Mögliche Auflastungen bei Hobby

  • Habe auch ein 420er deluxe ist zwas ziemlich jung(3Jahre) aber der ist auch von 1200 auf 1360 aufgelastet.No Problemo!

  • Hallo ich bin der neue und habe dank eurer Liste meinen Hobby Deluxe 530 tk Bj 94 mit den Reifen 195 /65 r 15 LI95 von 1300 kg auf 1350 kg aufgelastet bekomme. Währe ohne eure Liste nicht auf die Idee gekommen das in Angriff zu nehmen . Danke .

  • Danke für Dein sehr erfreuliches Feedback.

    Es grüßt Euch der Cola Trinker Torsten


    Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.
    Adolph Freiherr Knigge


    Mögliche Auflastungen bei Hobby

  • Hallo Zusammen,


    ich habe auch von Hobby die offizielle Aussage, dass alle Modelle, die mit 1750 Kg bestellt werden können, auch mit 1.800 Kg ab Werk zu bekommen sind. Hier erfolgte auch der Verweis auf die ausgereizte Reifenlast.


    Was die Eintragung der Stützlast angeht liest man sehr viel unterschiedliches. Einige Institute wollen vom Hersteller zumindest die Freigabe der Stoßdämpfer und der Bremen. Auch heißt es, das bei Fahrzeugen mit COC Papieren eine Eintragung der Stützlast nicht mehr möglich sei. (Quelle: Internetrecherche ohne Anspruch auf Richtigkeit)


    Paragraphenreiter: Schön wäre hier zu wissen, welche Rechtsgrundlage man beim TÜV verwenden kann.:-) Denn aus meiner Sicht verliert das COC-Dokument mit der Eintragung seine Gültigkeit - was nicht schlimm sein muß.


    Danke und besten Gruß
    Arne

  • ich war heute beim tuv zwecks der eintragung der stützlast, wie hier öfter beschrieben.
    der tüvver hat mich wohl nur nicht richtig verstanden.
    er ist zum wohnwagen, hat die db15 achse mit typenschild 1600kg achslast gesehen.
    im anschluss bremsen, reifen, zugeinrichtung gecheckt.
    ende vom Lied:
    Achslast auf 1600kg erhöht.
    ZGG auf 1600kg erhöht.


    ursprünglich jeweils 1500kg, laut hobby keine Auflastung möglich. Ist ein Premium 460ufe 2012.


    versteh es nicht, bin aber natürlich mit einverstanden :)

  • Guten Morgen,
    Das ist ja schon mal was. Dann hättest du doch noch zusätzlich auf den Eintrag der Stützlast bestehen können und wärst somit auf 1.700 kg... hat er dazu was gesagt?

  • Dann hättest du doch noch zusätzlich auf den Eintrag der Stützlast bestehen können und wärst somit auf 1.700 kg.

    :ok Sofern ich das Mehr an Zuladung gebraucht hätte, würde ich den Versuch auch starten. Diese 'Auflastung' (Eintragung der Stützlast) ist legal und daher immer: 'her damit' :D .

    Schöne Grüße aus Hannover, "dercamper96" :w

  • Das habe ich dann auch angemerkt.
    Aber das wollte er nicht verstehen.


    Er meinte, die Achslast gibt das nicht her.
    Ich sagte ihm ich mochte ja auch nur das ZGG um hohe der Stutzlast vermerkt haben, nicht die Achslast erhöht haben.
    Schließlich sind die 100kg ja auf der AHK, nicht auf der Achse.


    Hab es dann dabei belassen.


    Ach, einen Wiegeschein wollte er noch haben da das Leergewicht mit 1150-1400kg angegeben war.

  • Hallo zusammen,


    habe hier nun fleißig mitgelesen, jedoch steige ich wohl noch nicht durch...
    Paragraphenreiter: Du hast laut den Bildern einen 560 KMFE Deluxe Edition, richtig?
    Wir haben den gleichen und aktuell ist er vom Händler bzw. ab Werk mit 1750 kg zu gelassen. Wie kommst du auf die 1900 kg?
    Oder habe ich das falsch verstanden?


    Vielleicht kann mir auch ein anderer in meiner geistigen Umnachtung weiterhelfen.


    Vielen Dank und LG

  • Guten Morgen,


    Auch wenn ich nicht angesprochen bin melde ich mal meinen Recherche-Stand dazu:


    Grundsätzlich lassen sich die Hobby-Modelle mindestens ab BJ 2017, welche 1750 Kg haben auf 1800 kg auflasten. Mittlerweile sogar ab Werk. Ich habe mit Hobby selber gesprochen und die Aussage war, das wird nicht offiziell gemacht, da die Reifen damit keine Reserve mehr haben. Wir haben unseren mit 1800 kg bestellt, das geht also definitiv.


    Nun scheinen einige (wenige) TÜV die Stützlast zusätzlich einzutragen. Damit kommst du auf 1.900 Kg auf zwei Achsen, wobei das Stützrad, bzw. die der Deichselkopf die zweite Achse bildet. Im Schein steht dann, das zGG 1.900 Kg, wobei eine Einschränkung aufgeführt wird, dass 100 Kg stützlsast sind. Hat dein Auto nur 75 kg Stützlast, könntest du auch nur bis auf 1875 kg beladen.


    Dazu gibt es aber weder von Hobby, noch von Knott eine Freigabe, wobei Knott auch nur die Achse, die Bremsanlage und den Zugkopf produziert.


    Im Gesetz ist das zGG als zulässige Achslast
    + Stützlast definiert. Zusätzlich ist in einigen Ländern das zGG das Gewicht des Anhängers im angekuppelten Zustand. Und, bei LKW Anhängern ist das gängige Praxis. Daraus leiten einige den Anspruch ab, dass man das beim ww auch so eintragen kann und wie gesagt einige TÜV folgen der Argumentation.


    Die Gegenstimmen (gefühlte Mehrheit) sagt, dass das nicht stimme, es gäbe ja auch andere limitierende Bauteile wie bremsen, Stoßdämpfer, den Rahmen, etc. weswegen der Hersteller einen Grund sieht das zGG auf 1800 inkl. Stützlast zu limitieren.


    Man ist also auf den TÜV Prüfer angewiesen. Eine tatsächliche Rechtsgrundlage habe ich trotz intensiver Recherche nicht gefunden. Die StVZO ist nach mehrheitlicher Meinung wohl nicht mehr relevant, da es sich ja um ein bereits zugelassenes Fahrzeug mit COC Papieren handelt. Aber da steige ich dann nicht mehr durch... meine Frage zur Rechtsgrundlage hier blieb unbeantwortet.

  • Vielen Dank für Deine Rückmeldung, ich werde diese bei der nächsten Überarbeitung berücksichtigen.

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  • Paragraphenreiter: Du hast laut den Bildern einen 560 KMFE Deluxe Edition, richtig?

    Richtig. 2017er. Antwort auf den Rest, siehe:

    Hätte ich kaum besser beschreiben können. Zum letzten Absatz:
    Die StVZO ist sehr wohl relevant, verweist mittlerweile jedoch oft auf EU-Richtlinien bzw. ECE-Regelungen.
    Neue Fahrzeuge (Wohnwägen) werden nicht nach nationalem Recht zugelassen, sondern nach EU-Recht. Sie bekommen eine EG-Betriebserlaubnis, das hat den Vorteil das der Hersteller den Wagen in allen EU-Ländern uneingeschränkt zulassungsfähig verkaufen kann. Als Nachweis darüber erstellt der Hersteller ein COC-Papier (Certificate of Conformity - Konformitätserklärung = Konform zu allen relevanten Rechtsnormen)


    Rein national hat jedes Land eigene Rechtsnormen, solange bis es die EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzt, dazu gibt es Fristen. In Deutschland steht in der entsprechenden Rechtsnorm, dem §34 StVZO, kein Verweis auf EU-Recht. Dieser ist also in seiner derzeitigen Fassung auf alle nationalen Fahrzeug anwendbar! Das betroffene Fahrzeug ist nach nationaler Änderung also nichtmehr unbedingt in jedem anderen EU-Land zulassungsfähig, in Deutschland hingegen schon!


    Dazu muss eine Überwachungsorganisation feststellen das der Anhänger technisch dazu geeignet ist, dann können die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden. Nun gibt es leider solche und solche Prüfingenieure/Sachverständige... Es ist eben nicht immer alles schwarz oder weiß, manches ist grau. Eine Rechtsgrundlage die es ermöglicht gibts es, einen Rechtsanspruch nicht so direkt. Aber das führt zu weit, und sprengt den Rahmen.

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  • Hallo zusammen,


    Vielen Dank an Arne und Paragraphenreiter.
    Dann werde ich das mal bei Gelegenheit bei der netten Überwachung um's Eck angehen.


    Die 1750 sind mir mit den Zusatz Teilen echt zu wenig, wenn meine bessere Hälfte anfängt zu packen...


    Btw: @Paragraphenreiter: hab den gleichen dieses Jahr gekauft und bin super zufrieden!


    LG, Chase

  • Und hier die aktuelle Liste. Ich würde Euch bitten hier nicht weiter über das Thema Auflastung der Stützlast zu diskutieren, das gehört hier nicht her. Bitte benutzt dafür den entsprechenden Thread hier im Forum. Danke.

  • Hallo Forianer,
    ich brauch Hilfe um unseren Wohnwagen aufzulasten. Wir haben einen 495 UFe Excellent mit BJ 1997. Darunter ist eine BPW Drehstabfederachse (damals = Peitz X-EBD 12/ECO) für 1.350 kg verbaut. Eine Auflastung ist bis zu einem zGG von 1.600 kg möglich (Achse 1.500 kg + 100 kg Stützlast). Alle Komponenten sind für dieses GG ausgelegt - bis auf die Achse.
    Ich benötige nun dringend ein Bild oder die Daten von einer x-EBD 15/ECO Achse von einem vergleichbaren WW aus der Bauzeit - so ab 1994 bis 1997 oder 1998. In dieser Zeit wurden mit ziemlicher Sicherheit diese Achsen verbaut. Das Auflagemaß bei unserem WW ist 1.650 mm.
    Mit den Daten kann ich eine Achse nachbauen bzw. umbauen lassen. Von BPW bekomme ich die passende Zeichnung - allerdings nur mit den entsprechenden Daten. BPW Paderborn (=ehem. Peitz) wurde gerade an Knott verhöckert und irgendwie tun die sich im Moment etwas hart die Zeichnung ohne genaue Nummern zu finden.
    Für Interessierte vielleicht noch der Hinweis, dass die X-EBD 12/ECO und die X-EBD 15/ECO nahezu baugleich sind. Sie unterscheiden sich einzig durch die Stärke des Achszapfens. Dass stammt aber wohl noch aus der Zeit der Kegelrollenlager - WAP baut die gleiche Achse ( 70 Achsrohr mit dem alten Peitz Bremssystem - passt daher nicht zu unserer Auflaufbremse) für 1.350 kg und 1.500 kg mit dem kleinen Achszapfen-Durchmesser. Die heute verwendeten Kompakt-Lager tragen das Gewicht bei der 1.500 kg Achse auch mit der kleineren Lagerung.


    So, nun hoffe ich von Euch hat vielleicht einer die entsprechenden Daten zu einer X-EBD 15/ECO für mich. Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.


    Beste Grüße
    Peter

  • Du machst dir viel zu viel Arbeit. Wenn du für so einen alten Wagen wirklich die wirtschaftlich schlechteste Variante der Auflastung wählst, dann such dir dazu eine andere Achse!


    Solange das Auflagemaß passt, spielt der Rest doch keine Rolle.
    Was du hinterher beim TÜV/DEKRA brauchst ist eine Bremsenberechnung - die bekommt man aber auch mit einer Fremdachse!


    Wenn ich schon sowas wie "Nachbauen" höre, möchte ich lieber nicht dein TÜV-Mann sein. Den frag mal lieber vorher.

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  • Danke für Deine Antwort Paragraphenreiter - wenn auch sie nicht wirklich konstruktiv ist.


    Vielleicht liest Du Dir meinen Beitrag nochmal aufmerksam durch. Im günstigsten Fall besteht der Umbau aus einem neuen Typenschild für die Achse - denke günstiger ist eine Auflastung um 150 kg nicht zu erreichen. Eine wie auch immer geartete neue Drehstabfederachse mit passendem Anbau für die Rahmenaufnahme ist für den alten Wagen viel zu teuer.


    Gruß


    Peter

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