Zuladung/Auflastung

  • Bei 2,3 Tonnen müsste es aber schon ein ziemlicher Panzer sein ;)

    Hallo zusammen,


    mein VW hat ein zGG von knapp 3.000 kg. Also auch ein VW kann schwer sein :up:

  • Hallo Henry


    Wenn der VW vom Themenstarter ein zGG von 3t hätte, dann müsste er sein neuen WoWa von 1000kg auf 580kg ablasten!

    Zugfahrzeug: VW mit zul. Ges-Masse der Zugkombination: 3580 kg.

    :undweg: :undweg:


    Gruß Marcel

  • Hallo Marcel,

    ich bezog mich auf das Zitat von fLuP von wegen Panzer. :bye:


    Gruß Henry

  • Hi,

    ich habe unseren Wagen mit 1300 zul. Ggew. und 1260 Leergewicht gekauft.

    Die Achse kann leider nur 1300.


    Ich habe die Räder jetzt auch auf dem Dach, Alugasflasche, nichts unnötiges mehr im Gaskasten, Mover, Fernseher etc. ausgebaut und um den Betrag der Stützlast aufgelastet. Jetzt ist das Verhältnis mit 1210 mit Grundausstattung zu 1400 zul. Gesamtgew. Toilette wird nur minimal gefüllt und Brauchwasser nehme ich 7 Liter auf die Fahrt mit.

    Das ist nicht üppig, geht aber zu zweit mit Hund.


    Mover fehlt mir gar nicht. Das war mir eh immer zu blöd weil alles aufwendig ist und zu langsam geht. Ich fahr ihn mit dem Auto so nach wie möglich hin und frage dann die Nachbarn um Hilfe. Alle helfen immer gerne und Kontakt hat man dann auch gleich. So hatte ich das die 25 Jahre vorher auch immer gemacht.

  • Die Stützlast darf nicht mit dem zul. Gesamtgewicht addiert werden. Das ist ein Irrglaube.

    Wenn es genau gemacht wird, dann wird der WW im Abgekoppelten Zustand gewogen.

    Die Reich Wasserwage wiegt ja auch das Stützrad ( Stützlast).

    Es gibt eine Achslast und ein zulässiges Gesamtgewicht. Dieses sind zwei verschiedene Schuhe.


    r103 wenn dein WW eine zul. Gesamtgewicht von 1300 kg hat, dann darfst du die Achse mit 1200 kg belasten und die Stützlast 100 kg.

  • Das hast du falsch verstanden. Zul. Ges. Gew. ist mit 1400kg eingetragen aber die Achse darf nur mit 1300kg belastet werden. Das ist rechtlich völlig einwandfrei.

  • wenn dein WW eine zul. Gesamtgewicht von 1300 kg hat, dann darfst du die Achse mit 1200 kg belasten und die Stützlast 100 kg.

    Oder man läßt sich die Stützlast eintragen, dann sind es 1400kg. Das Problem besteht lediglich darin einen Prüfer zu finden, der das einträgt. Dazu gibt's hier im Forum reichlich Futter. :up:

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • 1.) … läßt sich die Stützlast eintragen, …

    2.) Das Problem besteht lediglich darin einen Prüfer zu finden, der das einträgt.

    1.) :ok: habe ich schon einmal erfolgreich durchgeführt, von 1.800 kg auf 1.900 kg

    und für den neuen Wohnwagen auch schon eingeplant. :up:


    2.) den Prüfer habe ich auch schon gefunden. Dann soll der neue Fendt folgende Werte eingetragen bekommen:

    Zif. 7.1 = 2.000 kg

    Zif. 13 = 100 kg

    Zif. F.1 = 2.100 kg

  • Oder man läßt sich die Stützlast eintragen, dann sind es 1400kg. Das Problem besteht lediglich darin einen Prüfer zu finden, der das einträgt. Dazu gibt's hier im Forum reichlich Futter. :up:

    Ich wusste gar nicht, dass es ein Problem sein kann. Ich bin hin gefahren hab gesagt was ich will, der Prüfer hat sich drunter gelegt und das Typenschild der Achse angeschaut. Dann ist er rein und hat die Papiere fertig gemacht. 😊

  • Das hast du falsch verstanden. Zul. Ges. Gew. ist mit 1400kg eingetragen aber die Achse darf nur mit 1300kg belastet werden. Das ist rechtlich völlig einwandfrei.

    Hallo r103,

    du schreibst im #24 : "

    Hi,

    ich habe unseren Wagen mit 1300 zul. Ggew. und 1260 Leergewicht gekauft.

    Die Achse kann leider nur 1300."


    Du selber kannst nicht richtig schreiben, kennst deine Daten vom WW nicht , aber andere dumm anmachen . Das ist nicht schön.

    Also lasse deine Kommentare einfach weg.

    Ich werde dir nicht mehr helfen :cursing: und dich auf die Ignorierliste setzten. :undweg:

  • wohl eher kannst du nicht richtig lesen, einfach mal alles lesen und verstehen. der WW wurde mit einem zgg von 1300kg gekauft und dann um die Stützlast aufgelastet = 1400kg. Steht alles im oberen Beitrag

  • Du selber kannst nicht richtig schreiben, kennst deine Daten vom WW nicht , aber andere dumm anmachen . Das ist nicht schön.

    Also lasse deine Kommentare einfach weg.

    Ich werde dir nicht mehr helfen :cursing: und dich auf die Ignorierliste setzten. :undweg:

    Ich hab dich gar nicht dumm angemacht. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass du mich falsch verstanden hast.

    Wenn man es komplett liest dann steht da z.B. auch nix dass ich Hilfe bräuchte.


    Ich habe meine Lösung nur beschrieben weil es dem TE evtl. helfen könnte.


    Als Ergänzung zu meinem Post 24:

    Die 100kg Stützlast sind natürlich die zul. Stützlast der Deichsel. Wenn das Auto z.B. nur 80kg darf, würde sich das möglich Ges. Gew. in meinem Fall auf 1380 reduzieren.

  • Ich wusste gar nicht, dass es ein Problem sein kann. Ich bin hin gefahren hab gesagt was ich will, der Prüfer hat sich drunter gelegt und das Typenschild der Achse angeschaut. Dann ist er rein und hat die Papiere fertig gemacht. 😊

    Hi,

    in welcher Region und wann warst du zum Auflasten?


  • Das war vor 4 Jahren und mir ist noch eingefallen, dass der Prüfer gesagt hat er hat mal bei Alko gearbeitet. Vllt. kannst du bei der Terminvereinbarung gezielt nach dem Fragen.

  • Das war vor 4 Jahren und mir ist noch eingefallen, dass der Prüfer gesagt hat er hat mal bei Alko gearbeitet. Vllt. kannst du bei der Terminvereinbarung gezielt nach dem Fragen.

    Augschpurg ist halt für manche schon recht weit! 😉

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