Priv. Plätze zur Übernachtung in Deutschland

  • Wir haben es zwar ewig nicht mehr gemacht, aber ich kann mich erinnern, zumindest in Vor- und Nachsaison, ACSI genutzt zu haben. Da lagen wir im Schnitt bei 18 Euro/Nacht, incl. aller Kosten also auch Strom und Duschen. Da erachte ich die hier angegebenen Preise, für nix, dann doch als sehr teuer.

    Na Du kannst ja mal versuchen, in der HS "mal eben" einen Platz für 1 oder 2 Nächte mit ASCI zu buchen.....

    Ich fürchte, jeder Platzbetreiber mit mehr als 3 Sternen an der Rezeption wird sich ein leises Lachen nicht verkneifen können.

  • Na Du kannst ja mal versuchen, in der HS "mal eben" einen Platz für 1 oder 2 Nächte mit ASCI zu buchen.....

    Ich fürchte, jeder Platzbetreiber mit mehr als 3 Sternen an der Rezeption wird sich ein leises Lachen nicht verkneifen können.

    Ich glaube, Du hast nicht richtig gelesen ;)

    Da steht doch deutlich in meinem Post, Vor- und Nachsaison. Das CPs in der Haupsaison teuerer sind und kein ACSI anbieten ist doch klar. Aber wie gesagt, außerhalb der Saison ging das und ich habe für kleines Geld alle Leistungen gehabt.

    Achtung, meine Beiträge können durchaus Spuren von Ironie enthalten! 8o

  • Es geht ums Übernachten und du erzählst was von Campen und das auch noch über mehrere Tage.

    Auf einem Parkplatz, wo ein weißes P auf blauem Untergrund steht und dein Gespann drauf passt, ist Übernachten sehr wohl erlaubt und auch über mehrere Tage, allerdings ohne Tisch und Stühle rauszuholen

    du verstehst es einfach nicht, oder willst es nicht verstehen.....aber lass mal gut sein, du hast recht und wir unsere ruhe....

  • Auf einem Parkplatz, wo ein weißes P auf blauem Untergrund steht und dein Gespann drauf passt, ist Übernachten sehr wohl erlaubt und auch über mehrere Tage, allerdings ohne Tisch und Stühle rauszuholen.

    Nein, ist es nicht und garantiert auch nicht mehrere Tage! Was erlaubt ist, sofern nicht anders geregelt ist das Stehen also Parken, mehr nicht.

    Was erlaubt ist, ist ausnahmsweise im Wohnwagen zu schlafen, sofern es sich um die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit handelt, was aber, streng genommen, nur für den Fahrer gilt.

    Übrigens, selbst schon alles erlebt.

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  • Was erlaubt ist, ist ausnahmsweise im Wohnwagen zu schlafen, sofern es sich um die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit handelt,

    Und selbst das ist in Schleswig-Holstein nicht gestattet gem. Landesnaturschutz-Regeln und wird auch regelmäßig geahndet... ?

  • Hab grad mal den Link angeklickt. Dort steht, dass es sich um Wohnmobil- Plätze handelt..

    Meine Frage, bevor ich mich dort anmelde: Sind da auch Stellplätze für Wohnwagen drin? ?

    Du kannst über den Filter direkt "Wohnwagen" wählen. Meist lädt sich die Karte neu und anschließend nur noch die weiteren gewünschten Merkmale/Anforderungen wählen.

    Die App fürs Telefon funktioniert auch gut.

  • Dies widerspricht aber der StVO und es wird deshalb noch geprüft, ob dies überhaupt zulässig ist.

    Momentan prüft dies erst mal ein Staatsanwalt, der es aber bei Bedarf an die Gerichte oder sogar dem BGH weiterreicht.

    Die Begründung, dass sie damit der "Weißen Pest", also der Überflutung durch Wohnmobile, Einhalt gebieten wollen, berechtigt sie aber nicht, die StVO zu ignorieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schotterpistenfahrer ()

  • Halo ,


    ob der Staatanwalt damit durchkommt ? eher nicht ! Den Parkplätze könne durchaus für Wohnmobile gesperrt werden - egal ob nun zum parken als auch zu Übernachten . Viele Parkplätze

    werden durch eine Höhenbeschränkung ausgestattet so das man da über 2 m oder auch 2,40 m gar nicht drauffahren kann . Es kann aber auch einfach durch ein Schild untersagt werden da Nachts überhaupt im Fahrzeug zu übernachten .


    Schließlich gibt es fast überall ausgewiesene WM Stellplätze die extra dafür angelegt wurden .


    LG Seadancer

    Unser WW und WM :



    Unser Lumpi


    Ahorn Van 620


    und damit am liebsten Urlaub " Barfuss bis zum Hals " :thumbup:

  • Schließlich gibt es fast überall ausgewiesene WM Stellplätze die extra dafür angelegt wurden .

    Nur leider längst nicht in ausreichendem Maß, dank des Campingbooms. Was halt stellenweise zwangsläufig zu nicht ganz legalen Stellplätzen führt. :up:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • ..ob der Staatsanwalt damit durchkommt?

    Muss er doch auch gar nicht. Er prüft nur die Rechtslage und gibt es im Zweifel an die Gerichte weiter.

    Den Parkplätze können durchaus für Wohnmobile gesperrt werden - egal ob nun zum Parken als auch zu Übernachten.. ..Es kann aber auch einfach durch ein Schild untersagt werden, da Nachts überhaupt im Fahrzeug zu übernachten.

    Die Schleswig-Holsteiner stellen deswegen aber gar keine Schilder auf. Es soll auch so landesweit gelten

    und das geht halt nicht so einfach, weil das die StVO nicht hergibt.

  • Dies widerspricht aber der StVO und es wird deshalb noch geprüft, ob dies überhaupt zulässig ist.

    Momentan prüft dies erst mal ein Staatsanwalt, der es aber bei Bedarf an die Gerichte oder sogar dem BGH weiterreicht.

    Die Begründung, dass sie damit der "Weißen Pest", also der Überflutung durch Wohnmobile, Einhalt gebieten wollen, berechtigt sie aber nicht, die StVO zu ignorieren.


    Muss er doch auch gar nicht. Er prüft nur die Rechtslage und gibt es im Zweifel an die Gerichte weiter.

    Die Schleswig-Holsteiner stellen deswegen aber gar keine Schilder auf. Es soll auch so landesweit gelten

    und das geht halt nicht so einfach, weil das die StVO nicht hergibt.

    Ich gebe Dir hiermit nochmal den Tipp, Dich erst zu informieren und dann erst zu posten!


    Warum schreibe ich das? Deswegen:

    Übernachten im Wohnmobil auf öffentlichem Parkplatz - Bußgeld (OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 15.06.2020 – 1 Ss-OWi 183/19) - RechtsTipp24
    Das Übernachten im Wohnmobil auf einem öffentlichen PKW-Parkplatz verstößt gegen das LNatSchG, hierfür kann ein Bußgeld verhängt werden, so das OLG S-H.
    rechtstipp24.de


    Und das ist der Beschluss/das Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig Holstein, der besagt, dass das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen gegen das "Landesnaturschutzgesetz" verstößt und das war schon im Jahre 2020 (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.06.2020 – 1 Ss-OWi 183/19).


    Hier auch nochmal erklärt:

    Übernachten auf öffentlichem Parkplatz – Bußgeld für Wohnmobilfahrer
    Wer in seinem Wohnmobil auf einem Parkplatz übernachtet, der nur für Pkw zugelassen ist, verstößt gegen das Landesnaturschutzgesetz und begeht eine…
    www.adac.de


    Von daher, nix mit StVO. Die regelt das Abstellen zum Parken. Übernachten ist lt. Richter aber Wohnzweck.

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    Einmal editiert, zuletzt von Mainzer2017 ()

  • Es reicht m. E. doch schon, wenn um drei Uhr früh die Polizei heftigst klopft und zur Weiterfahrt auffordert. Es hat auch schon genug Urteile in SH gegeben, die die Bussgelder bestätigen!

    Argumentation : Wenn ich vor Gericht argumentiere, dass ich auf dem Weg nach Skandinavien eine (Schlaf-) Pause benötige, dann hält mir der Richter unmissverständlich vor, dass ich das auch an einer Raststation machen kann und nicht 30 oder 40 km ins Landesinnere düsen muss!

    Wenn der Fahrer auch noch evtl ein Bierchen getrunken hat, so konterkariert dies natürlich extrem den Gedanken an "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ?)

    Nenene, in SH hat es dahingehend schon Bussen gehagelt, die auch in weiterführenden Instanzen bestätigt wurden...

    Wenn wir als Ex-Schleswig-Holsteiner mit Wohnwagen oder Wohnmobil dort übernachten wollen, riskieren wir diesen ganzen Ärger nicht und suchen uns eine geeignete, sichere und legale Möglichkeit...

  • Es soll also gegen das Landesnaturschutzgesetz verstoßen, wenn man im Stadtaußenbereich auf einem Parkplatz übernachtet, obwohl ringsum nur Beton und Asphalt ist? So sieht es zumindest in Beitrag # 47 aus.

    Im Beitrag # 54 sieht das allerdings eher nach einem Waldparkplatz aus, wo ich ein Verbot schon nachvollziehen kann.

  • Es soll also gegen das Landesnaturschutzgesetz verstoßen, wenn man im Stadtaußenbereich auf einem Parkplatz übernachtet, obwohl ringsum nur Beton und Asphalt ist? So sieht es zumindest in Beitrag # 47 aus.

    Im Beitrag # 54 sieht das allerdings eher nach einem Waldparkplatz aus, wo ich ein Verbot schon nachvollziehen kann.

    Isses denn soo schwer? Man muß dieses Gesetz in Schleswig-Holstein nicht verstehen oder nachvollziehen können - es s ist einfach ein in ganz Schleswig-Holstein geltendes Gesetz!

    Ob irgendwann mal anders entschieden wird, ist ne andere Sache. Ich weiß nur von Freunden aus Schleswig-Holstein, die schon kräftig gelöhnt haben - und ob diese Regel irgendjemand, der meint, für ihn gelte sie nicht - nun, der kann doch machen, was er möchte. Nur in Nachhinein nicht beklagen, wenn es mal teurer ist als nen Campingplatz

  • Sag ich doch, wie weiter oben gepostet. ;)

    Gesetz ist Gesetz und ob der Parkplatz im Wald oder im Industriegebiet ist, ist völlig wumpe.

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  • Ich würde nicht auf öffentlichen Plätzen (Autobahn Ratsstädte) übernachten wollen, wobei wir es in Bad Nauheim am Kurpark mit einem gemieteten Wohnmobil auch schon gemacht haben.

    Was aber oft als Preise für die privaten Plätze aufgerufen wird, ist für mich Abzocke. Um die 35€ und absolut kein vernünftiges Umfeld, außer Ruhe, oder angemessene Einrichtungen am Platz, finde ich als sehr heftig.

    Da fahre ich doch lieber einen richtigen Campingplatz an. Das TomTom Camper hilft mir dabei.

    Natürlich wird die Route am PC vorher angeschaut.


    VG Klaus

    Wenn ich etwas nicht genau weiß, gebe ich nur eine Empfehlung oder meine Erfahrung weiter.

    Stand Ende 2023, seit Anfang 2016 mit dem aktuellen WW, 1.099 Tage unterwegs.

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