Wohnwagenverkauf

  • In einem Fall hat der Käufer das Fahrzeug nicht ab bzw. umgemeldet. Es flatterten dann Strafzettel wegen Geschwindigkeits und Parkverstößen bei mir ein.
    Letztendlich nach viel Ärger und und Zeit wurde das Fahrzeug zwangs Abgemeldet.


    In den anderen Fall wurde durch den Käufer ein Unfall verursacht - Übergabe etc. war im Kaufvertrag zwar hinterlegt aber bis alles mit der Versicherung geklärt wurde hat es auch viel Zeit etc. gekostet.

    Ich für mich persönlich möchte mit dem Fahrzeug nach dem Verlassen meines Grundstücks nichts mehr zu tun haben. Die Zeit etc. die ich mit den Sachen nach dem Verkauf noch rum ärgern musste, brauche ich nicht mehr. (in einem Fall ging die Geschichte über 6 Monate!) Also nur noch abgemeldet.

  • ich habe bisher alles angemeldet verkauft, ob Wohnwagen, auto, Trecker oder Anhänger.....für alle das einfachste.

    Hallo,da gebe ich dir recht,aber ich durfte es auch schon mal anders erleben.

    Ich habe mal ein Moped verkauft und der Käufer hat es einfach nicht am nächsten Werktag umgemeldet - wie eigentlich vertraglich vereinbart.

    Auch am zweiten und dritten Tag nicht,was mir ein Freund mitteilte.

    Kurzum....... am vierten Tag habe ihn begleitet zum Strassenverkehrsamt.

  • Nach 2 Reinfällen mit angemeldeten Fahrzeugen verkaufe ich grundsätzlich nur noch abgemeldet.

    So ist es. Bei uns ist mal der Käufer noch monatelang mit dem Fahrzeug (war ein PKW) rumgefahren. Die Sache landete vor Gericht, ist aber auch schon 30 Jahre her. :w

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Habe meinen Wohnwagen vor 1,5Jahren an ein älteres Ehepaar aus Schwerte angemeldet, würde wie vertraglich vereinbart trotz erschwerter Bedingungen (. Cor...) pünktlich umgemeldet. Es gibt auch noch anständige Käufer. Peter ;camper=

  • Kraftfahrzeuge würde ich grundsätzlich nur nur abgemeldet verkaufen. *

    Bei einem Anhänger/Wohnwagen sehe ich das nicht ganz so wild. Da kann ja deutlich weniger passieren.
    Kommt aber dann trotzdem noch auf das Bauchgefühl an. ..
    Kaufpreis wenn in Bar, per Paypal oder Überweisung und Übergabe dann erst nach Verbuchen auf dem Konto.




    Grüße...



    *Ich habe mal ein angemeldetes Auto verkauft, weil es der angehende Schwager vom Kumpel war.
    Der Käufer ist dann über ein halbes Jahr fein auf meiner Zulassung umher gefahren.
    Incl. Knöllchen für Geschwindigkeit und falsch Parken...
    Obendrauf ist der Vogel zwischenzeitlich aufgrund der Trennung von der Schwester auch noch umgezogen
    und so war kein einfaches "Aufgreifen" möglich.

    Dem Straßenverkehrsamt in Wuppertal hatte ich den Verkauf gemeldet. Mit Kopie vom Perso des Käufers...

    Hat aber nicht groß interessiert, denn das Fahrzeug galt immer noch als auf meinen Namen zugelassen.
    Durch nen dummen Zufall habe ich den Wagen dann in Oberhausen im Centroparkhaus stehen sehen und
    habe die Kennzeichen runter genommen.
    War zwar dann ein bisschen Theater das Fahrzeug ohne Brief und Fahrzeugschein abzumelden, aber so wurde

    wenigstens nicht mehr auf meine Kasse umher gefahren.
    Seit dem werden Autos nur noch abgemeldet übergeben...

  • Hallo,


    ich habe Anfang Dezember meinen Zweitwagen verkauft.

    Dafür den Kaufvertrag vom ADAC runtergeladen.

    Da hängt eine Benachrichtigung für die Zulassungsstelle und die Versicherung mit dran.

    Gesamten Vertrag einschl. Foto vom PA des Käufers an Zulassungsstelle und Versicherung gemailt.

    Bestätigung von Versicherung kam umgehend.

    Von der Zulassungsstelle habe ich nichts mehr gehört.

    Gruß vom Erni


    Jedem sein Hobby, ich habe mein(en) Hobby. ;camper=   :ok:

  • Habe meinen Wohnwagen vor 1,5Jahren an ein älteres Ehepaar aus Schwerte angemeldet, würde wie vertraglich vereinbart trotz erschwerter Bedingungen (. Cor...) pünktlich umgemeldet. Es gibt auch noch anständige Käufer. Peter ;camper=

    Bei uns ebenfalls

    Wohnwagen vor etwa einem Jahr an eine junge Familie verkauft. Da passte von Anfang an die Chemie.

    Wohnwagen ausgiebig besichtigt, viele Fragen gehabt zum Fahrzeug als auch zum Camping allgemein. Es war klar, dass die den Wohnwagen kaufen würden.

    Am selben Abend Kaufvertrag ( wie schon mehrfach erwähnt den vom ADAC ) fertig gemacht und Abholung in ca. drei Wochen vereinbart.

    Pünktlich vor dem Abholtermin war das Geld auf dem Konto. Wohnwagen wurde zwei Tage später umgemeldet.

    Auch hier: sehr anständige und sympathische Käufer. Wir haben heute noch hin und wieder Kontakt :smiley:

  • Ich hab bisher auch jedes Fahrzeug angemeldet verkauft (und das waren viele) und hatte nie Probleme. Also es gibt sogar noch sehr viele ehrliche und zuverlässige Käufer.

    Aber es muss tatsächlich jeder selbst abwägen ob er das Risiko eingehen will. Menschenkenntnis hilft da zwar, aber ist auch kein Allheilmittel.

  • Ich hab auch schon mehrere Fahrzeuge angemeldet verkauft, und hatte nie Probleme.

    Ein Tipp meiner Versicherung vor einigen Jahren, im Kaufvertrag neben dem Kaufdatum auch die Uhrzeit der Übergabe vermerken und unterschreiben lassen, ab dem Zeitpunkt bist Du raus, egal was passiert.

    Am gleichen Tag die Versicherung und Zulassungsstelle informieren (geht beides bei den meisten online).

    Nur bei der Bezahlung bin ich eigen, entweder Vorabüberweisung oder Echtzeit-/ Sofortüberweisung, bieten viele Banken mittlerweile an.

  • Hallo,

    eine Möglichkeiten gibt es da noch.


    Kfz oder Wohni abmelden und am selben Tag darf damit noch bis Mitternacht gefahren werden.


    Weiß jetzt nicht genau und habe es noch nicht probiert, unter Umständen ist eine Online Außerbetriebnahme möglich .


    :w

    Anzahl besuchter CP in/auf:

    🇩🇪 Schleswig-Holstein 1, Mecklenburg-Vorpommern 9, Niedersachsen 3, Brandenburg 4, Sachsen-Anhalt 2, Sachsen 2, Thüringen 1, Baden-Württemberg 1, Bayern 4

    🇦🇹 Niederösterreich1, Wien 1, Steiermark 1

    🇭🇺 Veszprém 1

    🇮🇹 Venetien 1

    🇭🇷 Istrien 1

    🇩🇰 Bornholm 1, Seeland 1

  • Mit abgemeldetem Fahrzeug und den entstempelten Kennzeichen kann man noch innerhalb des Zulassungsbezirks die Heimfahrt zum in den Papieren angegebenen Standort fahren, andere Fahrten sind meines Wissens nicht erlaubt.

    Ergänzung: es geht auch Fahrt zurück aus einem benachbartem Zulassungskreis.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


    Einmal editiert, zuletzt von Jarni1955 ()


  • ...... auf gar keinen Fall angemeldet. Du hast ja keine Papiere mehr wie willst du das machen? Wenn er einen Unfall ist es dein Wagen... Der Kaufvertrag zählt nicht. Der Käufer kann sich Wochenkennzeichen holen und dann innerhalb 10 Tagen anmelden

  • ...... auf gar keinen Fall angemeldet. Du hast ja keine Papiere mehr wie willst du das machen? Wenn er einen Unfall ist es dein Wagen... Der Kaufvertrag zählt nicht. Der Käufer kann sich Wochenkennzeichen holen und dann innerhalb 10 Tagen anmelden

    Soweit , okay, aber die Dinger heissen " Kurzzeitkennzeichen " :smiley: und gelten 5 Tage

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


    Einmal editiert, zuletzt von Jarni1955 ()

  • Mit abgemeldetem Fahrzeug und den entstempelten Kennzeichen kann man noch innerhalb des Zulassungsbezirks die Heimfahrt zum in den Papieren angegebenen Standort fahren, andere Fahrten sind meines Wissens nicht erlaubt.

    Ergänzung: es geht auch Fahrt zurück aus einem benachbartem Zulassungskreis.

    Danke für den Hinweis , die Beschränkung mit Zulassungs + Nachbarkreis kannte ich nicht. Hier in M-V komme ich damit aber auch schon weit :undweg:

    Anzahl besuchter CP in/auf:

    🇩🇪 Schleswig-Holstein 1, Mecklenburg-Vorpommern 9, Niedersachsen 3, Brandenburg 4, Sachsen-Anhalt 2, Sachsen 2, Thüringen 1, Baden-Württemberg 1, Bayern 4

    🇦🇹 Niederösterreich1, Wien 1, Steiermark 1

    🇭🇺 Veszprém 1

    🇮🇹 Venetien 1

    🇭🇷 Istrien 1

    🇩🇰 Bornholm 1, Seeland 1

  • Das mit der "abgemeldeten" Weiterfahrt gilt aber nur für den Besitzer bzw. für den auf den das Fahrzeug zugelassen war. Und das auch nur bis nach Hause oder bis zur nächsten Werkstatt. Evtl. bei einem Anhänger noch bis zum Abstellplatz, aber dann ist Schluss.

    Das gilt nicht bei einem Verkauf und dem dann neuen Besitzer. Würde ich persönlich als Käufer also nicht riskieren.

    Einen Anhänger würde ich sagen, kann man ohne grösseres Risiko angemeldet verkaufen. Habe ich selbst auch schon mehrmals gemacht. Sei es WoWa oder Klaufix. Denn.... wann muss denn die Anhängerversicherung bei einem evtl. Unfall bezahlen? Sobald er angehängt ist bezahlt meines Wissens nach die KFZ-Versicherung da es sich nicht um ein selbstständiges fahren handelt.

    Wie oben geschrieben: Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit und Du bist bis auf anfänglichen Schriftverkehr mit der Versicherung im Schadensfall raus aus der Nummer.

    Bei KFZ sieht das anders aus. Da würde ich es vom Kaufpreis und persönlichem Auftritt des Käufers abhängig machen.

    Bis dann, Michael
    .
    Du hast die Freiheit, alles zu schreiben. Ich habe die Freiheit, alles zu ignorieren.

  • Der Kaufvertrag zählt nicht.

    Wie kommst du da drauf?



    Ich habe dieses Jahr zwei Wohnwagen verkauft, einen für Freunde und den vom Sohn.

    Einmal VK 11.000 und einmal 23.000 €.

    Ersteren gegen Barzahlung und abgemeldet, letzteren gegen Überweisung und angemeldet.


    Und was soll ich sagen?, beides mal absolut problemlos.

    Anrufen, Termin machen, anschauen, Verhandeln, Nacht überschlafen und dann kaufen.

    So wie immer.

    Das Bauchgefühl und das Verhältnis zu den Käufern hat mal wieder gestimmt.


    Im Zweifel wären die Wohnwagen schon "verkauft" gewesen.

    Das ist auch so bei Anrufen wie "letzter Preis", oder "will tauschen gegen Teppich", oder solchen, denen es nur mal langweilig ist.


    Aber wer schon mal 200 km einfach fährt, wäre mir als Käufer immer willkommen.




    Wolfgang

    Je größer der Horizont, desto kleiner der Himmel.

  • Hallo Wolfgang,


    Du hast leider einen Satz aus dem Zusammehang gerissen. Der Satz das ein Kaufvertrag nicht zählt, war im Zusammenhang mit der Abmeldung. Das hat rein gar nichts mit dem von die beschriebenen zu tun


    Gruss Wolfgang

  • ...... auf gar keinen Fall angemeldet. Du hast ja keine Papiere mehr wie willst du das machen? Wenn er einen Unfall ist es dein Wagen... Der Kaufvertrag zählt nicht. Der Käufer kann sich Wochenkennzeichen holen und dann innerhalb 10 Tagen anmelden

    Das funktioniert aber nur, wenn Du den Verkauf zu einem Zeitpunkt machst, wo bei Dir die nächste Zulassungsstelle offen hat. Für so ein Kurzzeit-Kennzeichen brauchst Du die Papiere und eine gültige TÜV-Bescheinigung. Verkauf am WE scheidet also schonmal aus und in vielen Zulassungsbezirken braucht man einen Termin bei der Zulassungsstelle. Dann schon eher den Kaufvertrag mit Anzahlung schließen. Der Käufer nimmt die alten Kennzeichen und die Papiere mit, melden gleich bei sich um und kommt dann nochmal zum abholen mit der neuen Zulassung (habe ich auch schon so gemacht - aber nur, weil der Käufer ohnehin keine Anhängerkupplung am Auto hatte mit dem er zur Besichtigung gekommen ist). Ansonsten habe ich bei einem Wohnwagen keine Hemmungen den angemeldet zu übergeben.

    ...

    Sei es WoWa oder Klaufix. Denn.... wann muss denn die Anhängerversicherung bei einem evtl. Unfall bezahlen? Sobald er angehängt ist bezahlt meines Wissens nach die KFZ-Versicherung da es sich nicht um ein selbstständiges fahren handelt.

    ...

    Nein - in dem Fall gehen die Kosten für einen Haftpflichtschaden immer 50:50. Das ist schon seit 2002 gesetzlich so geregelt, weil es vorher immer wieder zu Verfahren gekommen ist, weil die Versicherungen vom Zugfahrzeug und Anhänger gern mal gegenseitig behauptet haben, das jeweils andere Fahrzeug wäre "Schuld" an dem Unfall (Beispiel: Anhänger ist ausgebrochen und hat Zugfahrzeug mitgezogen -> Anhängerversicherung muss zahlen). Allerdings gibt es ja bei der Anhänger-Versicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt - also ist es am Ende egal für mich ob meine Versicherung noch einen Schaden regulieren muss oder nicht.


    Allerdings wäre es mal Interessant zu wissen, wie das bei der Vollkasko ist. Aber ich meine, dass die Vollkasko vom Auto den Schaden am Auto und die vom Anhänger den vom Anhänger zahlen muss. Was allerdings definitiv nicht gezahlt wird ist, wenn Anhänger und Zugfahrzeug sich ohne Fremdeinwirkung gegenseitig beschädigen (z.B.: beim Rückwärts fahren zu stark eingeknickt). Das steht so im Prinzip bei allen Versicherungen in den AGB

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