So wie @Asphalthoppler schin geschrieben hat: Aus meiner Sicht ist das ganz klar ein Fall für die Produkthaftung. Das gehört nicht der Versicherung gemeldet sondern dem KBA. Und erst recht, wenn es da bereits mehere Fälle in gibt. Im Automobilbereich werden schon Rückrufe für deutlich weniger Schadenrisiko angeordnet. Produkthaftung hat auch nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun und die hört auch nie auf. Ein Hersteller einer Sache muss auch noch 15, 20 oder 30 Jahre später nachweisen können, dass die Sache, die er in Umlauf gebracht hat zum Zeitpunkt der Herstellung den damals geltenden (sicherheits)-technischen Standards entsprochen hat, dass er das Produkt nach den Stand der Technik konstruiert und gebaut hat und vor allem auch geprüft hat.
Es gab vor ca. 10 Jahren ma einen Rückruf im (damals noch) PSA-Konzern: Auf mehrere Mio verkaufte Fahrzeuge gab es insgesamt weniger als 10 (nachgewiesene) Fälle bei denen das Auto wegen eines Kurzschlusses im ESP Feuer gefangen hat (nach dem Abstellen - nicht während der Fahrt). Es wurden alle ESP, die den "Defekt" hatten ausgetauscht. In Deinen Fall können wir wohl von einer Gesamtsumme von wenigen Tausend Fahrzeugen ausgehen und zusätzlich ist hier das Risiko von Verletzten oder Toten deutlich höher, weil ja üblicherweise Menschen im Wohnwagen schlafen, wenn das System an ist. Hier greift auch kein Hinweis in der Betriebsanleitung, dass man das System nur unter Aufsicht betreiben darf - es muss die allgemein übliche Nutzung angenommen werden.
Es gab auch vor ca. 5 Jahren einen Rückruf bei Chrysler wegen eines Risikos (ich glaube das war auch Brandgefahr) am Auspuff des Grand Cherokee. Betroffen waren Fahrzeuge aus Ende der 90er Jahre - also alle irgendwas um die 20 Jahre alt. Die noch existierenden Fahrzeuge haben alle einen neuen Auspuff bekommen. In Deinem Fall reden wir von einem 3 Jahre alten Fahrzeug.