100er Ersatzaufkleber mit Siegel - woher?

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  • Hallo zusammen,

    leider habe ich mir heute den 100er Aufkleber verhunzt. Natürlich ist alles schon fertig eingetragen.

    Bekomme ich einen Ersatz gesiegelt nur beim Straßenverkehrsamt? Oder bekommt man den Aufkleber auch direkt beim TÜV, Dekra etc.?

    Hintergrund der Frage ist, die sehr langen Reservierungszeiten beim Amt, ca. 2 Wochen.

    Danke und

  • Mit zwei Wochen hast du EM Vernehmen nach noch Glück.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok 

  • Der Tüv hat keine Siegel der Gemeinde/ Stadt.

    Der 100er Aufkleber ist selbst nicht so wichtig, es kann dann allerdings sein, das du herausgewunken wirst zur Kontrolle.

    Ruf auf der Zulassungsstelle / Amt an und Frag nach.

    Das ist nix für nen Termin, rein, bezahlen, gehen.


    : :bye: : Peugeot 3008 M GT 2.0 BlueHDI EAT 8 2020 : :bye: :mit Fendt Bianco 465 SFB 2017 am Haken, Urlaub mit ;camper= und Hund macht noch mehr Spaß : :w ::up:: :w : und ab jetzt wird auch geSUPt: :bye::bye::bye:
    Perfekt Day to burn some Diesel : :undweg: : :thumbup:

    Spritmonitor.de 1/3 der KM mit Anhänger/ Wohnwagen

  • Falsch. Der Aufkleber ist Voraussetzung! Ohne ihn ist 80km/h angesagt.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

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  • Ist das wirklich so? Wenn ich bei einer Kontrolle keinen Führerschein mit habe, ist das doch auch nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Ja, ist so.

    Der Vergleich hinkt. Der gesiegelte Aufkleber ist Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmeverordnung, der Führerschein aber nicht für die Fahrerlaubnis.

    :w Caramichel

    :0-0: - - - Langzeitreisende unterwegs - - -   :0-0:

    "### 90 Jahre später ... Nix gelernt ###

    Nur wer mit Vernunft fährt, erreicht das Ziel. (M. Schumacher)

    Mit Ruhe fährt es sich sicherer (W. Röhrl)

  • mathoit

    Ist abhängig von der Gemeinde / Landkreis.

    Einige dieser Stellen halten die Siegelpflicht als nicht mehr gegeben.

    Da kannst du dir einfach ein Schild im Kfz- Zubehörhandel besorgen.

    Wichtig ist allein die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung ll.

    -------------------

    Vänliga hälsningar, Ritchie11

    Ut mot norr.. ..Vi älskar Sverige

    Lyckligare i Sverige igen ;camper=

  • Kommt dann, wenn man kontrolliert wird, nur darauf an, dass das auch der entsprechende Landkreis ist, in dem man kontrolliert wird. ^^

    :w Caramichel

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  • Ok, aber in der Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr steht:

    (2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

  • Ok, aber in der Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr steht:

    (2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Ja und?

    :w Caramichel

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  • mathoit

    Ist abhängig von der Gemeinde / Landkreis.

    Einige dieser Stellen halten die Siegelpflicht als nicht mehr gegeben.

    Da kannst du dir einfach ein Schild im Kfz- Zubehörhandel besorgen.

    Wichtig ist allein die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung ll.

    Unser Siegel ist auf der 100 mit gedruckt, wird nicht mehr händisch gemacht - in unserem Kreis.

  • Kommt dann, wenn man kontrolliert wird, nur darauf an, dass das auch der entsprechende Landkreis ist, in dem man kontrolliert wird. ^^

    Nein, das ist unwichtig, da es sich um ein Bundesgesetz / -Verordnung handelt und damit im gesamten Bundesgebiet gültig ist.

    -------------------

    Vänliga hälsningar, Ritchie11

    Ut mot norr.. ..Vi älskar Sverige

    Lyckligare i Sverige igen ;camper=

  • Nein, das ist unwichtig, da es sich um ein Bundesgesetz / -Verordnung handelt und damit im gesamten Bundesgebiet gültig ist.

    Richtig. Und diese 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besagt nun einmal bis heute unverändert, das dann ausnahmsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig ist, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind. Eine dieser Bedingungen ist, dass die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, eine andere Bedingung ist, das ein von der zuständigen Zulassungsstelle gesiegeltes Schild "100 km/h" am Anhänger angebracht sein muss.

    Und da es eine Bundesverordnung ist, kann eben nicht einfach statt dessen ein beliebiger Aufkleber ohne Siegel angebracht werden.

    Ist ganz simpel.

    Wäre die Siegelung nicht expressis verbis Teil der Bedingungen, dann sähe es anders aus.

    :w Caramichel

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  • Dann kann es aber doch nicht sein, dass ich für einen fehlenden Aufkleber für die Geschwindigkeit bestraft werde. Höchstens nur, weil ich den Aufkleber nicht habe.

    Doch. Lies doch einfach mal die Verordnung. Dein Führerschein ist nicht Bedingung für die Fahrerlaubnis, der Aufkleber dagegen schon für die höhere Geschwindigkeit - er ist Teil einer "Wenn-dann" Kondition.

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  • Der leidige Spruch

    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

    wird im ungünstigsten Fall auch bei diesem Thema greifen...

  • Richtig. Und diese 9. Ausnahmeverordnung zur StVO besagt nun einmal bis heute unverändert, das dann ausnahmsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig ist, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind. Eine dieser Bedingungen ist, dass die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, eine andere Bedingung ist, das ein von der zuständigen Zulassungsstelle gesiegeltes Schild "100 km/h" am Anhänger angebracht sein muss.

    Und da es eine Bundesverordnung ist, kann eben nicht einfach statt dessen ein beliebiger Aufkleber ohne Siegel angebracht werden.

    Ist ganz simpel.

    Wäre die Siegelung nicht expressis verbis Teil der Bedingungen, dann sähe es anders aus.

    Alles richtig und ich bin ganz deiner Meinung.

    Nur wenn die zuständige Zulassungsstelle ein Siegel mit dem Hinweis auf einen Erlass, dass ein gesiegeltes Schild nicht mehr von Bedeutung ist, verweigert, bleibt dir ja nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde und der Gang zum Anwalt...

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  • Ist das wirklich so? Wenn ich bei einer Kontrolle keinen Führerschein mit habe, ist das doch auch nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Ganz einfach , das sind doch Vorschriften . Überall . Ohne Siegel 80 km/h . So ist das .

  • Alles richtig und ich bin ganz deiner Meinung.

    Nur wenn die zuständige Zulassungsstelle ein Siegel mit dem Hinweis auf einen Erlass, dass ein gesiegeltes Schild nicht mehr von Bedeutung ist, verweigert, bleibt dir ja nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde und der Gang zum Anwalt...

    Die einfache Lösung steht weiter oben: Eine schriftliche Bestätigung von der Zulassungsstelle fordern, dass das Siegel nicht notwendig ist und die dann mitführen.

    Denn der Dumme ist der Fahrer, der in eine Kontrolle kommt.

    :w Caramichel

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  • eine Dienstaufsichtsbeschwerde

    Hier handelt es sich aber eher um eine Fachaufsichtsbeschwerde, mit dem Ziel/Zweck, dass eine konkrete fachliche Entscheidung einer Behörde überprüft und gegebenenfalls geändert werden soll.

    Schöne Grüße aus Hannover, "dercamper96" :w

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