Wohnwagenverkauf

  • Allerdings wäre es mal Interessant zu wissen, wie das bei der Vollkasko ist. Aber ich meine, dass die Vollkasko vom Auto den Schaden am Auto und die vom Anhänger den vom Anhänger zahlen muss. Was allerdings definitiv nicht gezahlt wird ist, wenn Anhänger und Zugfahrzeug sich ohne Fremdeinwirkung gegenseitig beschädigen (z.B.: beim Rückwärts fahren zu stark eingeknickt). Das steht so im Prinzip bei allen Versicherungen in den AGB

    Stimmt nicht mehr für alle Versicherungen bei der HUK Coburg sind auch solche Schäden versichert

    "

    Wenn Ihr Zugfahrzeug (meist Ihr Pkw oder Wohnmobil) bei uns vollkaskoversichert ist, sind gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und Ihrem gezogenen Anhänger ohne Einwirkung von außen mitversichert.

    Dazu zählen z. B. Rangierschäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlingerschäden.

    • Ihr Zugfahrzeug ist bei uns noch nicht vollkaskoversichert?
      Sie können Ihren Versicherungsschutz in der Autoversicherun jederzeit erweitern.
    • Mit Ihrem Zugfahrzeug zur HUK wechseln?
      Kein Problem, hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können."

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Hallo ,


    auch wir werden einen unser beiden WW im März bzw April verkaufen . Er wir angemeldet übergeben und im Kaufvertrag Tag und Uhrzeit der Übergabe vermerkt und auch das der WW innerhalb von einer Woche um bzw abgemeldet wird .


    Haben wir bisher immer so gemacht und bisher noch keine Probleme damit gehabt . Mit einem PKW sieht das anders aus zumindest wenn er Privat verkauft wird . Der wird dann grundsätzlich abgemeldet übergeben .


    LG Seadancer

    Unser WW und WM :



    Unser Lumpi


    Ahorn Van 620


    und damit am liebsten Urlaub " Barfuss bis zum Hals " :thumbup:

  • Wenn Ihr Zugfahrzeug (meist Ihr Pkw oder Wohnmobil) bei uns vollkaskoversichert ist, sind gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden Fahrzeug und Ihrem gezogenen Anhänger ohne Einwirkung von außen mitversichert.

    Wenn..... denn beide Fahrzeuge da versichert sind. Ich weiß nicht, bei wievielen Campern das zutrifft. Bei uns schon mal nicht. ;)

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Vorsicht bei Verkauf durch Überweisung!!!

    Ein guter Bekannter hat auch auf die Überweisung hin verkauft. Das Objekt also weg und am nächsten Tag war die Überweisung zurückgebucht worden. Das müsste auf jeden Fall mit der Bank abgeklärt werden, dass das nicht möglich ist.

    Bei Bar ists auch wegen Falschgeld gut drauf zu achten!

    ******************************************

    Viele Grüße
    Ritchie, der Elfte


    Auf in den Norden.. ..
    Vi älskar Sverige :0-0:

    Lyckligare i Sverige igen

    Rollendes Quartier: LMC Dominant 550 E 2,5

  • Vorsicht bei Verkauf durch Überweisung!!!

    Ein guter Bekannter hat auch auf die Überweisung hin verkauft. Das Objekt also weg und am nächsten Tag war die Überweisung zurückgebucht worden. Das müsste auf jeden Fall mit der Bank abgeklärt werden, dass das nicht möglich ist.

    hmmm, ist das Geld durch Überweisung auf dem Konto gebucht, kann es eigentlich nicht mehr zurück geholt werden (so zumindest kenne ich es).

    Seit 2007 durchgängig im Sommer Seecamping Berghof

    Seit 2014 durchgängig im Mai/Juni Marina di Venezia

  • hmmm, ist das Geld durch Überweisung auf dem Konto gebucht, kann es eigentlich nicht mehr zurück geholt werden (so zumindest kenne ich es).

    So kannte ich es auch und habe grade mal bei meiner Sparkasse geschaut.





    Grüße...

  • Bei Barzahlung am besten zur Filiale fahren und dort aufs Konto einbezahlen. Entweder am Schalter oder am Automat. Dann sind beide auf der sicheren Seite.

    Bis dann, Michael
    .
    Du hast die Freiheit, alles zu schreiben. Ich habe die Freiheit, alles zu ignorieren.

  • Hallo ,


    bei Barzahlung prüft man das Geld auf eventuelle Fälschungen - dafür gibt es genug günstige Möglichkeiten ! Gerade im Bereich private Verkäufe ist Bar eine sichere Sache . Ggf. wär auch Paypal eine gute Möglichkeit . Besser und schneller als eine Banküberweisung ist jedenfalls beides .


    Ich nehme sehr gerne BAR bei Verkäufen über das Internet , ggf noch Paypal ( nur Funktion Freunde ) alles andre lehne ich in dem Fall ab .


    LG Seadancer

    Unser WW und WM :



    Unser Lumpi


    Ahorn Van 620


    und damit am liebsten Urlaub " Barfuss bis zum Hals " :thumbup:

  • Hallo zusammen,


    hmmm, ist ja hier mit den Ergebnissen / Meinungen / Erfahrungen son bisschen wie beim "WerwirdMillionär-Zuschauerjoker", wenn zwei Antworten ca 50% haben ;)

    Ziemlich ausgewogen bzgl. angemeldet / abgemeldet verkaufen...


    tatsächlich haben mich die Antworten gegen das Verkaufen im angemeldeten Zustand jetzt noch etwas verunsichert, da ich eigentlich davon ausging, das es völlig ausreichend ist, am Tage des Verkaufes dies meiner Versicherung und ggf dem Strassenverkehrsamt mitzuteilen. Zusätzlich dann noch Aufnahme der Übergabezeit (inkl Uhrzeit) im Kaufvertrag...

    ...

    Da ich den WW erst nächste oder übernächste Woche aus dem Winterquartier holen kann, und dann erst die Verkaufsanzeige erstellen kann (mir fehlen Fotos von innen), habe ich noch ein bisschen Zeit für das Thema...


    Ich werde die Tage auf jeden Fall mal bei der Sparkasse nachfragen, welche Möglichkeiten / Tipps sie mir bzgl Bezahlung bieten können...


    Vielen Dank schonmal für alle Anregungen,

    Viele Grüße,

    Steffan

    :0-0:

    2018: De Kleine Wolf (NL) - TerSpegelt (NL) - Sonnensee, Versmold
    2019: De Wildhoeve (NL) - Blauer See, Lünne - TerSpegelt (NL) - Pommernland, Usedom - Arterhof, Bad Birnbach

  • lass dich nicht irre machen....alles ganz easy.....wenn überwiesen ist, geht nix mehr mit zurückbuchen....nicht bei der Sparkasse z.b.....aber vielleicht bei der Fensterbank ;)

    und wenn du deiner Versicherung und dem Straßenverkehrsamt den Kaufvertrag vorlegst ist alles erledigt....so handhabe ich das schon immer und es ist noch nie irgendetwas passiert oder vorgefallen.

  • hmmm, ist das Geld durch Überweisung auf dem Konto gebucht, kann es eigentlich nicht mehr zurück geholt werden (so zumindest kenne ich es).

    Ja, so denkt man immer, ist aber so wohl nicht.

    ******************************************

    Viele Grüße
    Ritchie, der Elfte


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  • Ja, so denkt man immer, ist aber so wohl nicht.

    bei meiner Bank nicht möglich.....aber vielleicht gibt es ja welche bei denen dieser Vorgang möglich ist.

  • Ja, so denkt man immer, ist aber so wohl nicht.

    bist Du nicht in der Schweiz wohnhaft, oder bringe ich da gerade etwas durcheinander...? Ist es da möglicherweise anders? Ich kenne in D keine Bank, bei der eine ÜBERWEISUNG nach erfolgter Buchung auf dem Konto von Amts wegen wieder rückgängig gemacht werden kann (außer der Empfänger ist damit einverstanden).

    Seit 2007 durchgängig im Sommer Seecamping Berghof

    Seit 2014 durchgängig im Mai/Juni Marina di Venezia

  • Nein, ich bin nicht in CH wohnhaft, sondern in D. Und dem, dem das so passiert ist, ist auch in D wohnhaft und es war eine ganz normale Bank.

    Der Fall liegt aber ein paar Jahre zurück und warum der anschließend nichts unternommen hat, ist mir auch unverständlich...

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    Viele Grüße
    Ritchie, der Elfte


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  • Du hast leider einen Satz aus dem Zusammehang gerissen. Der Satz das ein Kaufvertrag nicht zählt, war im Zusammenhang mit der Abmeldung. Das hat rein gar nichts mit dem von die beschriebenen zu tun

    Hallo Wolfgang,


    Ich habe das auch so verstanden. Deshalb meine Frage wieso der Vertrag nicht zählt?

    Wenn der Zeitpunkt der Übergabe im Vertrag festgelegt ist, bin ich doch aus der Verantwortung raus?

    Deshalb ist doch auch bei den Verkaufsverträgen immer ein Blatt für die Versicherung und eins für

    die Zulassungsstelle zur Benachrichtigung dabei.

    Oder unterliege ich hier einem rechtlichen Irrtum?



    Wolfgang

    Je größer der Horizont, desto kleiner der Himmel.

  • Wenn der Zeitpunkt der Übergabe im Vertrag festgelegt ist, bin ich doch aus der Verantwortung raus?

    theoretisch schon, doch der Ärger im Falle von Unfällen oder Verstößen landet zu erst mal an deiner Adresse. Du musst dann allen nachweisen, das du nicht mehr der Verantwortliche für das Fahrzeug bist. Kann schon nervend werden.


    Ich habe schon dem Käufer die Möglichkeit offeriert, das er Papiere / Kennzeichen mit nimmt, die Ummeldung vornimmt und dann das Fahrzeug abholt. Wenn im selben Kreis oder Nachbarschaft. Auch mit DHL Dokumenten Versand habe ich gute Erfahrungen gemacht, als Käufer oder Verkäufer.


    Bei Anhängern sehe ich das aber auch eher entspannt und würde bei entsprechender Klientel angemeldet rausgeben. Da entscheidet das Bauchgefühl.

  • theoretisch schon, doch der Ärger im Falle von Unfällen oder Verstößen landet zu erst mal an deiner Adresse. Du musst dann allen nachweisen, das du nicht mehr der Verantwortliche für das Fahrzeug bist. Kann schon nervend werden.

    Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Nachweis gegenüber der Versicherung, Zulassungsstelle etc. ist der Kaufvertrag mit genauem Übergabezeitpunkt (Datum UND Uhrzeit).

    Richtig, im Falle von Unfällen bzw. Verstößen landen die "Unterlagen" erst ein mal bei Dir.


    Thomas


  • Hallo Wolfgang,


    ob du aus der Verantwortung raus bist, kommt auf den entsprechenden Rechtsfall an. Aber wie prüfst du die Echtheit der Personalien vor Ort?


    Ich hatte das auch mal so wie von dir vorgeschlagen gemacht und habe die Versicherung und das LRA informiert. Auf diese Art und Weise kannst du aber gar kein Fahrzeug abmelden, wenn es der andere nicht tut.

    Bei mir hat sich dann das LRA um den Vorgang gekümmert, weil der Käufer eben NICHT gleich umgemeldet hat.

  • Ich habe meinen alten Wohnwagen Anfang 2021 verkauft und zwar angemeldet. Normalen Kaufvertrag gemacht und den Verkauf der HUK24 wue auch der Zulassungsstelle gemeldet. Von der HUK24 bekam ich eine Bestätigung und die Gutschrift meines Versicherungsbeitrages. Also alles ohne Probleme.


    Zu den hier angeführten Bedenken und "Forderungen"


    1. Käufer muss innerhalb einer Woche ummelden.

    Das ist hier, zumindest in Mainz, reine Utopie. Da es nur noch Online-Termine gibt und dauert das etwas.


    2. Geld wurde trotz Überweisung zurückgebucht.

    Da ist mit tatsächlich auch schon passiert. Als ich noch selbstständig war hat mir ein Kunde die Rechnung überwiesen, den Geldeingang habe ich auch kurz danach auf meinem Konto gesehen. Kurz danach war das Geld aber wieder weg. Rückruf beim Kunden ergab, dass das Geld wohl zurückgebucht wurde.

    Ich war damals bei der deutschen Bank, wo der Kunde war weiß ich nicht mehr.

    Achtung, meine Beiträge können durchaus Spuren von Ironie enthalten! 8o

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