Aber im Ernstfall wird der auch auf die DIN VDE verweisen.
Dafür muß er selbst aber erstmal diese erfüllen, und hapert es auch häufig.
Aber im Ernstfall wird der auch auf die DIN VDE verweisen.
Dafür muß er selbst aber erstmal diese erfüllen, und hapert es auch häufig.
Wenn ich mich so an die Anschlüsse meines Vaters noch erinnere, dann muss ich immer schmunzeln.
Der hatte damals immer so ca 3 Kabel a ca 15 m und eine Kabeltrommel mit 25 m dabei. Natürlich das gute 1,5 mm². Teilweise mindestens 2 zusammengestecket. Je nachdem, wie weit wir vom Stromkasten entfernt standen. Anfangs gab es ja nur Schuckostecker. Später hatte er auch nur Adapter von Schuko auf CEE.
Daran hing der Wohnwagen, 3 Absorbercampingkühlschränke und der Wohnwagenkühlschrank.
Kaffemaschine usw. Teilweise hatte er auch noch einen Elektrokocher angeschlossen.
Und ich wundere mich immer, warum ich nicht verkohlt bin .
Es hat irgendwie nie geschmort.
So hatte ich dann auch angefangen. Erst später dann 2,5 mm² und längere Kabel.
Dann lies dir mal die DIN VDE 0100-721 durch. Da wird nirgends eine Mindeslänge gefordert, sondern die Höchstlänge auf 25m +/- 2m begrenzt. Jetzt brauche ich wohl die Buntstifte.
Entweder gibt es eine Maximallänge (bis 25m)
Oder eine feste Länge mit einer Toleranz (25m+/-2m)
Eine Maximallänge mit einer Toleranz zu belegen ist schlicht Quatsch.
Verletz dich nicht mit den Buntstiften!
Gibt es wirklich Leute die sich dafür interessieren?
Offensichtlich... eins der wichtigsten Themen beim Camping...
Ich suche mir keine Campingplätze aus...
Als erstes verreise ich mit dem Finger auf der Landkarte und suche mir die Gegend aus wo ich hin will um diese kennenzulernen.
Dann gucke ich wo ich dort meine bereifte Unterkunft aufbocken kann.
Schön wenn dort irgendwas existiert wo ich meinen Torso unter fließenden warmen Wasser reinigen kann... ansonsten gibt auch dafür Ersatzmaßnahmen. Wasser und Abwaser muss bei längeren Aufenthalt vorhanden sein.
Alles andere bekommen wir in der wärmeren Jahreszeit mit dem mitgebrachte Equipment geregelt.
Ich will doch keine schönen Regionen auslassen, nur weil da die Steckdose am Campingplatz 26m weit entfernt ist... wäre für mich "Ziel verfehlt"
Und wenn dann dort eine Steckdose doch in unter 25m Entfernung zur Verfügung steht... schön. Wenn weiter weg, kommt das zweite Kabel raus. (aktuell bei 6A Absicherung passt das vermutlich sogar mit der Schleifenimpedanz) Und wenn ich mal irgendwo den Anschluss völlig mistraue, wird vielleicht der Stecker vom 12V/25A Ladegerät heraus gezogen und direkt am Kabel angeschlossen. Und dann der Wechselrichter angeworfen... ach, der ist ja auch böse...
Gruß, Maik
Dafür muß er selbst aber erstmal diese erfüllen, und hapert es auch häufig.
Ob häufig hier in D in Anbetracht der Anzahl an CPs mag ich nicht beurteilen. Mir ist aber auf jeden Fall ein Platz, nach seiner HP zu urteilen, bekannt. Der hat nämlich noch Schukosteckdosen.
Entweder gibt es eine Maximallänge (bis 25m)
Oder eine feste Länge mit einer Toleranz (25m+/-2m)
Eine Maximallänge mit einer Toleranz zu belegen ist schlicht Quatsch.
Dann wende dich doch an den VDE mit diesem Vorwurf. Ich kann ja nur widergeben, was der VDE festgelegt hat. Und keine Angst, ich kann mit Buntstiften umgehen.
Zurück zum Thema.
Alles anzeigenFlexible Leitungen für den Anschluss von
Caravans/Motorcaravans müssen eine harmo-
nisierte Kennzeichnung des Typs H07RN-F
oder gleichwertig entsprechen und dürfen eine
durchgehende Länge von höchstens 25 m
(± 2 m) nicht überschreiten.
Wenn du schon zitierst, dann bitte auch im vollständigen Sinn. Steht da irgendwo eine Mindeslänge? Dann müsste ich mal dringend zum Optiker meines Vertrauens und mit dem mal ein Wörtchen reden.
Wer schreibt den solche dämlichen Normen ? Maximalläne 25 m ±2 m ist doch eine ziemlich unlogisch Aussage. Was soll das Minuszeichen dort ? Maximallänge 25m plus 2 m wäre wohl richtig oder direkt Maximallänge 27 m, alles andere ist Käse.
Dann wende dich doch an den VDE mit diesem Vorwurf. Ich kann ja nur widergeben, was der VDE festgelegt hat. Und keine Angst, ich kann mit Buntstiften umgehen.
Wozu sollte man? Ich halte mich an die Betriebsanleitung. Was in der VDE steht, geht mir gelinde gesagt am Allerwertesten vorbei.
Wozu sollte man? Ich halte mich an die Betriebsanleitung. Was in der VDE steht, geht mir gelinde gesagt am Allerwertesten vorbei.
Unbelehrbare Ignoranten lernen es erst wenn es mal richtig ans eigene Portemonaie geht.
Wer schreibt den solche dämlichen Normen ?
VDE, was soll ich sonst sagen. Das - geht von den 25m aus, also 23 - 27m als höchstzulässige Länge. Warum das so vorgegeben ist ????
Unbelehrbare Ignoranten lernen es erst wenn es mal richtig ans eigene Portemonaie geht.
Wie soll ich jetzt darauf antworten?
Wenn Du mir jetzt erzählen willst dass ich die VDE kennen muss, dann outest du dich höchstens als maximal Inkompetent.
Das Werk hat auf mich als Endbenutzer keine (gar keine!) Relevanz. Es zählt die BA.
Wenn Du mir jetzt erzählen willst dass ich die VDE kennen muss, dann outest du dich höchstens als maximal Inkompetent.
Ist wie mit allen anderen gesetzlichen Vorgaben. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Musst dich halt über die Vorgaben informieren. Daß in den BAs nicht alles drin steht, ist klar. Über alles andere hast du dich selbst zu informieren.
Ist wie mit allen anderen gesetzlichen Vorgaben. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Musst dich halt über die Vorgaben informieren. Daß in den BAs nicht alles drin steht, ist klar. Über alles andere hast du dich selbst zu informieren.
Und damit liegst du kreuzfalsch.
Ende für mich hier. Kannst du dir selber ergoogeln.
Maßgebend ist die EU-Vorgabe für alle EU-Länder. Dazu muss dann jedes Land seine eigenen Regeln aufstellen, bei uns in Form der DIN VDE 0100-721. Sie ist zwar kein Gesetz aber die Richtlinie an die sich die Versicherungen halten. Sie gilt für alle in D zugelassenen Freizeitfahrzeuge und deren Betreiber/Eigentümer/Besitzer. Solltest du mal einen entsprechenden Schadensfall haben, was ich dir uns auch sonst keinem wünsche, und hast dich nicht an die DIN VDE gehalten wird die Versicherung, aller Voraussicht nach, die Schadensregulierung verweigern und damit auch durchkommen.
Und wieder jemand, der mit Halbwissen und eigener Meinung dem Forum erklärt, wie eine Versicherung im Schadensfall entscheidet.
Ich verweise an dieser Stelle gerne nochmal auf einen der zahlreichen Threads (Beitrag 130), in dem das Thema DIN-Normen und VDE bis zum Schloss von Teddy durchgekaut wurde. Seither hat sich an der Sachlage nichts geändert.
Also einfach mal durchlesen, vielleicht hilft das ja. Allein der Glaube daran fehlt mir!
Versicherung im Schadensfall...
...wird immer versuchen, nicht zu zahlen.
Sobald Vorsatz im Spiel und auch nachweisbar ist, wird dem auch so sein.
Und wird sogar Recht bekommen.
(Recht haben und Recht bekommen sind und waren immer zweierlei)
Wurde gegen Rechnung gearbeitet, ist dann die Betriebsversicherung des Erstellers dran.
Wenn nicht, dann der Ersteller mit seinem privaten.
Ganz übel wird es immer bei Personenschäden an dritte.
Muss inschebu nicht glauben, könnte es jedoch zur Kenntnis nehmen.
Denke, wir sind einer Meinung, das wir in gewissen Fragen nicht einer Meinung sind und wahrscheinlich auch bleiben.
Möge es nie zu einem Personenschaden durch negieren oder auch schlicht Unkenntnis von Regeln kommen.
Unwissenheit schützt nicht. Schützte noch nie.
Das ganze rumgetüddel kann dem Nutzer/ Endverbraucher ziemlich egal sein.
Verantwortlich sind der Ersteller einer Anlage sowie bei gewerblicher Nutzung der Betreiber. Der Betreiber ist auch in der Plicht einer Einweisung (mündlich oder schriftlich), den sachgemäßen Umgang der Anlage zu prüfen und für die Einhaltung der Vorgaben zu sorgen.
Und schon ist alles wichtige gesagt.
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