Was darf ich an tatsächlichem Gewicht ziehen

  • Zirler Berg (sehr steil) 16%

    Kassler Berge (berüchtigt) 7%

    Brenner (hoch frequentiert) 12%


    EG Richtlinie 12% als Prüfkriterium

    aber eben nicht als verbindliche Grenze.

    Sonst müssten alle Strecken ja beschildert sein

    oder geht dein Beifahrer mit Wasserwaage und Zollstock voraus?


    Und jetzt verstehe ich deinen Vorschlag.

    Du wolltest dem TE mitgeben,

    dass eine AH Last Erhöhung bei 8% möglich sein kann.


    Ich würde ihm jedoch raten

    einfach auf 25kg Zuladung zu verzichten

    und Urlaub zu machen.

    Das ist nett, geht aber an seiner Frage vorbei.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

    2 Mal editiert, zuletzt von Smara-Van ()

  • Darf ich den Wohnwagen ziehen wenn er nur 1600kg auf die Waage bringt ?

    ja

    :w von Rüdiger aus dem Bayerischen Nizza
    | Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen. |

    Wer zu wenig Fehler macht, hat zu wenig ausprobiert.

    Zu viel Nachdenken ist wie Schaukeln.

    Man ist zwar beschäftigt, kommt aber kein Stück weiter.


  • Aber es bleibt dabei. Der TE darf anhängen sobald er auf etwa 25kg Zuladung verzichtet.

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Ich habe unseren neuen WW im März zugelassen (bis 1,7t) , bei mir steht in der Zulassung der zusätziche Text... das Zugfahzeug muß ebenfalls 1.700 kg ziehen dürfen... Darf unser gerade so.

    Also dürfte ich (man) keinen 1,8t dranhängen, das echte Gewicht kann ja >1,7t sein

  • Ich habe unseren neuen WW im März zugelassen (bis 1,7t) , bei mir steht in der Zulassung der zusätziche Text... das Zugfahzeug muß ebenfalls 1.700 kg ziehen dürfen... Darf unser gerade so.

    Also dürfte ich (man) keinen 1,8t dranhängen, das echte Gewicht kann ja >1,7t sein

    Kannst mal ein Foto von diesem Text der Zulassungsbescheinigung hier einstellen ?

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Das bezieht sich auf die 100er Zulassung, weil das Leergewicht des Zugfahrzeugs mindestens so groß sein muss , wie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, wenn der Faktor 1 ist.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Und wenn dazu nix steht, dann darf man halt nicht einfach die zulässige Anhängelast um die Stützlast erhöhen. Mir haben auch schon drei HU-Prüfer die Erhöhung deswegen verweigert, weil dann das Zugfahrzeug 75 kg mehr abbremsen muss.

    Doch.


    Man darf bloß ohne diese Eintragung das "normale" zul. Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug nicht überschreiten.

    Also muss dann bei der Zuladung die Stützlast mit eingerechnet werden.

    Den Bremsen ist es egal, ob das Gewicht aus dem beladenen Kofferraum oder von der Stützlast kommt.


    Mit dieser Eintragung wird das zul. Ges.-Gewicht erhöht, dann meist um die Höhe der Stützlast.

    So kann der PKW voll geladen werden und zusätzlich kommt noch die Stützlast.


    Übrigens steht in irgend einer EU-Verordnung, dass bei PKW's im Anhängerbetrieb bis 100 kmh sowohl die Hinterachslast, das Gesamtgewicht und auch der Lastindex der Reifen beim Zugfahrzeug um 10% bzw. der Stützlast überschritten werden darf, wenn es der Hersteller erlaubt. Dies wird dann durch diese besagte Eintragung freigegeben.

  • Ich habe mit den meisten Aussagen ein Problem.

    Ich betrachte die Eintragungen im Fahrzeugschein als bindend. Die Rennleitung in Deutschland und in anderen Ländern, betrachten die Sache mit der Hinzuzurechnung der Stützlast unterschiedlich.

    Weiter geht es mit der zulässigen Geschwindigkeit. Die 100er Plakette am Wohnwagen, sagt nichts darüber aus, ob ich diese mit einem leichteren Zugfahrzeug auch fahren darf.


    Ein viel wichtiger Punkt für mich und meine Familie, ist die Sicherheit und das Fahrverhalten des Gespanns. Mit einem Golf einen 1600kg schweren Wohnwagen ziehen zu wollen, betrachte ich als sehr kritisch.

    Das ist aber ganz meine persönliche Einstellung und muss nicht geteilt werden.


    VG Klaus

    Wenn ich etwas nicht genau weiß, gebe ich nur eine Empfehlung oder meine Erfahrung weiter.

    Stand Ende 2023, seit Anfang 2016 mit dem aktuellen WW, 1.099 Tage unterwegs.

  • Doch.

    Man darf bloß ohne diese Eintragung das "normale" zul. Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug nicht überschreiten.

    Das ist deine Interpretation, die aber nicht von jeder Polizei in jedem Land auch so gesehen wird. Nicht einmal in Deutschland.

    1. Die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug ist kleiner als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger:

      Der Anhänger darf um die Stützlast schwerer sein als die zulässige Anhängelast, da diese nicht auf das zu ziehende Gewicht angerechnet wird.

    So ist aus meiner Sicht die Gesetzeslage, abgesehen davon ob das einer für vernünftig hält oder nicht.


    Und deshalb darf Elmar mit seinem Golf die zulässige Anhängelast + die Stützlast seines Autos ziehen.


    Schöne Grüße

  • Das ist deine Interpretation, die aber nicht von jeder Polizei in jedem Land auch so gesehen wird. Nicht einmal in Deutschland.

    Das ist keine Interpretation sondern Europaweit genau so definiert.


    Gesamtgewicht = Summer der Achs und Stützlasten

    Anhängelast = (Summer der) Achslast(en)


    findest du hier und muß nicht interpretiert werden:

    EUR-Lex - 32012R1230 - EN - EUR-Lex

    „technisch zulässige Anhängelast“ (TM) bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem

    Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger;

    Wer seine Meinung schon gebildet hat, läßt sich nur ungern mit Argumenten und Tatsachen verwirren. :undweg:


    “O Herr, bewahre uns vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.

    Erloese mich von dem großen Leiden die Angelegenheiten anderer ordnen zu wollen.

    Lehre sie, nachdenklich ohne argwoehnisch, hilfreich ohne diktatorisch zu sein..” :ok  

  • Und deshalb darf Elmar mit seinem Golf die zulässige Anhängelast + die Stützlast seines Autos ziehen.

    Lasse Dich damit mal in Österreich oder der Schweiz erwischen. ;(


    VG Klaus

    Wenn ich etwas nicht genau weiß, gebe ich nur eine Empfehlung oder meine Erfahrung weiter.

    Stand Ende 2023, seit Anfang 2016 mit dem aktuellen WW, 1.099 Tage unterwegs.

  • Lasse Dich damit mal in Österreich oder der Schweiz erwischen. ;(


    VG Klaus

    Hallo Klaus


    weißt du mit welcher Begründung oder gesetzlichen Bestimmungen das in diesen beiden Länder ( CH/AT) geregelt ist?


    Weil in diesem Beispiel mit dem Golf ist ja das zGG vom WoWa nicht überschritten?


    Gruss Marcel

  • Mir geht es um das Hinzurechnen der Stützlast. Genau das wird nicht überall so gehandhabt.


    VG Klaus

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    Stand Ende 2023, seit Anfang 2016 mit dem aktuellen WW, 1.099 Tage unterwegs.

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