Probleme bei Zulassung des in Holland neu gekauften Sprites...

  • Hallo zusammen!


    Ich hatte ja im Spirte-Qualitäts-Thema geschrieben, dass ich mir einen Sprite Alpine 420 CT gekauft habe bei Jan Krul Caranvans in Hengelo (NL).

    Ich hatte viel recherchiert (unter anderem hier im Forum), wie die Zulassung dann möglich ist. Prinzipiell sollte das COC und der Kaufvertrag mit FIN eigentlich reichen bei der Zulassungsstelle.


    Leider hat sich meine Zulassungsstelle dazu entschieden, dass sie immer die Identifikationsnachweis zunächst benötien. Heißt: entweder ich bringe den Sprite erst zum TÜV, welche mir dann bestätigen, dass es der Wohnwagen mit der richtigen FIN ist. Oder ich bringe den Wohnwagen mit zur Zulassungsstelle und dann schauen sich diese vor Ort den Wohnwagen an und suchen die FIN.


    Tja...und nun? Die Zulassungsstelle besteht auf dieses Prozedere. Und erwartet von mir nun, dass ich den Sprite erstmal nach Deutschland überführe. Ohne dies, keine Zulassung in Deutschland...

    Hat jemand Erfahrungen damit? Wenn ich es richtig verstanden habe, brauche ich ein RDW-Transit Kennzeichen aus Holland und kann den Sprite damit nach Deutschland überführen?


    Gruß, Andre

  • Hast Du mal den Händler in Hengelo kontaktiert?

    Du bist doch bestimmt nicht der erste Deutsche, der dort gekauft hat.

    Wo ich bin, ist das Paradies! (Voltaire) :)

  • Diese Fin Bescheinigung vom TÜV hat mein Händler mir in Deutschland auch besorgt da du sonst nicht zulassen kannst

    Der Wagen wurde aber auch in Deutschland gekauft

    Kannst doch damit selber zum TÜV

    Notfalls musst den Sprite auf nen Anhänger überführen

    Sprite Cruzer 520 SR Bj.2018
    Isuzu D-Max 3,0l AT Doka

  • Diese Fin Bescheinigung vom TÜV hat mein Händler mir in Deutschland auch besorgt da du sonst nicht zulassen kannst

    Der Wagen wurde aber auch in Deutschland gekauft

    Kannst doch damit selber zum TÜV

    Notfalls musst den Sprite auf nen Anhänger überführen

    In schlimmsten Fall...zieh ich einfach über die Dörfer mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen... ;) der Händler ist 20km hinter der Grenze...


    Mit dem Händler habe ich gesprochen. Die kennen auch nur das Vorgehen, dass das mit dem COC kein Problem ist. Eigentlich. Die machen sich aktuell aber auch nochmal schlau.


    Andere Zulassungsstellen in den Nachbarkreisen wollen bei Neufahrzeugen mit COC und Kaufvertrag sowas auch nicht. Aber ich muss es ja in der Zulassungsstelle anmelden, die für meinen Kreis zuständig ist...


    Unglaublich wie nervig das ist mit unseren Ämtern...die Erläuterung warum sie die Identifikationsprüfung wollen war "wir machen das seit 20 Jahren so"... unglaublich.

  • Ich habe meinen Wohnwagen auch 2018 in den Niederlande bei De Klerk gekauft. Der Händler hat mir die COC-Papiere zugesandt und ich bin damit zu Zulassungsstelle und habe meinen Wohnwagen zugelassen. Mein Wohnwagen stand noch bei De Klerk. Die Zulassung noch der TÜV haben den Wohnwagen damals gesehen.

    Ich bin also mit dem neuen Nummerschild und der Zulassung nach De Klerk gefahren. Dort wurde das Nummerschild angebracht fertig.

    Es war vollkommen Problemlos.


    Gruß

    Helmut

    Unterwegs mit Frau, Gauner, Mercedes Benz GLC 220D 4matic

    Unser Gespann
    verfolgt von einm Dethleffs Nomad Snow 650 ER


  • Tja Andre -- sparen wollen kann manchmal ganz schön teuer werden/sein.

    manchmal ist es besser nix zu sagen anstelle sich zu äußern und dann wieder nur von einigen einen Shitstorm zu bekommen.

    Man(n) zieht sich zurück und denkt sich seinen Teil :bla:  :dance:

    :w

  • enmld

    so hat sich das Andre-Acer wohl auch vorgestellt, klappt aber bei ihm nicht so, was bringt da so ein Beitrag? :/

    l200auto

    Muss so ein Kommentar echt sein? :cursing:

    2023:dsee-Camp Übernachtungsoase, Wietzendorf (D); Camping Nordsee, Büsum (D); Calido-Camping, Reinsdorf (D); Campingplatz Gut Kalberschnacke, Drolshagen (D); Camping Fossalta, Lazise (I)

    2022: Camping Tisens, Tisens (I); Camping Fossalta, Lazise (I); Campingplatz Gut Kalberschnacke, Drolshagen (D)

    2021: Camping Gut Horn, Waging am See (D); Weserbergland Camping, Heinsen (D); Achtern Diek, Nordermeldorf (D); Mein Campingpark, Lindlar-Oberbüschem (D)

  • Es gelten für Neuwagen andere Regeln als für Gebrauchtwagen. Mit dem Kurzkennzeichen darf man nicht ins Ausland fahren.


    Kann der Verkäufer nicht ein Überführungskennzeichen zur Verfügung stellen?


    Gruß


    Wombat789

  • Moin

    Der Holländer kann Dir doch ein Ausfuhrkennzeichen besorgen!

    Kurzzeitkennzeichen gibts m Wissens nur für in D zugelassene Fahrzeuge.

    Gruß,Rainer

    Eriba Nova SL 530 von 2018

    Eriba Moving 532 von 1996

    Audi Q5 S Tronic 190PS von 2016

    Toyota Hiace 102PS von 2002

    Laika Ecovip 100 von 1999

    wohne jetzt in Rhede/Ems

  • Hatte ich mit meinem Auto auch, das Problem. Mit Kurzzeitkennzeichen zur Zulassungsstelle war meine Lösung. Normal lassen sie zu und behalten den Brief. Dann fährt man vor und sie prüfen die Fahrgestellnummer.

    Schikane pur. Nimm einen Tag Urlaub. Das dauert.

  • Gekauft in Nederweert und auch so gemacht.

    Liebe Grüße vom Niederrhein
    Mein nächster Zugwagen ist ein Lada, oder besser doch ein Volvo


    Marwin

  • Hallo Andre,

    wir haben unseren Eriba Touring auch in Holland gekauft, zwar gebraucht von Privat, aber das Prozedere wird das gleiche sein.

    Du benötigst zur Ausfuhr aus den Niederlanden Exportpapiere und ein Überführungskennzeichen. Entweder macht das alles direkt dein Händler, was er eigentlich auch können sollte, wo er doch in Grenznähe niedergelassen ist, oder du machst das in Eigenregie.

    Die Exportpapiere bekommst du beim holländischem TÜV, dem RDW, hat bei unserem 10,30€ gekostet, oder direkt bei einem Exporteur, eigentlich können/dürfen das die meisten Händler in Grenznähe, wo du auch direkt das Überführungskennzeichen bekommst. Dieses Kennzeichen ist 14 Tage gültig, eine Versicherung ist inkludiert und kostet 140,-€, dort hätte es komplett 160,-€ gekostet.

    Unser Wohnwagen kam aus Arnhem, dies ist die Exportfirma, wo wir waren: https://generalauto.nl/

    Damit hast du nun 14 Tage Zeit, um den Wohnwagen aus den Niederlanden zu exportieren um in Deutschland mit dem Wohnwagen zum TÜV zu fahren, oder wie du sagst, direkt zur Zulassungsstelle.

    In unserem Fall mussten wir zum TÜV, da der Wohnwagen ja gebraucht war, für die Vollabnahme und Gasprüfung und zur Ausstellung der COC-Papiere.

    Ich hatte mir dazu einen Tag Urlaub genommen, aber am Ende des Tages hatte ich meinen Wohnwagen mit allen nötigen Unterlagen zur Zulassung vor meiner Türe stehen :)

    VG Svenni :w

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!

  • Das was Du da versucht hast ist eine "verbotene Fernzulassung", dass die Behörde Dir da Steine in den Weg legt ist verständlich.

    Fas Ding muss ohne deutsches Kennzeichen nach Deutschland kommen, um es richtig zu machen.

  • Ja genau. Exakt so hätte ich es erwartet und exakt so kennt es auch der Händler in Hengelo. Ich hab gestern mit den Zulassungsstellen in all meinen Nachbarkreisen gesprochen. Bei allen würde es so gehen. Nur bei mir im Kreis wollen sie die Identifikationsprüfung machen.

    Die kennen den Unterschied zwischen Neuzulassungen und Gebrauchtwagen nicht.

    Dieses Vorgehen ist auch a) keine verbotenen Fernzulassung sondern freier Warenhandel im EU-Raum mit vereinfachten Zulassungsverfahren. Und sparen wollte ich damit auch nicht. Ich wollte dieses Modell, und das gab es nur noch in Hengelo...


    Heute meldet sich meine Zulassungsstelle telefonisch. Die wollen es heute nochmals prüfen ob sie da die falsche Vorgehensweise haben. Der Händler in den Niederlanden hat sich auch gemeldet und sucht eine Lösung.


    Ich berichte...

  • Hallo, auch unser gebrauchter Swift wurde von einem deutschen Händler aus den Niederlanden importiert. Für die Zulassung in Deutschland wurden benötigt.

    1. Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO.

    2. Begutachtung für eine Wiederzulassung gemäß § 21 StVZO / EG-FGV.

    3. Prüfung einer Flüssiggasanlage.

    4. Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21 StVZO.

    5. Aufstellung der technischen Vorschriften, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt werden soll.

    Da das Fahrzeug für eine Zulassung in Deutschland vorgesehen ist, muss es auch den deutschen Richtlinien entsprechen.

    Da in den Niederlanden andere Richtlinien gelten, sind die Gutachten vorgeschrieben. Ein Fahrzeug benötigt für die Zulassung all diese Gutachten, zumindest bei uns in Duisburg.

    Gruß vom FFBler

  • Für einen gebrauchten Wohnwagen ja.

    Für einen Neuwagen nein.


    Worum es der Zulassungsstelle geht ist die Identifikationsprüfung...

  • Im COC steht, dass das Fahrzeug entsprechend der EU-Norm gefertigt wurde. Das reicht aus.

    Für die Anmeldung muss der Kaufvertrag und das COC vorliegen. Ich würde noch die CRiS-Abfrage machen und eine Kopie zu den Unterlagen legen.


    Wir haben mit diesen Unterlagen die Zulassung erhalten und konnten mit dem Kennzeichen das Fahrzeug abholen.


    Gruß


    Wombat789

  • Tja, genau das hatte ich auch so erwartet. Und so ist es üblicherweise auch. Nur manche Zulassungsstellen sind da nicht ganz Up to Date...so wie meine.

    Also...das reicht meiner Zulassungsstelle nicht.


    Sie wollen zwingend entweder selbst eine Identifikationsprüfung machen (sich also wirklich sekbst unter den Wohnwagen legen und gucken ob die FIN da drauf steht) oder sie akzeptieren auch die Identifikationsprüfung durch eine TÜV Station. Dann wäre für sie die Zulassung möglich.


    Aktueller Plan ist:

    Der Händler zieht den Wohnwagen selbst zur erstbesten TÜV Station in Deutschland. Da die nur 20km entfernt ist, ist das kein Problem. Dort soll die Identifikationsprüfung laufen und ich kann anschließend den Wohnwagen zulassen und später beim Händler abholen.


    Nur...Mal ebenso bekommt man beim TÜV Nord auch keinen Termin für so eine Identifikationsprüfung. ;)

    Das wird ein Spaß...nur für die Unwissenheit einer Zulassungsstelle. Unglaublich.

  • So, Bein TÜV habe ich am Montag morgen nun einen Termin. Der Händler bringt den Wohnwagen dort hin und dann machen wir die Identifikationsprüfung.


    Der Kollege von TÜV hat erstmal gefragt, welche Zulassungsstelle das denn haben will. Bei einem Neufahrzeug wäre das eigentlich nicht richtig, da würde das COC mit Kaufvertrag reichen...tja. Er, ich und viele Erfahrungen anderer sprechen dafür, dass das so ist. Er hatte keinerlei Verständnis für das Vorgehen meiner Zulassungsstelle und will sich mit denen in Verbindung setzen um die "aufzuklären". Ob es den nächsten dann was nützt? Ich hoffe es...


    Wenn die Terminplanung so hin haut, würde ich aber am Montag Nachmittag wohl nun die Zulassung bekommen. ;)

  • Ich hätte bei der Zulassungsstelle Druck gemacht mit dem Hinweis, daß die geforderte Vorgehensweise in den Nachbarkreisen unüblich und in "Europa ohne Grenzen" auch nicht zeitgemäß ist. Zur Not auch an den Dienststellenleiter schreiben.

    "Man darf nicht alles glauben, was im Internet steht."

    Abraham Lincoln

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