Unglaublich nur 20 kg Zuladung

  • Zitat

    Original von matthias-nickel1
    Leergewicht ist nicht angegeben . Die 1360kg im Fzg.schein stehen beim zGG und der Achslast.Wenn das Gewicht nur bei der Achslast stehen würde könnte ich die Stützlast dazurechen (als Zuladung).oder liege ich da jetzt verkehrt ?da die 1360 kg aber beim z GG stehen ist dort die Stützlast schon inbegriffen oder ?




    Ja, das stimmt und deshalb ist das:




    Auch leider falsch :shake: :shake:


    Und da das ja in deinem ersten Tröt stand, sind mal wieder alle diskussionen darüber hinfällig :wall: :wall: :


    Zitat

    Original von matthias-nickel1
    rest gesnippt.....



    zulässige Gesamtmasse 1360kg und Auflastung nicht möglich .

    :evil: MfG, Sven, einzig nicht artig :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von TheMax ()

  • Hallo matthias-nickel1 ,


    suche dir einen TÜV-Prüfer und lasse das zGG ändern in:


    zGG: 1435kg
    Achslast: 1360kg
    Stützlast: 75kg



    Das ist legal und ohne technische Änderung möglich.

    Viele Grüße aus dem Vogelsberg


    Hans und Heike




    [erst Sorento 2,5CRDI (140PS), dann Grand Cherokee (241PS), jetzt Cherokee Limited 2,2


    Verbrauch

    Einmal editiert, zuletzt von Belcanto ()

  • warum sollte ein Prüfer das machen ?
    bei mir Fzgschein steht Achslast 1360kg , zGG 1360kg und Stützlast 100kg . auf dem Typenschild der Achse steht auch 1360kg.vom Prinzip verstehe ich dich ,aber ob sich ein Prüfer so weit aus dem Fenster lehnt ?

  • Zitat

    Original von matthias-nickel1
    Ich hab zwar Platz im Zugfahrzeug (ein Sharan) aber das ist doch nicht die Lösung oder ? :wall:


    Aus Gründen der Fahrstabilität macht es immer Sinn, die schweren Sachen im Zugfahrzeug zu transportieren, und nicht umgekehrt.

  • Zitat

    Original von matthias-nickel1
    ... aber ob sich ein Prüfer so weit aus dem Fenster lehnt ?


    ?( Das müßte ja ein Kamikaze sein! :wall:
    :evil: Im Schadensfall würde mich mal der Werdegang interessieren und wer den Joker bekommt! Das wär mir zu heiß, mit so einem präparierten WW unterwegs zu sein! :shake:


    Grüße Teddy! :w

  • HAllo


    Ist zwar ein wenig OffTopic, aber trotzdem.


    Bei RTL gab es einen Bericht über eine spanische Familie die mit ihrem Gespann in Deutschland auf Urlaubsreise aus dem Verkehr gezogen wurden.
    Waren mit einem Nissan Primera Limosine und WW unterwegs, das Gespann kam auf die Waage nd war um über 300kg überladen X( 8o


    Die Polizisten baten die Familie daraufhin die Familie den WW zu entladen, es kamen ein paar Anziehsachen, ein kleiner TV und eine Kiste Lebensmittel raus, dann war der Wagen leer.
    Wieder auf der Waage (LKW-Waage in der Nähe) immernoch über 200kg überladen ;(
    Daraufhin kam den Polizisten die Sache komisch vor...sie haben versucht beim Hersteller vom WW die Sache zu klären, was aber aufgrund vom Wochenende nicht möglich war.


    Zu den tatsächlichen Leergewichten von den WW.
    Bei unserem Fendt BJ 04 oder 05 stehen auf einem Beiblatt die Gewichte die jeweils je nach Zubehör dazukommen.
    Dazu steht das das Leergewicht Betriebsfertig ist, mit X% Gasfüllung, Wasser und Toilette zu X% gefüllt.


    grüße
    jörg

  • Zitat

    Original von teddy


    ?( Das müßte ja ein Kamikaze sein! :wall:
    :evil: Im Schadensfall würde mich mal der Werdegang interessieren und wer den Joker bekommt! Das wär mir zu heiß, mit so einem präparierten WW unterwegs zu sein! :shake:


    Grüße Teddy! :w


    Teddy,


    das hat mit Kamikaze nichts zu tun, sondern mit gesetzlichen Grundlagen.


    Ausserdem war es bis in die 80er Jahre üblich, das WW so verkauft wurden, das Achslast und zGG unterschiedlich angegeben wurden.

    Viele Grüße aus dem Vogelsberg


    Hans und Heike




    [erst Sorento 2,5CRDI (140PS), dann Grand Cherokee (241PS), jetzt Cherokee Limited 2,2


    Verbrauch

  • Zitat

    Original von Himbeertoni
    ...


    In der Tat! :ok
    ...


    ?( Sorry, aber wo wird da von Dir auch nur eine gesetzliche Grundlage angeführt?


    @ Belcanto, ich will wirklich nicht stänkern, ...


    Zitat

    Ausserdem war es bis in die 80er Jahre üblich, das WW so verkauft wurden, das Achslast und zGG unterschiedlich angegeben wurden.


    ... aber wir schreiben inzwischen 2009! ;)


    Grüße Teddy! :w

  • Hallo Teddy,


    ich finde es einfach müßig, jetzt die gesamten Gesetzestexte heraus zu suchen,
    da es, wie so oft nicht an einer Stelle steht, sondern man sich diese Bestimmung zusammensuchen muß.


    Aber die hauptsächliche Grundlage findest du in der Berechnung von Sattelzügen, die in ihrem Lastverhalten wie WW zu betrachten sind, da hier Achslast, zGG und Aufliegelast (=Stützlast) betrachtete werden.

    Viele Grüße aus dem Vogelsberg


    Hans und Heike




    [erst Sorento 2,5CRDI (140PS), dann Grand Cherokee (241PS), jetzt Cherokee Limited 2,2


    Verbrauch

  • Zitat

    Original von Belcanto
    ...


    Aber die hauptsächliche Grundlage findest du in der Berechnung von Sattelzügen, die in ihrem Lastverhalten wie WW zu betrachten sind, ...


    :w Hallo Belcanto!


    ?( Letzteres mag wohl stimmen, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß ein fahrzeugspezifischer Gesetzestext sich einfach mal so auf ein anderes Fahrzeug anwenden läßt und das dann rechtens sein soll. Selbst dann nicht, wenn es den ein oder anderen TÜV-ler gibt, der sowas dann absegnet!
    Warum ist es den, wie Himbeertoni schrieb, nicht einfach jemanden zu finden (beim TÜV) der das macht???


    Grüße Teddy! :w

  • Zitat

    Original von teddy
    ...
    Warum ist es den, wie Himbeertoni schrieb, nicht einfach jemanden zu finden (beim TÜV) der das macht???


    Grüße Teddy! :w


    Weil die meisten Prüfer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller haben wollen, dass der WW technisch dazu geeignet ist.
    Der Prüfer kann das aber selbst herausfinden, wie in unserem Fall geschehen.
    Ich glaube nicht, dass ich jetzt mit einem ungültigen Fahrzeugschein herumfahre.
    Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Prüfer ungesetzliche Sachen unter Ihrem Namen in Fahrzeugscheine eintragen lassen.


    Zum Beispiel hat der Paganini als Einachser ein zul GG von 1900,- kg
    Meines Wissens gibt es momentan keine Mono-Achser mit mehr als 1800kg Achslast. Wie haben die das bei Tabbert dann bloß gemacht? ?( ?(


    Gruß
    Himbeertoni

  • Zitat

    Original von Himbeertoni
    Ich glaube nicht, dass ich jetzt mit einem ungültigen Fahrzeugschein herumfahre.


    Es wurde schon so manche grenzwertige Eintragungen revidiert. Grundsätzlich müssen alle Sonderabnahmen/Eintragungen, seit Brüssel mitpfuscht, beim Kraftfahrtbundesamt überprüft werden.

  • Ich muss da mal kurz wiedersprechen ein WW ist von den Gewichten nicht zu behandeln wie ein Sattelzug das ergibt sich schon allein aus den Bezeichnungen:


    WW bzw. PKW hat die Stützlast
    LKW hat die Aufliegelast


    Dieses sind 2 verschiedene paar Schuhe da der Berechnungspunkt für die Aufliegelast vor der Hinterachse liegt und beim Pkw bekannterweise der letzte hintere Punkt ist das ZGg ist immer definitiv die Gewichtsangabe die nicht Überschritten werden darf.


    kurzes Beispiel: Handelsüblicher Sattelzug 40to ZGg
    Leergewicht Zugmaschiene 8to, Leergewicht Auflieger 9to, Leergewicht gesamt 17to also mögliche zuladung 23to


    Zulässige Achslast Zugmaschiene = Aufliegelast 9to, Zulässige Achslast Auflieger 8to pro Achse also mal 3 =24to da 3 achsen vorhanden sind würde dann eine zuladung von 31to ergeben und glaubt mir sowohl mein chef als auch die Rennleitung würde mich auslachen wenn ich denen erkläre das ich aufgrund solch einer rechnung 8to überladen habe.


    Gruß markus

    Wer seinen Urlaub liebt zieht sein Eigenes Zimmer hinter sich her :0-0:


  • Hallo,


    beim Sattelzug : Ja
    Beim Gliederzug????

    Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte wo kämen wir hin, und niemand ginge,
    um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen...

  • ?( Es wurde schon einige Male dargelegt: zGG = Achsgewicht + Stützlast!
    Die Stützlast wird zwar dem Zugwagen zugerechnet, muß bei dessen Zuladung berücksichtigt werden, aber man darf deswegen nicht hergehen und die Stützlast aus dem zGG ausklammern!


    Das interessiert mich auch.
    Ich war mit meinem Bürstner Studio Esprit 535TK heute beim TÜV und habe ihn wiegen lassen.
    1450kg Achslast und 80kg Stützlast = 1530kg zul.ges.Gew.
    In meiner alten (ungültigen) Fahrzeugschein steht: zul.Ges.Gew.: 1.360kg
    In den neuen Papieren (Zulassungsgescheinigung II) steht nicht zul.Ges.Gew., sondern ganz klar, "technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg (7.1) Achse 1 bis 7.3 (Achse 3.


    Demnach ist die max. Achslast = 1.360kg, die Stützlast ist unter 13 mit 100kg angegeben.


    Ist das ein noch nicht bemerkter Fehler bei der Umstellung von Fahrzeugschein auf Zulassungsbescheinigung?

    Mir reicht, wenn ich weiß, dass ich könnte, wenn ich wollte !

  • Hallo
    Beim neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I ) sollte dann unter "F.1" noch die "technisch zulässige Gesamtmasse" eingetragen sein.
    War bei meinem mit 1300kg angegeben und unter "13" auch die Stützlast mit 100kg. Bei "7.1" oder "7.2" waren auch 1300kg drin. Hab mir dann den Punkt 13 auf 1400kg umtragen lassen. Ging super einfach beim letzten TÜV Termin. Wird auch oft "Auflastung der Gesamtmasse durch zurechnen der Stützlast" genannt.


    Vorsicht bei der Zulassungsstelle. Oft werden Gewichte nicht in die richtige Stelle oder falsche Gewichte eingetragen. Beim Umschreiben wurden das erste Mal aus meinen 100 kg Stützlast nur noch 10kg. Als ich das dann gleich reklamierte kam nur " ach so schlimm ist das doch nicht" :xwall:


    LG
    Norman

  • Hab mir dann den Punkt 13 auf 1400kg umtragen lassen.


    Hallo Norman,
    meinst Du wirklich, dass Du dir unter der "13" anstatt 100kg = 1400kg eingetragen hast, oder meinst du unter "F1"? (F1 würde Sinn machen).
    Bei mir wären dass dann 1360+100=1460kg. Das wäre doch mal ein Anfang...


    Torsten

    Mir reicht, wenn ich weiß, dass ich könnte, wenn ich wollte !

  • Gibt es bekannte Prüforganisationen die das machen. Habe leider keine Zeit zu deren Õffnungszeiten zu recherchieren.
    bin aus BaWü würde mich über einen Tipp freuen. Wenn gleich mein Bürstner beladen nicht überladen ist... aber ich könnte dann eine zweite kleine Gasflasche und ein Ersatzrad mitnehmen. Aktuell habe ich den Halter demontiert und leichte, hochwertige Außenmöbel sowie Alustangen,.. habe bei allem immer auf das Gewicht geachtet.
    Freue mich auf Tipps. :0-0:

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