Hallo Gemeinde,
vielleicht erinnern sich so manche noch an die Zeit, als Handys "gebrandet" wurden bzw. einen Simlock hatten, so dass man die Geräte nicht mit Karten anderer Mobilfunkanbieter nutzen konnte. Das wurde ja vor Jahren schon gekippt.
Inzwischen gibt es Versuche mit Tarifen und Klauseln in Verträgen von LTE/5G, die vorschreiben, dass man stationäre LTE-Router nicht mobil nutzen darf oder auch anders herum, dass man Mobilfunk-SIM-Karten nicht in stationären Routern betreiben darf. Kontrolliert wurde das, bis auf wenige Ausnahmen aber selten. Da dies aber gegen geltendes EU-Recht verstößt, hatte eine Verbraucherschutzgesellschaft geklagt und die Sache ging bis vor das BGH. Diese haben nun solche Verträge, Klauseln usw. für Null und Nichtig erklärt, da man nach EU-Recht in der Endgerätewahl frei entscheiden kann.
Näheres steht z.B. hier: klick