Wenn ich die vorangehenden Beiträge so lese, denke ich schon fast, das wir es gut haben mit unserem Abstellplatz: große, überdachte und notfalls leicht beheizte Halle für rund 65€/Monat, wobei hier nach Grundfäche des WW abgerechnet wird und unserer doch eher klein ist. 15min Fahrzeit. Ca. 60 andere WW und Hänger teilen sich die Halle, richtiges Gruppenkuscheln. Einziges Manko: Zutritt nur Mo-Fr, 8-16 Uhr während der Geschäftszeiten des Betriebes. Da unser Grundstück sehr klein ist, bleibt uns keine andere Möglichkeit, aber das war uns schon vorher bewusst. Wir hatten echt Glück, dass gerade in dem Moment ein Platz frei war, als wir unsere erste Wunschdose gefunden und wir dort angefragt hatten. Diesen Hallenplatz geben wir freiwillig nicht mehr her. Passt
Abstellplatz für Wohnwagen finden: Ein sicheres Winterquartier für den Caravan
-
-
Ich gebe unseren Platz auch nichtmehr her.
-
Da hätte ich mir die Stelle im Gesetzestext zeigen lassen, in der steht, dass das Umparken in die Nachbarstraße rechtswidrig ist. Lt. der ersten 20 gelesenen Suchergebnisse bei google steht überall sinngemäß das gleiche: "... wird der Wohnwagen bewegt, ist dem Gesetz genüge getan...". Warum sollte das bei euch also anders sein?
Steht in der StVO §12 3b - ist ja nichts Neues.
-
Steht in der StVO §12 3b - ist ja nichts Neues.
Und warum kann dann das Ordnungsamt bei euch durchsetzen, dass das Umparken in die Nachbarstraße nicht zulässig ist? So liest sich #37 zumindest.
-
Und warum kann dann das Ordnungsamt bei euch durchsetzen, dass das Umparken in die Nachbarstraße nicht zulässig ist? So liest sich #37 zumindest.
Das Thema ist doch schon zig Mal durchgehechelt worden und alt bekannt.
Umparken ist immer noch parken.
D.h. das "Umparken" (oder bewegen) unterbricht den Parkvorgang nicht.
Das ist nicht nur bei uns so. Es gibt nur Gegenden, da wird mehr darauf geachtet und in anderen eben weniger.
-
Ich kenne das auch so, dass rein rechtlich gesehen umparken nicht reicht. Der Anhänger bzw. Wohnwagen muss zwischen den Parkvorgängen seinem Einsatzzweck zugeführt werden was bei einem Wohnwagen definitiv mehr ist als reines Ankuppeln - ein Stück fahren und wieder Ankuppeln. Dazu gibt es auch verschiedene Urteile (z.B: OLG Frankfurt/M. 2. Senat Az: "Ws(B) 553/92 OWiG).
Ob das dann durchgesetzt wird ist eine andere Sache. Bei uns in der Straße steht auch seit mind. 5 Jahren ein Wohnwagen direkt vor dem Küchenfenster der Nachbarn (in den Pfingstferien und im Sommer ist der jeweils für 2 Wochen weg) und dieser Nachbar sagt, das das Ordnungsamt angeblich nichts machen könnte weil der Wohnwagen regelmäßig bewegt wird. So wie der da steht wird der maximal 50cm hin und her geschoben.
-
Ich kenne das auch so, dass rein rechtlich gesehen umparken nicht reicht. Der Anhänger bzw. Wohnwagen muss zwischen den Parkvorgängen seinem Einsatzzweck zugeführt werden was bei einem Wohnwagen definitiv mehr ist als reines Ankuppeln - ein Stück fahren und wieder Ankuppeln. Dazu gibt es auch verschiedene Urteile (z.B: OLG Frankfurt/M. 2. Senat Az: "Ws(B) 553/92 OWiG).
Ob das dann durchgesetzt wird ist eine andere Sache. Bei uns in der Straße steht auch seit mind. 5 Jahren ein Wohnwagen direkt vor dem Küchenfenster der Nachbarn (in den Pfingstferien und im Sommer ist der jeweils für 2 Wochen weg) und dieser Nachbar sagt, das das Ordnungsamt angeblich nichts machen könnte weil der Wohnwagen regelmäßig bewegt wird. So wie der da steht wird der maximal 50cm hin und her geschoben.
Hi,
Das Mus das Ordnungsamt erstmal nachweisen, dass ich nicht nur umgeparkt habe.
Im Zweifel ist man:
- eine Nacht unterwegs gewesen
- hat den Wohnwagen waschen lassen
- war zu einer Überprüfung (von was auch immer) in einer Werkstatt
- hat den Reifenluftdruch geprüft/korrigiert
- etc.
Viele Grüße, Michael
-
Wir stehen für € 60,00 / Monat in einer Scheune bei uns im Dorf mit 5 weiteren Wowas. Strom ist dabei. Einziger minimaler Nachteil, der Vermieter möchte, dass alle Gasflaschen immer ausgeräumt werden. Das ist blöde wenn man ihn nur kurz abstellt um bald wieder loszufahren.
Ansonsten sind wir froh, dass er trocken und geschützt steht.
-
Hi,
Das Mus das Ordnungsamt erstmal nachweisen, .
Das macht das Ordnungsamt auch mitunter - im Extremfall bis zur Anordnung eines Fahrtenbuchs.
Bei uns waren die in den letzten drei Jahren Tag und Nacht unterwegs, z.T. auch an Wochenenden.
-
Hallo ,
das doch einige hier über 50 km bis sogar 120 km
von daheim bis zum Abstellplatz ihres WW fahren müssen bzw wollen kann ich persönlich gar nicht verstehen . Spontane Kurzurlaube oder andere Ausflüge mit dem WW sind da ja gar nicht möglich . Zudem muss man alles was nicht im WW verbleibt ja auch über zig KM hin und her transportieren .
Dann lieber auf einen Teil des Gartens verzichten oder aber statt des PKW den WW in die Einfahrt stellen . Der PKW steht ja solange man möchte ganz legal am Straßenrand .
Gut das wenigsten WM ganz legal auf Parkplätzen bzw am Strassenrand abgestellt werden dürfen - was bei uns hier in erster Linie in Gegenden mit vielen Mehrfamilienhäusern auch sehr viel so gemacht wird.
LG Seadancer
-
Dann lieber auf einen Teil des Gartens verzichten oder aber statt des PKW den WW in die Einfahrt stellen . Der PKW steht ja solange man möchte ganz legal am Straßenrand .
..
Dazu muss man erst einmal über den Luxus eines eigenen Gartens, einer eigen Einfahrt etc. verfügen. Diesen Luxus hat nicht jeder.
Bei uns besteht z.b. keine Möglichkeit, den PKW in Nähe unserer Wohnung abzustellen - darum steht er in einer Garage einige hundert Meter von unserer Wohnung entfernt.
-
ihr seit doch fast das ganze Jahr mit eurem WW unterwegs , da spielt für die Wenige Zeit die ihr in eurer Wohnung seit es eher eine untergeordnete Rolle wie weit davon euer WW in der Zeit abgestellt wird.
Unser WM wird sehr häufig - für nur wenige Tage am Stück von uns genutzt . Häufig sind wir damit sogar nur für eine Übernachtung damit unterwegs . Da wird ständig was aus und eingeräumt ( Lebensmittel , passende Kleidung für das Wetter was an den Tag so ist etc. ) Wir laufen daher häufig die 10 m von der Haustür bis zu unserem WM .
LG Seadancer
-
Das macht das Ordnungsamt auch mitunter - im Extremfall bis zur Anordnung eines Fahrtenbuchs.
Hi,
Bis ein Fahrtenbuch angeordnet wird, muss aber einiges vorgefallen sein - und ganz so einfach ist es auch für den Amtsschimmel nicht anzuordnen, eines zu führen.
Weiterhin hat ein Wohnwagen keinen Kilometerzähler, was die Überprüfung von Einträgen im Fahrtenbuch seitens der Ordnungsbehörde quasi unmöglich macht.
Ich bleibe dabei, im Zweifel ist man:
Siehe oben
gefahren.
Viele Grüße, Michael
PS: zum Glück habe ich einen festen, überdachten Unterstellplatz mit Strom - für 35€ im Monat - und nur etwa 2 Minuten mit dem Auto von der Wohnung entfernt. Und zum ein- ausräumen im Zusammenhang mit Urlauben kann ich den WW auf dem Hof am Haus abstellen.
-
Unser Wohnwagen steht die ganze Saison über vor der Haustür.
Ab der Abholung aus dem Winterquartier kuppeln wir ihn gar nicht mehr ab, damit interessiert auch die 2-Wochen-Frist nicht.
-
Dazu muss man erst einmal über den Luxus eines eigenen Gartens, einer eigen Einfahrt etc. verfügen. Diesen Luxus hat nicht jeder.
Luxus kostet.
Wem es das nicht wer ist, muss halt zu seinem Freizeitmobil weitere Wege in Kauf nehmen.
Könnt ich den Wohnwagen nicht daheim abstellen, dann hätte ich keinen.
Gruß, der Feger
-
Luxus kostet.
Wem es das nicht wer ist, muss halt zu seinem Freizeitmobil weitere Wege in Kauf nehmen.
Könnt ich den Wohnwagen nicht daheim abstellen, dann hätte ich keinen.
Gruß, der Feger
Naja, wenn so jeder Stadtmensch denkt, der Camper ist, wäre es schwierig.
Camping nur noch als Luxus-Reiseform für Menschen mit eigenem Grundstück?
Wir haben unser Haus beizeiten an unseren Nachwuchs vermacht, die brauchen mehr Platz als wir.
Und da wir zuhause auch schon seit Jahren ohne Auto auskommen, stört es uns auch nicht, das WoWa und Auto nicht in der Nähe unserer Wohnung stehen.
-
Wir haben einen festen Stellplatz und starten von hier aus unsere Urlaube und genießen
die Wochenenden.
Der Wohnwagen kann das ganze Jahr dort stehen und in der Winterzeit wird er mit einer Plane
abgedeckt.
Der Platz kostet mit Nebenkosten ca. 100 € pro Monat
-
Hallo,
Unser Wohnwagen steht für CHF 100.-/Monat im Grossraum Zürich. In der Halle stehen noch andere Wohnwagen und Wohnmobile. Die Halle ist geschlossen.
Es ist zwar ein bisschen eine Frimmelei hinaus und wieder hinein zukommen, passt aber schon so.
Grüsse
Wo genau ist das? Wohne bei Rapperswil und bräuchte was Neues..
-
bräuchte was Neues..
Ich habe meinen bei diesem Anbieter. Nicht ganz günstig, aber vielleicht hat er was für Dich.
Nein, ich habe mit dem Angebot nichts zu tun.
-
Naja, wenn so jeder Stadtmensch denkt, der Camper ist, wäre es schwierig.
Camping nur noch als Luxus-Reiseform für Menschen mit eigenem Grundstück?
Naja, entweder hab ich den Platz, um das Gefährt daheim hinzustellen, oder ich miete mir den Platz irgendwo zum Teil teuer ein und muss damit leben, jedes kleine Teil hin und her zu transportieren.
Das zweitere wäre mir zuwider.
Und ja, ich weiß das ich Luxus habe, das hat aber auch einen Grund. Der liegt in einer unschönen Zeit vor achtzig Jahren und ergibt, daß das "Anwesen" nicht unter mehreren Geschwistern aufgeteilt werden brauchte.
Ich bin so aufgewachsen, das der Wohnwagen immer am Haus stand und das man dann direkt von hier aus starten kann. Und ich find das gut so, auch wenn ich dadurch wahrscheinlich größere Nebenkosten habe, als eine Innenstadt Wohnung mit zusätzlichen 100 € für den wowa Stellplatz.
Gruß, der Feger
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!