Allerdings wäre es mal Interessant zu wissen, wie das bei der Vollkasko ist. Aber ich meine, dass die Vollkasko vom Auto den Schaden am Auto und die vom Anhänger den vom Anhänger zahlen muss. Was allerdings definitiv nicht gezahlt wird ist, wenn Anhänger und Zugfahrzeug sich ohne Fremdeinwirkung gegenseitig beschädigen (z.B.: beim Rückwärts fahren zu stark eingeknickt). Das steht so im Prinzip bei allen Versicherungen in den AGB
Stimmt nicht mehr für alle Versicherungen bei der HUK Coburg sind auch solche Schäden versichert
"
Wenn Ihr Zugfahrzeug (meist Ihr Pkw oder Wohnmobil) bei uns vollkaskoversichert ist, sind gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und Ihrem gezogenen Anhänger ohne Einwirkung von außen mitversichert.
Dazu zählen z. B. Rangierschäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlingerschäden.
- Ihr Zugfahrzeug ist bei uns noch nicht vollkaskoversichert?
Sie können Ihren Versicherungsschutz in der Autoversicherun jederzeit erweitern. - Mit Ihrem Zugfahrzeug zur HUK wechseln?
Kein Problem, hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können."