Zulässiges Gesamtgewicht

  • ja nur wenn man den Zusatz B96 gemacht hat.

    das gibt es aber schon lange.

    und dann nur für Anhänger.

  • Ist das nicht neuerdings mit dem neuen Führerschein auf über 4 tonnen erhöht worden allein schon wegen den Wohnmobilen.

    Mein Stand ist „in Diskussion“ aber ich habe das auch nicht weiter verfolgt.

    Aber ich schaue mal.


    https://www.adac.de/verkehr/ru…erscheinaenderungen-2023/ Demnach gelten die 4,25t nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Aber das Ganze ist auch noch nicht spruchreif

  • Und gaanz wichtig für den Fragesteller, der ja momentan nur B hat und wissen wollte, was bei 10 oder 200 kg Ladung rein Führerschein-rechtlich für Strafe droht:

    In dem angenommenen Fall bist du nicht mehr im Bußgeldbereich, denn es handelt sich dann definitiv ums Fahren ohne Fahrerlaubnis!

    Also Fahrt zu Ende, Lappen erstmal weg usw

  • Und gaanz wichtig für den Fragesteller, der ja momentan nur B hat und wissen wollte, was bei 10 oder 200 kg Ladung rein Führerschein-rechtlich für Strafe droht:

    In dem angenommenen Fall bist du nicht mehr im Bußgeldbereich, denn es handelt sich dann definitiv ums Fahren ohne Fahrerlaubnis!

    Also Fahrt zu Ende, Lappen erstmal weg usw

    So lange die eingetragenen Gewichte zusammen nicht mehr wie 3,5t ergeben ist es mit dem Führerschein ok, wenn die Fuhre beim wiegen schwerer ist dann ist es überladung und hat nichts mit dem Führerschein zu tun

  • Und gaanz wichtig für den Fragesteller, der ja momentan nur B hat und wissen wollte, was bei 10 oder 200 kg Ladung rein Führerschein-rechtlich für Strafe droht:

    In dem angenommenen Fall bist du nicht mehr im Bußgeldbereich, denn es handelt sich dann definitiv ums Fahren ohne Fahrerlaubnis!

    Also Fahrt zu Ende, Lappen erstmal weg usw

    Das ist falsch! Führerscheinrechtlich zählt das eingetragene zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche Gewicht. Er hatte ja zu einem bestimmten Gespann gefragt.

  • Das Problem mit dem „kleinen“ Anhängerschein hatte mein Platznachbar auch.


    Durch den wechsel auf die schwere Hybrid E-Klasse kam er in Verbindung mit dem Wohnwagen über die Grenze. Er musste dann doch den „großen Anhängerschein“ nachschieben….


    Blöd…

  • Aktueller Fühterschein max 3500kg Auto + WW


    2150kg zGG Auto

    bleibt

    1350kg für den WW


    Eine Überschreitung der Gewichte ist fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Aber nur, wenn er die Gewichte (3,5to oder 3,5to+750kg Anhänger) in den Papieren überschreitet. Dann allerdings schon, selbst wenn er das Gespann leer und knochentrocken führt. Beim Führerschein geht es schlicht um die Papierlage und das zulässig Mögliche.

  • 2150 kg + 900 kg = 3050 kg. Der TE darf also das Gespann fahren. Schreibt er ja auch!

    Ihm geht es um die Zuladung und was er wo zuladen darf! Das ist auch beantwortet.

    So langsam kapier ich die Antworten hier nicht mehr???

  • Ich glaube seine Frage ist auch schon geklärt.


    Ich hab auch den Faden verloren. Euch noch einen schönen Sonntag, ich bin raus hier.

  • Bei dir, oder der TE, oder für die aktuellen FS-Klassen ... ich steig da nicht mehr durch ...


    Zum Glück haben wir, also die BEVA und ich, Klasse 3 ...

    ;camper=

    Hi

    In diesem Faden geht es für mich ausschließlich um den TE.


    Leider hats beim daddeln am Handy ein Zeichen verschluckt welches hilfreich gewesen wäre.


    Mit FS Klasse B darf der TE ein Gesamtzuggewicht von max 3500kg bewegen, also Gesamtmasse von Auto zGg + WW zGg


    Das zGg von 2150kg am Auto ist das maximale Gewicht welches das Auto beladen haben darf. Die Zuladung vom Auto ergibt sich aus der Differenz (echtes) Leergewicht Auto zu den 2150kg.

    Dann bleiben eben noch 1350kg max zum Anhängen übrig um FS B konform unterwegs zu sein.

    Bei den Führerscheinklassen gelten meines Wissens die Zahlen zGg aus den Fahrzeugscheinen, nicht das tatsächliche Gewicht.

  • Die Antworten haben ja wenig mit der Fragestellung des TE zu tun und stiften etwas Verwirrung.


    Nehmen wir mal an, Klasse B ist vorhanden und der TE fährt die Kombination Koleos mit 2150 zGg sowie einem WW mit zGg 900 kg, ist das passend. Überlädt er den WW mit 200 kg, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Die Ahndung kann man im Bußgeldkatalog nachschauen.


    Eine Straftat gem. Par.21 StVG wäre es, wenn er an den Koleos einen WW hängen würde, dessen zGg von vorn herein über 1350kg liegen würde und damit die 3,5t-Grenze knackt, denn dazu bräuchte man eine andere Fahrerlaubnisklasse als B, unabhängig vom tatsächlichen Gewicht der Kombination.

  • Gilt die Grenze wirklich in der Praxis bei 3500,00 kg? oder z. B. gerundet 3,5t?


    Ich frage, da mein Passat 2180kg zGG hat. Mit den gängigen 1350kg WW bin ich genau diese 30kg über den 3500kg. 3530kg könnte man ja theoretisch noch abrunden...

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