Frage: Stützlasterhöhung im Raum Brandenburg / Berlin

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  • Hallo Zusammen,


    einige hier im Forum haben den Wohnwagen um die Stützlast erhöht.

    Jetzt zu meinem Anliegen, ich suche im Raum Brandenburg / Berlin jemanden der unseren Wohnwagen um die Stützlast erhöhen kann.

    Es wäre super wenn wir hier ein paar Adressen zusammen bekommen bzw. können wir auch anderen helfen.


    Besten Dank

  • Ich komme aus dem Westpolnischen Teil des Landkreis Oder-Spree und wenn es um Gewichte geht, gehe ich mit allen Papieren zum Straßenverkehrsamt Fürstenwalde, Hegelstraße, ziehe eine Wartemarke und trage mein Anliegen vor.

    Bei dir klingt es eher wie nach einer Höhenänderung. Auch diesen Wunsch würde ich bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt aussprechen.

    Nein! Ich habe keinen Besuch - das sind alles meine Schuhe.

    Manchmal höre ich auf den Namen Tina ;) ...

  • Bei dir klingt es eher wie nach einer Höhenänderung. Auch diesen Wunsch würde ich bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt aussprechen.

    Das bringt ihm aber nichts.

    Er möchte eine Auflastung ohne technische Änderung durch hinzufügen der Stützlast.

    Dazu benötigst du ein Gutachten von einem Sachverständigen. Leider macht das kaum noch einer.

  • Jetzt zu meinem Anliegen, ich suche im Raum Brandenburg / Berlin jemanden, der unseren Wohnwagen um die Stützlast erhöhen kann.

    Wenn Dir in im Umkreis keine Prüfstelle bekannt ist, die sowas macht, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als die TÜV und DEKRA Standorte vornehmlich in größeren Städten abzutelefonieren.

    Die anderen Prüforganisationen machen Sonderabnahmen dieser Art nach meiner Kenntnis nicht.


    So bin ich auch, und zwar direkt in Dortmund fündig geworden.


    Alternative: bei der nächsten Urlaubsfahrt gucken, ob einer der bekannten Prüfpunkte nah der Strecke liegt und für den Tag einen Termin buchen.


    Erst wenn Du das Gutachten hast, kannst Du, wie von Tina angeraten, die Umschreibung der Papiere beantragen.

  • Soweit ich weiß, ist in den neuen Bundesländern ausschl. der DEKRA dafür zuständig.

    Schaue dir aber vorher auf der Trommel Innenseite die Bremsengewichte an. Wenn die nicht höher sind, als das zGg, nimmt das keiner mehr vor. Bei unserm wars so, dass das zGg 1600, die Bremsen aber auf 1800 kg ausgelegt waren. Deshalb auch kein Problem.

    -------------------

    Vänliga hälsningar, Ritchie11

    Auf in den Norden.. ..Vi älskar Sverige :smiley:

    Lyckligare i Sverige igen


    2015. Camp Grimby, Åjäng SE

    2016 Dalskär Camping Bergkvara, SE

    2017 Camping Stenkällegarden, Karlsborg SE

    2017 Camp Viking, Gällö, SE

    2018  Leksand Camping, Leksand SE

    2019 Sälstens Camping, Harnösand, SE

    2020. Mosel Camping Alf, Bulay, DE

    2021 Lynneryd Camp. Tingsryd, SE

    2022. DeWeuste Camping, Reutum, NL

    2023. Sävsjö Camping, Sävsjö, SE

    2024 u.a. Sörbostrands Camping,



  • Das Monopol alte Bundesländer TÜV, neue Bundesländer DEKRA gibt es schon Jahre nicht mehr!

  • ich hatte dafür die Prüfstellen im Umkreis per Mail angeschrieben, bei der GTÜ wurde ich dann fündig.

  • Soweit ich weiß, ist in den neuen Bundesländern ausschl. der DEKRA dafür zuständig.

    Schaue dir aber vorher auf der Trommel Innenseite die Bremsengewichte an. Wenn die nicht höher sind, als das zGg, nimmt das keiner mehr vor. Bei unserm wars so, dass das zGg 1600, die Bremsen aber auf 1800 kg ausgelegt waren. Deshalb auch kein Problem.

    Nicht ganz richtig. ;)


    Wenn Du zGM 1.500 kg hast und Deine Wowabremsen dürfen 1.500 kg (und davon gehe ich aus), geht es mit der Auflastung ohne technische Änderung, weil die Stützlast ja vom Zugfahrzeug getragen und gebremst wird. :up: Man braucht nur einen Dipl.-Ing., der das weiß.

    Gruß
    Franjo001


    Ne quid nimis!


    S212 350 CDI (01/11) mit Lade- und Dauerplus und daran Jeunesse 540E mit1.8 to zGM (04/00)


  • ich hatte dafür die Prüfstellen im Umkreis per Mail angeschrieben, bei der GTÜ wurde ich dann fündig.

    Moin Klaus S,


    wir haben auch eine GTÜ, hättest du eventuell die Adresse? So könnten sich die Prüfer abstimmen.


    Besten Dank vor ab

  • Zu allererst würde ich aber doch beim Hersteller anfragen, ob er die Möglichkeit sieht, für die gewünschte Erhöhung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Das würde das Gutachten ersetzen.


    Für meinen Bootstrailer hatte ich vor zwei Jahren genau diese Frage an Fa. Habeck, Waging am See, gerichtet und einen Tag später hatte ich, gegen tatsächlich geringfügige Kostenbeteiligung, die Bescheinigung für meinen jetzt 15 Jahre alten 1.8t-Trailer nebst neuem Klebe-Typenschild in der Post. Damit musste ich nur noch zur Zulassungsstelle, eine Vorführung beim TÜV und Abnahme war - soweit ich mich erinnere - damit nicht mehr erforderlich, um die Papiere zu ändern.

    Viele Grüße,

    McKay


    2008 - 2009 Dethleffs Rally Nomad 350 RC1

    2009 - 2012 TEC Sprinter 530 TK

    2023 - heute Fendt Tendenza 650 SFDW [2021]

  • Zu allererst würde ich aber doch beim Hersteller anfragen, ob er die Möglichkeit sieht, für die gewünschte Erhöhung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Das würde das Gutachten ersetzen.


    Für meinen Bootstrailer hatte ich vor zwei Jahren genau diese Frage an Fa. Habeck, Waging am See, gerichtet und einen Tag später hatte ich, gegen tatsächlich geringfügige Kostenbeteiligung, die Bescheinigung für meinen jetzt 15 Jahre alten 1.8t-Trailer nebst neuem Klebe-Typenschild in der Post. Damit musste ich nur noch zur Zulassungsstelle, eine Vorführung beim TÜV und Abnahme war - soweit ich mich erinnere - damit nicht mehr erforderlich, um die Papiere zu ändern.

    Hallo McKay,

    sowas hatte ich schon angefragt, dafür muss aber die Achse auch passen.

    Jetzt hab ich eine 1360kg Achse drunter, diese müsste getauscht werden und mir würde es reichen wenn die Stützlast dazu kommt.

    Besten Dank

  • Jetzt hab ich eine 1360kg Achse drunter, diese müsste getauscht werden und mir würde es reichen wenn die Stützlast dazu kommt.

    So eine 1360kg AL-KO Achse hatte ich auch unter dem alten Fendt. Trotzdem habe ich damals mit den 100kg Stützlast ein Gesamtgewicht von 1460kg eingetragen bekommen. Da wurde nichts getauscht.


    ABER:

    Das Problem ist halt, einen Prüfer zu finden, der einem das einträgt. Wenn, dann macht es nicht der "normale" Prüfer, sondern der Prüfingenieur für Umbauten etc. Oft sind die mittlerweile angehalten, diese Eintragung nicht mehr vorzunehmen.

    Daher verlangen sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die man vom Hersteller nicht bekommt. Oder sie verweisen auf die EU-Homologation, die das nicht vorsieht. So sind sie aus dem Schneider.

  • Nicht ganz richtig. ;)


    Wenn Du zGM 1.500 kg hast und Deine Wowabremsen dürfen 1.500 kg (und davon gehe ich aus), geht es mit der Auflastung ohne technische Änderung, weil die Stützlast ja vom Zugfahrzeug getragen und gebremst wird. :up: Man braucht nur einen Dipl.-Ing., der das weiß.

    Leider sieht das hier der TÜV anders. Die Auflastung um die Stützlast muss von der Bremskraft unterstützt werden, da die die Gesamtmasse bremsen muss.

    So war hier die Aussage des TÜV-Prüfers.

    -------------------

    Vänliga hälsningar, Ritchie11

    Auf in den Norden.. ..Vi älskar Sverige :smiley:

    Lyckligare i Sverige igen


    2015. Camp Grimby, Åjäng SE

    2016 Dalskär Camping Bergkvara, SE

    2017 Camping Stenkällegarden, Karlsborg SE

    2017 Camp Viking, Gällö, SE

    2018  Leksand Camping, Leksand SE

    2019 Sälstens Camping, Harnösand, SE

    2020. Mosel Camping Alf, Bulay, DE

    2021 Lynneryd Camp. Tingsryd, SE

    2022. DeWeuste Camping, Reutum, NL

    2023. Sävsjö Camping, Sävsjö, SE

    2024 u.a. Sörbostrands Camping,



  • So bin ich auch, und zwar direkt in Dortmund fündig geworden

    Hallo, Dortmunder, kannst Du mir mal bitte den Betrieb nennen. ??

    Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet!

  • Leider sieht das hier der TÜV anders. Die Auflastung um die Stützlast muss von der Bremskraft unterstützt werden, da die die Gesamtmasse bremsen muss.

    So war hier die Aussage des TÜV-Prüfers.

    Dann fehlt ihm das logische Denkvermögen und er versteht mehrere Gesetzestexte nicht. Oder, es ist ihm einfach zuviel Arbeit. :thumbdown:

    Gruß
    Franjo001


    Ne quid nimis!


    S212 350 CDI (01/11) mit Lade- und Dauerplus und daran Jeunesse 540E mit1.8 to zGM (04/00)


  • Ich sehe das auch so das Gesamtgewicht von Achslast + Stützlast auch die Bremse schafft.

  • Ich sehe das auch so das Gesamtgewicht von Achslast + Stützlast auch die Bremse schafft.

    Nö, bei mehr als 10kg drüber funktionieren die nicht mehr. :undweg:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Hallo, Dortmunder, kannst Du mir mal bitte den Betrieb nennen.

    Natürlich.


    TÜV NORD Station Dortmund (Wambel)
    Kfz-Prüfstelle
    Oberste-Wilms-Straße 15 ·


    Aber vorher einen TM über die Website machen.

    Leider sieht das hier der TÜV anders. Die Auflastung um die Stützlast muss von der Bremskraft unterstützt werden, da die die Gesamtmasse bremsen muss.

    So war hier die Aussage des TÜV-Prüfers.

    Und diese Aussage ist richtig.

    Bremsen und Anhängevorrichtung müssen dem neuen Gesamtgewicht entsprechen, die Achslast wird durch die Papierauflastung nicht betroffen, bleibt somit unberücksichtigt.

  • Moin,


    hab jetzt mal sehr lange Rumtelefoniert und Mails geschrieben inkl. GTÜ in Vollweiler, es macht gar keiner mehr. Sie wollen alle eine Freigabe vom Hersteller, ist wohl neu.

    Genau diese Freigabe ist nicht möglich, da der Hersteller sagt, dafür sind die Sachverständigen zuständig. Jedenfalls bei mir so.


    Und ja, alle Bauteile könnten das bei mir, aktuell hat der WW 1360kg + 100kg Stützlast wäre ich bei 1460kg, Bremse 1500kg, Auflaufbremse 1500kg, Reifen 1600kg und Schlingerkupplung 3000kg. Sprich der WW könnte das locker ab.


    Das hatte mit der WW Hersteller mit auf den Weg gegeben -> Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen darf das GG nicht übersteigen, von daher wird die Achslast nicht beeinträchtigt. Die Bermse vom Wohnwagen ist bis 1500kg ausgelegt.


    Naja das ist der aktuelle Stand

    Grüße

  • Schade. Dann bleibt dir nur übrig, damit zu leben, oder auf einer deiner nächsten Fahrten eine der hier schon genannten TÜV Stellen anzufahren.

    Daß es machbar ist, wurde hier ja schon mehrfach bestätigt, nur leider nicht in deinem näheren Umfeld.

    Viel Glück :w:w:w

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

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