Neue Pflicht ab 1. April 2022
Ab 1. April 2022 gibt es für alle Beteiligten – Wohnmobilisten und auch Caravaner – eine neue Regelung: die Gasprüfung wird verpflichtend! Und sie wird (bzw bleibt) losgelöst von der HU. De facto stellt letzteres für den Wohnwagenfahrer keine Änderung zum momentanen Status Quo dar. Es ändert sich nur der Umstand, dass die Gasprüfung nun Pflicht werden wird.
Interessant wird die Frage werden, wer die Kontrollen in Zukunft durchführen darf. Das hat der Gesetzgeber noch nicht geklärt. Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, rät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG)., Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Nur durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette seien Camper im Schadensfall abgesichert.“
In diesem Sinn bleibt alles beim alten: der verantwortungsvolle Wohnmobilist lässt alle zwei Jahre die Gasanlage in seinem Wohnwagen kontrollieren. Wobei das Ergebnis der Gasprüfung weiterhin keinen Einfluss auf das Erteilen der TÜV-Plakette hat.
(Quelle: Camping, Cars & Caravans)