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  • unabhängig davon ob der Farmer einen Landwirtschaftlichen Betrieb unterhält oder nicht. Wenn die Person gegen Entgeld Stellplätze vermietet, ist es ein Gewerbebetrieb, welcher entsprechend versichert und mindestens als Kleingewerbe angemeldet sein sollte, ansonsten haftet dieser mit Privatvermögen.

    Die Unternehmer Haftpflicht tritt für Schäden auf, welche durch den Inhaber und seinen Betrieb ( Arbeiten, Maschinen, Gebäude ) entstehen. Er bestimmt auch die Unterstell Vorraussetzungen ( keine Gasflaschen, Batterien ect ).


    Einen generellen Haftungsausschluß kann der Unternehmer nicht per Mietvertrag / Unterschrift herbeiführen. Höhere Gewalt und Sondervereinbahrungen ( Diebstahl, Bewachung ect) sind extra zu bewerten.


    Entstehen beim Ein- und Aus- lagern durch den Fahrzeughalter Schäden an anderem Eigentum ( Fahrzeuge, Gebäude ) ist die Halterhaftpflicht gefragt. Ist dieser nur selber der Geschädigte, dann eine evt Vollkasko.


    Spielt der Vermieter Wohnwagen Tetris und verursacht Schäden, dann ist die Betriebshafpflicht gefragt.


    TK und VK des Halters treten evt erstmal ein, wenn der Betrieb nicht oder nur unzureichend versichert ist und wird versuchen, die Kosten notfalls aus dem Privatvermögen zurück zu bekommen.


    Unterstellung aus Freundschaft, auch gegen Obolus sind eigenes Risiko und evt nicht von Versicherungen abgedeckt.


    Wer also einen Stellplatz mieten möchte, sollte sich vorher genau über die Bedingungen informieren und sich notfalls die Versicherungspolice des Vermieters zeigen lassen.


    Es gibt bestimmt noch jede Menge wenn's und aber's, die muss man sich dann individuell anschauen.


    :w

  • Die Unternehmer Haftpflicht tritt für Schäden auf, welche durch den Inhaber und seinen Betrieb ( Arbeiten, Maschinen, Gebäude ) entstehen.

    Dafür muss er aber beim Versicherer die Tätigkeit der Vermietung angemeldet haben......


    Gruß Thomas

  • ja, das schrieb ich doch auch so.."angemeldet sein sollte"


    Wenn keine Versicherung vorhanden, dann Haftung mit Privatvermögen..

  • Ehrlich gesagt, sind wir total froh, überhaupt einen bezahlbaren Scheunenplatz zu bekommen (Münchner Raum). Der Wohnwagen ist vollkaskoversichert und für den Rest gehen wir das Risiko ein.

  • Die eingeschlagene Scheibe ist im Zweifel auch ein versuchter Diebstahl, daher unter anderem auch TK.

    Aus eigener Erfahrung, wenn nix entwendet wurde, zahlt die Versicherung nix. Deshalb, irgendwas ist immer weg. :ok:

    Ist bei uns aber schon gut 20 Jahre her, mag also heute anders sein. Am besten vorher beim Versicherungsvertreter kundig machen. :w

  • Wenn die Person gegen Entgeld Stellplätze vermietet

    Wir stehen auch bei einem ehemaligen Bauer, der vermietet freie und überdachte Stellplätze.

    Regulär mit "Mietvertrag" für den überdachten Platz.

    Der hat sogar Strom und Licht zu jedem Platz mit Zwischenzähler legen lassen, wir haben auch ne eigene 230V&CEE Steckdose am Pfosten neben WW. Tiefe 7,5m, Breite 4m.

    Nebenbei dürfen wir den WW bei ihm auf dem gr. Platz waschen (er möchte wohl ein paar € für den Hochdruckreiniger und Wasser haben, Leiter inkl. :smiley: )

    Der letzte freie Stellplatz wollte 40€/Mon. nur in Bar haben...

  • Moin ich habe Gott sei dank schon die Frage/Antworten gefunden die ich gerade zu der Jahreszeit gebraucht habe. Super jetzt weiß ich bescheid.

  • Ich hatte den gleichen Sachverhalt hier ja schon vor kurzem thematisiert und bei der HUK nachgefragt ob die Kasko da greift am Beispiel einer Dachziegel die von oben aufs Dach fällt. Wurde mit ja beantwortet. Bei Sturm sogar von der Teilkasko sonst nur Vollkasko.
    Wo der Wagen steht und welches Rechtsverhältnis zum Vermieter besteht ist nicht relevant.
    Allerdings werden die sich wenn es irgendwie geht den Schaden vom Scheunenbesitzer zurückholen. Aber der Wohnwagenbesitzer ist erst mal fein raus.

  • Wenn die Halle abbrennt, in der unser undichter Wohnwagen steht, ist er endlich mal wirklich trocken :motz: . Mir ist das langsam egal....

  • Wenn die Halle abbrennt, in der unser undichter Wohnwagen steht, ist er endlich mal wirklich trocken :motz: . Mir ist das langsam egal....

    Die gesamte Problematik des Einstellens von(bei mit ungepflegte Oldtimer Autos )ist gerade bei mir aktuell, das pachtet der TYP, erst Charmant die 200qpm Halle ,rödelt sie voll ,auch mit Reifen und Motoren, nach einem Sturm ist ein Rotorblatt von einer Mikrowindkraft Anlage durchs Dach, und beschädigte einen ungepflegten BMW ,Mitte 80er Jahren, erst human drüber geredet, ist für 500Euro hin zu kriegen, dann holt er das Fahrzeug ab und will zur Heckscheibe eine komplette Neulackierung! 4000Euro,das Fahrzeug konnte nicht von der Versicherung abgerechnet werden, kein Brief ! Jetzt behält er einfach die nachschüssige Pachtzahlung ein! Außerdem waren noch Schäden auf einem Uralt Wohnmobil

    Ich hatte leider keine Fotos bei uns in der Halle gemacht, und kann leider zusätzlich schrammen auf dem Dach nicht mehr wieder legen, meine Betriebshaftpflicht ist tatsächlich eingesprungen, hat bei dem Wohnmobil ,bei mir ersichtlichen Schäden von vielleicht 2000Euro ,8000ausgezahlt,und er drückt immer noch ,jetzt habe ich anwaltlichen Beistand genommen, wenn er Recht bekommt und die Versicherung den BMW doch noch abrechnet, dann hat er die Halle ,seit 2016 umsonst gehabt ,er muss fristlos raus ,es wird schwer, ich hab die Nase voll !

  • ..................er muss fristlos raus ,es wird schwer, ich hab die Nase voll !................

    Da wundert es mich nicht, das bei uns einige Bauern ihre Halle lieber leer lassen.


    Gruß Thomas

  • Wir haben unsere Wohnwagen seit ca 18 Jahren beim Bauern stehen . Unserer ist VK versichert . Unser Nachbar hatte einen

    nagelneuen Hobby , paar Wochen alt . Ist ca 4 Jahre her . Eines Morgens war er weg . Geknacktes Radschloss und aufgesägtes

    Deichselschloss lagen noch auf der Erde . Die VK hat den Schaden bezahlt . Weiß jetzt nicht auf den Euro genau aber glaube

    fast alles . Sie hatten paar Wochen später einen Neuen .

  • Wir haben unsere Wohnwagen seit ca 18 Jahren beim Bauern stehen . Unserer ist VK versichert . Unser Nachbar hatte einen

    nagelneuen Hobby , paar Wochen alt . Ist ca 4 Jahre her . Eines Morgens war er weg . Geknacktes Radschloss und aufgesägtes

    Deichselschloss lagen noch auf der Erde . Die VK hat den Schaden bezahlt . Weiß jetzt nicht auf den Euro genau aber glaube

    fast alles . Sie hatten paar Wochen später einen Neuen .

    Ganz sicher nicht die VK, Diebstahl ist immer noch in der TK drin

  • Ganz sicher nicht die VK, Diebstahl ist immer noch in der TK drin

    Ja klar , sagte ja nur meiner ist schon immer VK . Klar zahlt Diebstahl die TK .

  • Ganz sicher nicht die VK, Diebstahl ist immer noch in der TK drin

    Nun mein, jetzt mir den Nerv tötender Hallenpächter ,hat keines der eingestellten Fahrzeuge angemeldet, nur eine etwaige Ruheversicherung soll eingedeckt sein, die er mir noch nicht gezeigt hat, das meine Betriebshaftpflicht eine Schadens Nr. im JANUAR 24 angelegt hat, und auch schon stramm das Wohnmobil bezahlt hat, hält er jetzt 2000Euro Pachtzahlung für 250quadratmtr. einfach zurück ,weil meine Vers. seinen "seinen wohl ,zusätzlich verschrammten BMW nicht abrechnen kann,( wegen fehlender Papiere) ,seit 1,9,24 ,mit einer Selbstgerechtigkeit, sondergleichen ! Ich wollte den BMW vor seiner Neulackierung in einer Werkstatt seines Kumpels zeitnah nochmal besichtigen.

    Da meinte er lässt den erst 2025 lackieren, der käme wieder zurück in meine Halle, ein Mercedes ist gekommen, beim Auto Messi Sammler !


    Er fühlt sich wohl besonders sicher, obwohl bei Zahlungsunfähigkeit eine außerordentliche Kündigung ,und Entsorgung auf seine Kosten stattfinden kann1

    Er ist alleiniger Geschäftsführer einer GMBH mit 5 Speditionskaufleuten, und betreut 60Spedition in 4 Bundesländer, also reiner Dienstleister !

    Er betreibt ein aufwendiges HOBBY, international Drag Race Rennen 1/4 Meile beschleunigungsrennen ,von Mitte April bis Anfang Oktober ,alle 14tGH unterwegs ,auch Moderator der Nachwuchsszene !

    Seine Firma hat wohl in der Corona Zeit finanziell gelitten, leider müsste ich mich bei der Handelskammer Bremen anmelden,um genaueres zu erfahren, habe aber keine Spedition ,kein Gewerbe.

    Mfg.H.sch.

  • Nur als Anmerkung: TK allein ist möglich und deckt dann nur die Gefahren der TK ab.

    VK allein geht nicht, VK beinhaltet immer die TK und zusätzlich zu den Gefahren der TK sind dann noch Unfallschäden abgesichert.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • So ist es , wenn Du Deinen WW verschuldet umwirfst gibt es wenigstens noch den Zeitwert .

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