Gasprüfung

  • Das ist die Aussage vom DEKRA Prüfer gewesen. Was soll ich da was in Frage stellen. Der wird es doch am besten wissen. Mein Schlauch und Druckminderer waren 8 Jahre und ein paar Monate alt. Er hätte mir die Plakette sonst verweigert.

  • Wir haben letztes Jahr die Gasprüfung beim TÜV machen lassen, da waren Schlauch und Druckminderer 9 Jahre alt. Der Prüfer hat uns drauf aufmerksam gemacht, das wir dieses Jahr, also nach 10 Jahren, tauschen müssen.

  • Das ist die Aussage vom DEKRA Prüfer gewesen. Was soll ich da was in Frage stellen. Der wird es doch am besten wissen.

    Selbst die Herren vom allherrlichen TÜV wissen nicht alle alles und nicht alle das gleiche. Ist der der Konkurrenz nicht anders.

    Uns hat man letztes Jahr auch noch die 10 Jahre erklärt. :w

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Maßgebend für den Tausch des Druckminderes und des Schlauchs ist wohl das Herstellungsdatum und nicht das Einbaudatum, wenn die Teile schon 3 Jahre bei Händler im Regal gelegen haben, dann muss das zeugs halt nach 7 Jahren raus.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • So isses!

    Zur leichten Orientierung sind die Herstellungsdatumsen groß auf den Teilen aufgedruckt.

    Grüßle, Micha


    Kein Haar wächst so schnell, wie´s gespalten wird!







  • Maßgebend für den Tausch des Druckminderes und des Schlauchs ist wohl das Herstellungsdatum und

    nicht das Einbaudatum, wenn die Teile schon 3 Jahre bei Händler im Regal gelegen haben, dann muss das zeugs halt nach 7 Jahren raus.

    Könnt tatsächlich die Quelle eines Mißverständnis sein.

    Es gilt das alter des Schlauches 10 Jahre

    nicht des Wohnwagens 10-x Jahre.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • So isses!

    Zur leichten Orientierung sind die Herstellungsdatumsen groß auf den Teilen aufgedruckt.

    Ich habe spasseshalber mal nachgeschaut: Gasschlauch Herstellungsdatum 8/2020, Druckminder Herstellungsdatum 5/2021. Was dabei für mich verwunderlich ist, der WW wurde im Januar 2021 gebaut und im April 2021 zugelassen. Der Druckminderer ist aus Italien, wahscheinlich wussten die bei der Herstellung schon, wann das Dingens in Betrieb geht. :)

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • ... snip ... Druckminder Herstellungsdatum 5/2021. ... snap ... der WW wurde im Januar 2021 gebaut und im April 2021 zugelassen. ... snup ...

    Ich tippe auf Verfallsdatum.

    Grüßle, Micha


    Kein Haar wächst so schnell, wie´s gespalten wird!







  • Das könnte, ähnlich wie bei Reifen, auch die Kalenderwoche sein.

    KW 5/21 - 01.-05.02.2021 --> Wobei dann dein Bauzeitraum Januar trotzdem nicht passen würde.

    Vielleicht hat auch der Händler erst den Druckminderer installiert, als der WW ausgeliefert wurde, dann könnte KW5/2021 wieder stimmen?

    Egal wie, spätenstens vor der Saison 2030 fliegt das Zeugs raus, wenn es bis dahin hält. :)

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Der Verkäufer im Camping Shop hat auch 7 Jahre gemeint wo ich beides neu gekauft habe.

    Wenn der Verkäufer dir einen 3 Jahre alten, neuen Schlauch angedreht hat, ist seine Aussage letztlich auch richtig.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Das mit den 10 Jahren ist richtig, so das die Anlage nicht älter sein darf. Ist aber insoweit das Problem das wenn alles 9 Jahre und 11 Monate alt ist muss ja die Anlage trotzdem nach 10 Jahren raus also muss das Ganze dann in 1 Monat getauscht werden und dann erneut zur Gasprüfung. Da sagen dann manche Prüfer das es besser ist bei 8 Jahren zu tauschen , das keine doppelten Kosten entstehen.

    Und bei der Gasprüfung ist es immer noch so das eine Betreiberpflicht besteht und in dieser steht das die Anlage alle 2 Jahre nach G 607 zu untersuchen ist.

    Und das nächste ist das in Deutschland kein Betreiber eine Betriebserlaubnis und Versicherung bekommt wenn er in seiner Platzordnung nicht drin stehen hat das eine gültige Gasprüfung auf dem Platz Pflicht ist. Dieses gilt auch auf Stellplätzen , einfach einmal die Platzordnung lesen, war bei uns in der Gemeinde der ausschlaggebende Punkt das bei den Stellplätzen kein Strom und Wasser ist , und diese offizielle dann nur als Parkplatz gelten.

  • das eine gültige Gasprüfung auf dem Platz Pflicht ist.

    ...das heißt aber strenggenommen, daß auf solchen Plätzen keine ausländischen Camper campen dürfen, da es woanders meist keine Gasprüfung gibt. Schräg.

    Grüße aus Friedberg in Bayerisch-Schwaben,
    Der Geograph


    2019 Extremadura: 20 Tage / 5 CP / ca. 5.500 km | Eesti: 23 Tage / 8 CP / ca. 6.600 km
    2020 Eesti: 22 Tage / 9 CP / ca. 6.100 km
    2021 Friuli: 4 Tage / 1 CP / ca. 1.130 km | Aquitaine/Castilla-La Mancha/Occitanie/Alsace: 20 Tage / 8 CP / ca. 4.800 km

    2022 Extremadura/Algarve/Andalucia: 22 Tage / 10 CP / ca. 6.600 km | Cymru: 15 Tage / 2 CP / ca. 3.500 km

    2023 Andalucia: 22 Tage / 8 CP / ca. 5.600 km | Oberlausitz: 10 Tage / 1 CP / ca. 1.580 km

  • Der Verkäufer im Camping Shop hat auch 7 Jahre gemeint wo ich beides neu gekauft habe.

    Dann sollte er mal jemanden fragen der etwas davon versteht. :lol: :undweg:

  • ...das heißt aber strenggenommen, daß auf solchen Plätzen keine ausländischen Camper campen dürfen, da es woanders meist keine Gasprüfung gibt. Schräg.

    Meist bieten die Händler im nahen Ausland auch die G607 an, wenn die Kunden von ihnen in Ausland fahren.Ich hab vor 3 Jahren mal mit einem Österreicher geredet der es auch für seine Kundschaft so macht. Übrigens ist in der Schweiz die Gasprüfung auch Pflicht wird aber nicht kontrolliert. Weiß ich aus meinem Bekannten Kreis dort war das Wohnmobil in der Schweiz zugelassen , dort war auch die Frage ob es Pflicht ist , und ob dort die G607 auch anerkannt wird. Dieses hat der Schweizer TÜV bejaht das es anerkannt wird so das ich dieses Fahrzeug prüfen konnte.

  • So, heute war ich bei der Dekra im Prüfzentrum, extra wegen dem Bremsenprüfstand (LKW-Spur).

    Die örtlichen Prüfstellen bei Werkstätten können leider keine Anhänger auf den Bremsenprüfstand nehmen.


    HU und Gasprüfung ohne Beanstandung, nur der gut gemeinte und auch richtige Hinweis: "Zur nächsten Prüfung muss der Regler und der Schlauch ersetzt sein". Das Herstellungsdatum ist von 02/2014.


    Hat eigentlich schon jemand verstanden, warum man bei einem Anhänger bei funktionierenden Blinkern auch noch die Warnblickanlage vorführen muss?

  • Die Warnblinkanlage wird meines Wissens über ein eigenes Relais angesteuert...

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