Nein, ist es nicht und garantiert auch nicht mehrere Tage! Was erlaubt ist, sofern nicht anders geregelt ist das Stehen also Parken, mehr nicht.
Was erlaubt ist, ist ausnahmsweise im Wohnwagen zu schlafen, sofern es sich um die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit handelt, was aber, streng genommen, nur für den Fahrer gilt.
Übrigens, selbst schon alles erlebt.
gib dir nicht soviel mühe ihm das zu erklären, einiges möchte/kann er nicht verstehen....es gibt solche und solche....und die, die ihre eigenen gesetze haben....