unabhängig davon ob der Farmer einen Landwirtschaftlichen Betrieb unterhält oder nicht. Wenn die Person gegen Entgeld Stellplätze vermietet, ist es ein Gewerbebetrieb, welcher entsprechend versichert und mindestens als Kleingewerbe angemeldet sein sollte, ansonsten haftet dieser mit Privatvermögen.
Die Unternehmer Haftpflicht tritt für Schäden auf, welche durch den Inhaber und seinen Betrieb ( Arbeiten, Maschinen, Gebäude ) entstehen. Er bestimmt auch die Unterstell Vorraussetzungen ( keine Gasflaschen, Batterien ect ).
Einen generellen Haftungsausschluß kann der Unternehmer nicht per Mietvertrag / Unterschrift herbeiführen. Höhere Gewalt und Sondervereinbahrungen ( Diebstahl, Bewachung ect) sind extra zu bewerten.
Entstehen beim Ein- und Aus- lagern durch den Fahrzeughalter Schäden an anderem Eigentum ( Fahrzeuge, Gebäude ) ist die Halterhaftpflicht gefragt. Ist dieser nur selber der Geschädigte, dann eine evt Vollkasko.
Spielt der Vermieter Wohnwagen Tetris und verursacht Schäden, dann ist die Betriebshafpflicht gefragt.
TK und VK des Halters treten evt erstmal ein, wenn der Betrieb nicht oder nur unzureichend versichert ist und wird versuchen, die Kosten notfalls aus dem Privatvermögen zurück zu bekommen.
Unterstellung aus Freundschaft, auch gegen Obolus sind eigenes Risiko und evt nicht von Versicherungen abgedeckt.
Wer also einen Stellplatz mieten möchte, sollte sich vorher genau über die Bedingungen informieren und sich notfalls die Versicherungspolice des Vermieters zeigen lassen.
Es gibt bestimmt noch jede Menge wenn's und aber's, die muss man sich dann individuell anschauen.