Brandloch durch Fußbodenerwärmung

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  • Hallo zusammen.

    Im Herbsturlaub hat die ab Werk eingebaute Fußbodenerwärmung in unserem 500EU von 2019 auf einmal durch Brandgeruch auf sich aufmerksam gemacht. An einer Stelle im Eingangsbereich war Qualmentwicklung und eine kleine Flamme zu sehen. Fußbodenheizung ausgemacht, sofort hörte es auf zu brennen. Zum.Glück waren wir anwesend...

    Wir waren inzwischen beim Händler. Der hat die Fußbodenerwärmung kurz angemacht. Sofort Qualm und eine kleine Flamme. Anfrage an Knaus gestellt. Angeblich ist der Schaden nicht zu bewerten (was immer das heißt). Deshalb keine Kulanz möglich. Auf den weichen Boden in dem Bereich bei einem knapp 3 Jahre alten Wagen sind sie nicht eingegangen.

    Hat schon jemand von ähnlichen Problemen gehört, oder sind wir tatsächlich ein Einzelfall?

    Viele Grüße

    Fränk aus W

  • Du bist nicht der einzige. In der Knaus Facebookgruppe waren auch schon Bilder drin. Dort betraf es einen Neuwagen.

  • Hallo,

    Und danke für die Info. Ist das eine öffentliche Gruppe bei Facebook?

    Grüße

    Fränk aus W

  • Hi,

    meine Reaktion auf die Aussage des Händlers/Herstellers wäre: ab zum Anwalt und sofort den Rechtsweg eingeschlagen. Man stelle sich vor: Ihr schlaft gemütlich und der Ww. brennt wegen eines eindeutig nachweisbarem techn. Versagens ab. Ok, bei einem 15 Jahre altem Fahrzeug...- und selbst dann nicht. Euer Ww. ist ja kein Oldi und die bange Frage darf erlaubt sein: was kommt als nächstes? Undichte Gasleitungen, abfackelnde Stromverteiler, glühende Stromkabel, brechende Achsen--- oder was?
    Mit Sicherheit spare ich nicht an der Sicherheit. Das kann ich wärmstens jedem auch nur empfehlen.

    Ohne juristisch tiefere Kenntnisse, kommt mir das Produkthaftungsgesetz in den Sinn. Denn Du hast ja keinen Vertrag mit dem Hersteller geschlossen. Daher keine Gewährleistung / Kulanz und kein Verschulden vor Vertrag (Cic). Aber der Hersteller ist durch das Produkthaftungsgesetz in der Pflicht, verursacherunabhängig die Sicherheit am Produkt zu gewährleisten. Ansonsten würde der Hersteller auf einen Zulieferer, der auf einen beauftragten Hersteller, der rein zufällig in Asien ansässig ist, verweisen können.

    Nein, genau in Deinem Fall hört für mich jegliche Toleranz auf.

    Ahnungen und Visionen habe ich keine, dafür etwas Wissen und Erfahrung, aber davon leider nie genug.

  • Hallo,

    das mit dem eindeutig nachweisbar ist natürlich schwierig. Dummerweise ist der Wagen ja älter als 2 Jahre, da versucht der Hersteller natürlich, sich rauszureden. Mit dem Produkthaftungsgesetz kenne ich mich nicht aus, habe aber eine Rechtschutzversicherung. Vorher will ich nur schon mal alles an Infos einholen. Ich habe den Schaden parallel auch der Kasko gemeldet. Die.schickt nächste Woche einen Gutachter. Mal schauen was der sagt.

    Viele Grüße

    Fränk aus W

  • Egal wie die Sache mit Knaus auch ausgeht, Tatsache ist, du wirst die extra bezahlte Fußbodenerwärmung nicht mehr nutzen können, dafür schleppst du aber weiterhin die 10kg an Gewicht mit.


    Bei Autositzen kommt es des öffteren vor das die abrauchen, weil sich z.B. jemand auch die Sitze punktuell gekniet hat. Dabei können die Leitungen abrechen.

    Das Knaus da im dritten Jahr mauert ist verständlich aber auch überaus kundenunfreundlich.


    Wenn die Kasko es gut macht bezahlen die einen ganz neuen Boden, der Schaden ist ja punktuell nicht unsichtbar zu machen.

  • Hallo,

    das mit dem eindeutig nachweisbar ist natürlich schwierig. Dummerweise ist der Wagen ja älter als 2 Jahre, da versucht der Hersteller natürlich, sich rauszureden. Mit dem Produkthaftungsgesetz kenne ich mich nicht aus, habe aber eine Rechtschutzversicherung. Vorher will ich nur schon mal alles an Infos einholen. Ich habe den Schaden parallel auch der Kasko gemeldet. Die.schickt nächste Woche einen Gutachter. Mal schauen was der sagt.

    Viele Grüße

    Fränk aus W

    Wenn es ein guter Gutachter ist, wird er es der Rechtsabteilung der Versicherung übergeben. Ist es eine solode Versicherungsgesellschaft, wird die ggf. an den Hersteller herangehen. (ähnlich der Haftpflicht zur Abwehr unberechtigter Ansprüche).

    Ein weniger guter Versicherer wird zahlen, Dich hochstufen und sich so einen Teil des Bratens zurückholen- von Dir!

    Mein dringender Rat- nichts ohne Rea.. Kein Gutachter, kein Brief, ohne anwaltlichen Beistand. Denke immer daran: Hersteller und Versicherung haben Rechtsabteilungen- und was hast Du?

    Ahnungen und Visionen habe ich keine, dafür etwas Wissen und Erfahrung, aber davon leider nie genug.

  • Wenn es ein guter Gutachter ist, wird er es der Rechtsabteilung der Versicherung übergeben. Ist es eine solode Versicherungsgesellschaft, wird die ggf. an den Hersteller herangehen. (ähnlich der Haftpflicht zur Abwehr unberechtigter Ansprüche).

    Ein weniger guter Versicherer wird zahlen, Dich hochstufen und sich so einen Teil des Bratens zurückholen- von Dir!

    Mein dringender Rat- nichts ohne Rea.. Kein Gutachter, kein Brief, ohne anwaltlichen Beistand. Denke immer daran: Hersteller und Versicherung haben Rechtsabteilungen- und was hast Du?

    seit wann wird bei einem WW hochgestuft, da gibt es keinen Rabattstufen.

  • Da gab es doch schon mal bei Hymer vor einigen Jahren Probleme mit der Fußbodenerwärmung.

    Sie wurde wegen Brabdgefahr stillgelegt.

    Knaus gehört doch auch zur Hymergruppe.

  • Nein, Knaus gehört nicht zur Hymer Gruppe.



    Gruß

    Nur wenige Menschen wissen, daß das Erreichte zählt, weitaus mehr Menschen sind der Meinung, dass das Erzählte reicht.

  • Na ja, habe ich mich halt geirrt.


    Aber das Problem könnte das Gleiche sein.

    Und die mögliche Brandgefahr würde mich schon beunruhigen.

  • Wenn es denn ein Brandschaden wäre , würde das unter die Teilkasko fallen und bei der Teilkasko gibt es nach einem Schaden keine Höherstufung.

    Bei den allermeisten Versicherungen setzt ein Brandschaden eine offene Flamme voraus, ein Schwellbrand mit Rauchentwicklung reicht normalerweise nicht aus.

    Eine wichtige Ausnahme ist indes der Kurzschlussschaden an der Verkabelung. Dieser wird auch dann ersetzt, wenn es nicht zum offenen Brand, sondern „nur“ zu einem Schmorbrand gekommen ist.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Wenn es denn ein Brandschaden wäre , würde das unter die Teilkasko fallen und bei der Teilkasko gibt es nach einem Schaden keine Höherstufung.

    Bei den allermeisten Versicherungen setzt ein Brandschaden eine offene Flamme voraus, ein Schwellbrand mit Rauchentwicklung reicht normalerweise nicht aus.

    bei einem WW gibt es auch bei VK keine hochstufung

  • bei einem WW gibt es auch bei VK keine hochstufung

    Das kommt auf die Versicherungsgesellschaft an!

    Sorry hab das mit Womos verwechselt.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Das kommt auf die Versicherungsgesellschaft an!

    dann zeig mir mal eine die bei Anhänger einen Schadensfreiheitsrabatt anbietet

  • dann zeig mir mal eine die bei Anhänger einen Schadensfreiheitsrabatt anbietet

    habs doch schon berichtigt.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Hallo,

    schon mal danke an alle die sich hier einbringen.

    Zitat

    Bei den allermeisten Versicherungen setzt ein Brandschaden eine offene Flamme voraus, ein Schwellbrand mit Rauchentwicklung reicht normalerweise nicht aus.

    Eine Flamme war definitiv vorhanden. Zwar klein, aber sie war da. Sowohl in unserem Urlaub, als auch beim kurzen Test in der Werkstatt.


    Grüße

    Fränk aus W

  • Dann hat bestimmt auch jemand ein Foto von der Flamme gemacht , das würde die Argumentation gegenüber der Teilkaskoversicherung sicherlich erleichtern .

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Zitat

    Dann hat bestimmt auch jemand ein Foto von der Flamme gemacht

    Leider nein. Als der Schaden erstmalig auftrat, haben wir erst einmal dafür gesorgt, dass die Flamme ausgeht...

    In der Werkstatt haben sie auch nur schnell ausgemacht und das Brandloch fotografiert. Könnte höchstens fragen, ob sie das bei der Versicherung bezeugen.

  • seit wann wird bei einem WW hochgestuft, da gibt es keinen Rabattstufen.

    Tschuldigung, war gedanklich bei KFZ- Versicherung und körperlich schon unterwegs zur Adventsfeier.

    Was ich aber tatsächlich auch nicht bedacht habe: Eine defekte Heizung ist weder ein Unfall, noch ein selbstverursachter Schaden, noch Vandalismus, Hagel, etc. . Also kann höchstens der Brandschaden Gegenstand der Versicherungsleistung sein - oder? Aber, wie schon geschrieben wurde, die Heizung bleibt defekt, (wenn nicht anderweitig die Reparatur erfolgt). Das schmälert den Wert des Ww. aber enorm, denn wer kauft sich einen Ww. mit erheblichen Mängeln?

    Ahnungen und Visionen habe ich keine, dafür etwas Wissen und Erfahrung, aber davon leider nie genug.

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