Frage: Stützlasterhöhung im Raum Brandenburg / Berlin

  • Moin zusammen,


    war am Dienstag in Waltrop / GTÜ / Herr Monz und hab jetzt meine gewünschte Stützlast hinzubekommen. Von 1360kg -> 1460kg :up:


    Quasi morgens um 4.00 los und 16.00 wieder heeme. Knapp 1000km :dance:


    Herr Monz kann gar nicht verstehen warum es bei uns in BRB keiner macht, beim LKW / Anhänger ist das "Gang und Gebe".


    Grüße

  • Hallo,

    ich habe gestern mit einem Prüfer des TÜV Süd gesprochen. Der sagte mir, dass sie das Thema mittlerweile ganz nach oben, bis hin zum Hauptsitz TÜV Süd München in einer auserordentlichen Besprechung diskutiert haben, mit dem Ergebnis, dass die Stützlast nicht mehr eingetragen wird. Also wer in dieser Region das noch vom TÜV noch eingetragen bekommt hat Glück.

    Ich wäre übrigens auch dankbar, wenn jemand eine Prüforganisation im LK Günzburg wüsste, der das Ganze noch einträgt.

    Grüße

  • dass die Stützlast nicht mehr eingetragen wird.

    unverständlich das ein Dienstleister nichts mehr leisten will ( Umsatz generien ), wenn all Vorraussetzungen den Verordnungen entsprechend gegeben sind.. :rolleyes:

  • sonnenkinder: :up: Darf ich als technischer Laie in Fahreugtechnik fragen, welche Unterlagen du letztlich beim GTÜ-Gutachter vorgelegt hast und wie es genau vonstatten ging, damit deine Auflastung ohne technische Änderung durch hinzufügen der Stützlast durchging? Nur den Fahrzeugschein und der Prüfer hat sich dann Achse und Bremsen auf dem Prüfstand angeschaut, dass die konform sind? Oder brauchtest du trotzdem noch es eine Stellungnahme des Herstellers? Bei meinem WILK könnte letzteres schwieriger werden, da nicht mehr existent und ob Knaus-Tabbert sich um solche Anfragen noch kümmert - käme auf einen Versuch an.


    Ob es hier in der Trierer Ecke beim GTÜ geht, werde ich erfragen. TÜV Süd fällt offenbar nun aus. Wie der Zufall es will, komme ich Anfang August in der Dortmunder Ecke vorbei, da wäre ein Abstecher drin ;)

    Viele Grüsse ins Forum von Frank,

    nach vielerlei Zelterei nun beim kleinen Wohnwagen angekommen: WILK VIDA NATURA 400FD :) 

  • Nur den Fahrzeugschein und der Prüfer hat sich dann Achse und Bremsen auf dem Prüfstand angeschaut, dass die konform sind?

    So ist es.

    Oder brauchtest du trotzdem noch es eine Stellungnahme des Herstellers?

    Nein.

    :up:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Wie der Zufall es will, komme ich Anfang August in der Dortmunder Ecke vorbei, da wäre ein Abstecher drin ;)

    Ich empfehle Oberhausen; frag' nach bei JoeD. ;)

    Gruß
    Franjo001


    Ne quid nimis!


    S212 350 CDI (01/11) mit Lade- und Dauerplus und daran Jeunesse 540E mit1.8 to zGM (04/00)


  • ist das eine Prüfstelle oder sowas?

    Der ganz normale TÜV.

    Gruß
    Franjo001


    Ne quid nimis!


    S212 350 CDI (01/11) mit Lade- und Dauerplus und daran Jeunesse 540E mit1.8 to zGM (04/00)


  • sonnenkinder: :up: Darf ich als technischer Laie in Fahreugtechnik fragen, welche Unterlagen du letztlich beim GTÜ-Gutachter vorgelegt hast und wie es genau vonstatten ging, damit deine Auflastung ohne technische Änderung durch hinzufügen der Stützlast durchging? Nur den Fahrzeugschein und der Prüfer hat sich dann Achse und Bremsen auf dem Prüfstand angeschaut, dass die konform sind? Oder brauchtest du trotzdem noch es eine Stellungnahme des Herstellers? Bei meinem WILK könnte letzteres schwieriger werden, da nicht mehr existent und ob Knaus-Tabbert sich um solche Anfragen noch kümmert - käme auf einen Versuch an.


    Ob es hier in der Trierer Ecke beim GTÜ geht, werde ich erfragen. TÜV Süd fällt offenbar nun aus. Wie der Zufall es will, komme ich Anfang August in der Dortmunder Ecke vorbei, da wäre ein Abstecher drin ;)

    Hallo,


    der WW muss die Stützlast sagen wir mal vertragen können.


    Die Reifen müssen von der Traglast passen, Schlingerkupplung, Auflaufeinrichtung und Bremse muss passen. Das kannst du alles selber nachschauen.

    Er hatte von alles Typenschildern Bilder gemacht, als Nachweis.


    Einen schönen Feiertag

    Grüße

  • Hallo,

    ich habe gestern mit einem Prüfer des TÜV Süd gesprochen. Der sagte mir, dass sie das Thema mittlerweile ganz nach oben, bis hin zum Hauptsitz TÜV Süd München in einer auserordentlichen Besprechung diskutiert haben, mit dem Ergebnis, dass die Stützlast nicht mehr eingetragen wird. Also wer in dieser Region das noch vom TÜV noch eingetragen bekommt hat Glück.

    Ich wäre übrigens auch dankbar, wenn jemand eine Prüforganisation im LK Günzburg wüsste, der das Ganze noch einträgt.

    Grüße

    Moin,


    genau so war es bei mir auch (DEKRA, TÜV, KÜS, GTÜ) und das macht absolut keinen Sinn, da genau dieser Vorgang bei jedem LKW Anhänger durchgeführt wird, 24T Achslast und 10T Stützlast, so kommt der Anhänger/ Auflieger auf ein Zulässiges Gesamtgewicht von 34 Tonnen.


    Schon merkwürdig dieses ganze "Bürokratisches Deutschland".


    Grüße

  • ...Bei meinem WILK könnte letzteres schwieriger werden, da nicht mehr existent und ob Knaus-Tabbert sich um solche Anfragen noch kümmert - käme auf einen Versuch an.

    Mein Versuch ist schon gescheitert, Knaus-Tabbert "...stellt grundsätzlich keine Bestätigungen für die Erhöhung des Gesamtgewichts unter Anrechnung der Stützlast aus", schrieb mir eine Mitarbeiterin auf meine Anfrage zurück.

    Viele Grüsse ins Forum von Frank,

    nach vielerlei Zelterei nun beim kleinen Wohnwagen angekommen: WILK VIDA NATURA 400FD :) 

  • aber mal ganz ehrlich... wenn ich mir § 42 StVo durchlese, sehe ich da nix als Laie, wo geschrieben steht, das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird und daraus resultierend man die Papiere ändern kann... wieder mal Vorschriftendeutsch ;)

  • das hast du aber schön beschrieben, aber logischer Menschenverstand in Gesetzen und Vorschriften ? Das könnte ein neues Buch von Mario Barth werden :dance:

  • aber mal ganz ehrlich... wenn ich mir § 42 StVo durchlese, sehe ich da nix als Laie, wo geschrieben steht, das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird und daraus resultierend man die Papiere ändern kann... wieder mal Vorschriftendeutsch ;)

    Fakt ist halt, daß es machbar ist und man "nur den richtigen" Prüfer finden muß. :up:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Das zulässige Gesamtgewicht definiert sich inklusive der Stützlast, unabhängig davon, dass diese das Zugfahrzeug belastet.

    Wenn ein Hersteller z.B. 1.800 kg Gesamtgewicht zuläßt, dann ist das so gemeint.

    Dass es ( offensichtlich zunehmend weniger ) Prüfer gibt, die das anders sehen ist bekannt.

    Der Hersteller wird einem im Normalfall weder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, noch wird er nach erfolgter Abnahme ein Typenschild erstellen.


    Gruß

    Nur wenige Menschen wissen, daß das Erreichte zählt, weitaus mehr Menschen sind der Meinung, dass das Erzählte reicht.

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