Auflastung Knaus Azur 510 4406 Bj. 1987

  • Hallo,


    wir haben noch einen alten Knaus AZUR 510 4406 Bj. 1987.

    Der Wohnwagen hat ein zul. Gesamtgesicht von 1200kg und eine Alko Achse bis 1300 kg.


    Ich versuche den Wohnwagen aufzulasten auf 1300kg.

    Von meinem Arbeitskollegen weiß ich, dass das geht,

    er hatte mal den gleichen Wohnwagen und den hat er damals bei seinem Händler auflasten lassen.


    Von Knaus bekomme ich dazu keine Daten, die Datenbank reicht nur bis 1995 zurück.

    Von ALKO keine Rückmeldung auf meine Anfrage.


    Laut KFZ Sachverständigen braucht er irgendeinen Nachweis, dass das zulässig ist, sonst wird es Aufwendig und teuer.

    Das kann auch eine Kopie von einem KFZ-Schein eines anderen baugleichen Fahrzeuges sein.


    Daher meine Frage, hat jemand einen Knaus Azur 510 Typ 4406 mit einem zul. Gesamtgewicht bis 1300kg.


    Kennt jemand einen der so einen hat oder der einen kennt?


    Oder gibt sonst jemanden den Fragen kann?


    Gruß

    Frieder

  • Laut KFZ Sachverständigen braucht er irgendeinen Nachweis,

    das ist mal wieder ein "Feigling".. wenn er als Fachmann das nicht beurteilen kann, hat er seinen Beruf verfehlt. Du sprichst hier von 100kg mehr und nicht einigen Hundert, die die Gesamtstatik deutlich beeinflussen.


    Wenn deine Achse, die Felgen, die Reifen die Bremse, der Zugholm und die Auflaufeinrichtung das Gewicht hergeben ( eingeschlagene Daten ), dann sollte ein guter Prüfer das auch so hinbekommen.. leider machen viele nix mehr ohne Freigabe vom Hersteller, dann übernehmen sie die Verantwortung nicht, sondern verweisen auf die Bescheinigung.


    Es gibt diese Prüfer die das machen, man muss sie nur finden..

  • das ist mal wieder ein "Feigling"...Es gibt diese Prüfer die das machen, man muss sie nur finden..

    Volle Zustimmung!

    Ich habe hier mal einen alten Motorradanhänger gehabt. Irgendein wilder Eigenbau. Der Prüfer fand an der eingebauten Achse ein Typenschild, kontrollierte die maximale Traglast und hat mir dann ohne weiteres eine 100 km/h Abnahme erteilt. Hier bei uns im Landkreis ist dieser Prüfer bekannt. Er ist so eine Art "Oberprüfer" und der einzige der solche Sonder- und Einzelabnahmen macht. Die anderen Prüfer können / dürfen das nicht.

    Unser Gespann: Mercedes Vito Tourer Kompakt 111 CDI (1600 ccm, 114 PS, Frontantrieb) mit Hobby OnTour 490 SFf (1500 kg).

  • Hallo Frieder ,


    i.d.R. hat Alko einen hervorragenden Kundenservice.


    Meine Anfrage zur Auflastung von 1230 auf 1300 kg (max. Achslast)

    wurde umgehend bearbeitet.


    Es wurden sogar Angebote (mit weiteren Chassisarbeiten) zur Auflastung

    auf 1400 bzw. 1500 kg angehängt.


    Da meiner jedoch Baujahr 2000 ist, habe ich davon Abstand genommen.


    Versuch es einfach nochmal.

    Die einen kennen mich, die anderen können mich 8o.

    Vielleicht wäre es gerade Zeit für weniger Apokalypse und mehr kreatives Denken, wie man Dinge zukünftig anders macht.

    (c) Carlo Masala, ein brillanter Kopf :thumbup:.

  • Servus,

    also, zum Auflasten des WoWa brauchst Du weder Papiere noch irgendwelche Freigaben vom Hersteller. Das wollen die TÜV-/DEKRA-Stellen nur, weil sie dann weniger Arbeit damit haben.

    Was Du zwingend brauchst, ist:

    Du musst ein Typenschild auf der Achse haben welches das zulässige Gewicht der Achse ausweist. Einfach mal drunter liegen und nachschauen/footgrafieren wenn schlecht ablesbar.

    Auch die Zugholme müssen das Gewicht aushalten. Wenn sie nicht aus einem Stück sind (wie bei Hobby) dann steht das in Form von Schlagzahlen drauf.

    Die Zugeinrichtung muss ebenfalls für das Gewicht zulässig sein. Bei einer Anti-Schlinger-Kupplung stehen in der Regel Nummern drauf und Du hast auch die entsprechenden Papiere dafür.

    Zu guter Letzt müssen auch noch die Reifen das zulässige Gesamtgewicht tragen dürfen. Schau auf den Lastindex und suche Dir die entsprechende Tabelle im Netz.

    Und wenn Du alles zusammen hast fährst Du zu einem TÜV/DEKRA-Prüfer der auch Einzelabnahmen machen darf. Eine Feld/Wald/Wiesenwerkstatt darf das in der Regel nicht. Musst Dich einfach vorher erkundigen und dafür evtl. auch in eine andere Stadt fahren.

    Die Einzelabnahme kostet zwar etwas mehr, aber dafür brauchts keine Herstellernachweise.

    Genau so wurde mir das damals von meinem TÜV-Prüfer gesagt und genau das habe ich auch gemacht um meinen Hymer WoWa von 1200 auf 1300 KG aufzulasten. Obwohl dort auch Hymer gesagt hat "wir geben keine Freigabe". Wenn die technischen Daten stimmen, interessiert das den Prüfer nicht da es eine Einzelabnahme ist die dann auch nur für Dein Fahrzeug gilt.

    Übrigens, eine Kopie eines Fahrzeugscheines eines vergleichbaren Wagens ist heutzutage nicht mehr zulässig. Da hat Dir der Zuständige "Fachmann" Blödsinn erzählt.

    Bis dann, Michael
    .
    Du hast die Freiheit, alles zu schreiben. Ich habe die Freiheit, alles zu ignorieren.

  • Hallo,


    danke für Eure Rückmeldungen.

    Ich habe diese zum Anlass genommen und mich weiter durchgefragt.

    Heute bin ich zu einer anderen TÜV Filiale gefahren.

    Hier bekam ich eine klare Antwort und eine Visitenkarte für die Terminvereinbarung zur Abnahme.


    Die Voraussetzung für die Auflastung bis 1300kg sind:

    1. Die Achse darf 1300kg tragen
    2. Zugeinrichtung kann min. 1300kg
    3. Bremse kann je Seite min. 650 kg
    4. Die Reifen dürfen je 650 kg tragen

    Ich brauche jetzt "nur" andere Reifen.

    Im Internet gibt es für 195/65 R14 Tragfähigkeitsindex min. 93 nur 2 Reifenangebote.

    Stellt sich mir die Frage, ob ich auch gleich versuche eine andere Reifengröße eintragen zu lassen,

    die besser verfügbar ist.


    Gruß

    Frieder

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    Schwierig bis garnicht, oder sauteuer. :up:

    mfg konny (Klaus)
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