage der Versicherung eine Reparatur vornehmen.


    Bei Inanspruchnahme zur Schadensregulierung bildet ein Gutachter die Wertermittlung.


    Ist es für eine zu zahlende Versicherung nicht wirtschaftlich (Totalschaden), so gibt es für den Versicherungsnehmer nur diesen Weg.


    Wäre eine Reparatur nach Gutachten möglich gewesen, so bestünde die Wahl zwischen Reparatur oder fiktiver Auszahlung, abzüglich Mehrwertsteuer und Eigenanteil.


    Hier ist jedoch leider ein Totalschaden aufgrund der Wertermittlung entstanden.


    Bei Inanspruchnahme der Versicherungsleistung nach Gutachten mit Totalschaden, erhebt die Assekuranz den Anspruch auf das Fahrzeug und zahlt den Restwert.


    Ist das Fahrzeug durch den Eigentümer mit dem Schaden noch über den ermittelten Restwert selber zu verkaufen, so gibt die Assekuranz diese Möglichkeit frei.


    Ansonsten sind und bleiben es 9000,00 Euro für Wiederbeschaffung und Restwert.

    Und der Restwert kann in einem definierten Zeitraum der Eigentümer selber noch versuchen zu erzielen durch Verkauf, oder akzeptiert den ermittelten Restwert nebst Wiederbeschaffung durch seine Assekuranz.

    Diese verkauft den Wohnwagen an einen interessierten Aufkäufer.


    Eigentlich eine normale Vorgehensweise durch Festlegung der restlichen Werte nach einem Schaden durch einen Gutachter.


    Der Wohnanhänger ist schließlich und letzten Endes 20!!! Jahre alt.


    Nach Gutachten kann somit keine Ableitung mehr auf eine Reparatur erfolgen und die Versicherung zahlt Wiederbeschaffung und Restwert zum jetzigen Zeitpunkt, was dieser Wohnanhänger eben heute noch laut Gutachter wert ist.


    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von ottikess ()

  • ich habe gestern mit dem Gutachter telefoniert.


    Hagelschaden - auf Bug und Seitenwand - in Fahrtrichtung links.


    Fahrzeug Tabbert Puccini 685 DF

    Baujahr 05/2021

    Hagelschaden 6 Wochen nach erst Zulassung


    Listenpreis 64000

    Kaufpreis 54000


    Zeitwert 48000

    Reparatur Kosten ca. 30000

    Angebot eines Aufkäufer 25500


    Laut Gutachter wäre demnach Reparatur möglich und von der Versicherung zu übernehmen. Alternativ Auszahlung von rund 23000.


    Was haltet ihr von den Zahlen?

  • ich bin ja echt ein pingel in Sachen kfz und wohnwagen. Hab auch den hagelschaden an beiden autos damals reparieren lassen. Aber ich glaube ich würde mir die 23k auszahlen lassen, beim wohni, da würde ich schwach werden.

    „Fakten hören nicht auf zu existieren, nur weil sie ignoriert werden.”

    Aldous Huxley (1894 - 1963) Schriftsteller

  • ein Auto bereits 5000 ausgezahlt bekommen.


    Zweite Auto ist noch keine 2 Jahre wird für rund 11000 repariert.


    5 Minuten Unwetter Kosten alleine meinen Versicherungen rund 50 000 Euro!

  • Nach gerade mal 6 Wochen 30000 in den Sand setzen? :( Was spricht gegen die Reparatur? :/

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Nach gerade mal 6 Wochen 30000 in den Sand setzen?

    25.500,-€ vom Aufkäufer und 23.000.-€ von der Versicherung = 48.500,- € gesamt.

    Beim Kaufpreis von 54,000,-€ macht das einen Verlust von 5.500,-€ ... schlimm genug.


    Aber: wie kommst du auf "30000 in den Sand setzen?"

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