Stromanschluss, aber welcher? CEE?

  • Ich gehe mal davon aus, daß ein In-Verkehr-Bringer als Fachmann anzusehen ist, dem es eigentlich verboten sein sollte,

    Die Realität widerspricht dem jedoch. Bei jedem Campingladen gibt's auch die "verbotenen" Dinge zu kaufen. Da stehen dann die 1,5mm² Kabel neben den 2,5mm² Kabeln, mit Preisschildern mit doch deutlichem Unterschied. Da gibt's auch Einspeisestecker mit praktischem Schukoanschluß für draußen, ab in den Einkaufskorb. Die wenigsten werden nach dem teuren Produkt greifen, schon garnicht, wenn sie die richtigen Informationen nicht kennen. :/

    Und - von wem wird so eine Regel eigentlich kontrolliert?

    Da liegt der Knasus Kaktus. In den über 45 Jahren hat uns, bisher, noch niemand nach Kabelgedöns oder Gasgedöns gefragt. Vielleicht haben wir ja einfach nur Glück gehabt. ;)

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • Es ging eigentlich darum, daß das 3x1,5 mm-Kabel für den Einsatz im Wohnwagen nicht zulässig ist. Wie kann es dann ein Wohnwagenbauer serienmäßig in seinen Produkten liefern?


    Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Fahrzeugbauer für seine Fahrzeuge Karbid-Lampen anbieten darf.

    Best regards


    Christoph







    Die Freiheit besteht in erster Linie nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten.
    Albert Camus
    1913-1960, franz. Schrifsteller und Philosoph

  • Darum ging es mir in dem Beitrag aber auch gar nicht, sondern darum, daß man vom Verbraucher nicht mehr verlangen kann, als vom Fachmann. Ich gehe mal davon aus, daß ein In-Verkehr-Bringer als Fachmann anzusehen ist, dem es eigentlich verboten sein sollte, gegen die Bestimmungen zu verstoßen.

    Verkauft werden darf alles , was nicht verboten ist, wie z.B. Schusswaffen.

    Die Radarwarner darfst auch kaufen und besitzen, nur halt nicht betreiben.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Es ging eigentlich darum, dass das 3 x 1,5 mm-Kabel für den Einsatz im Wohnwagen nicht zulässig ist..

    In welchem Gesetz ist das verankert? Das soll zwar in dem Regelwerk der VDE stehen und auch in vielen BA, aber beide haben für Privatnutzer, gesetzlich gesehen, keinerlei Bedeutung, sondern sind nur eine fachlich begründete (?) Empfehlung, an die man sich halten sollte, aber nicht muss.

    Schließlich steht an jeder 50 m-Kabeltrommel, dass sie aufgewickelt mindestens 3000 Watt aushält und das mit nur 1,5 mm².

    Also was soll dann diese unverständliche Regelung mit 2,5 mm² und einer Länge von nur 25 Meter, die so auch nur im Campingbereich gilt und sonst nirgends.

    Nicht im Garten und auch nicht auf Baustellen.

  • In den über 45 Jahren hat uns, bisher, noch niemand nach Kabelgedöns oder Gasgedöns gefragt. Vielleicht haben wir ja einfach nur Glück gehabt. ;)

    Normalerweise recherchieren das die Versicherer, wenn ein Schaden zur Regulierung gemeldet wird. Ansonsten interessiert sich da niemand. Und Schaden heißt ja nicht nur Sachschaden, wie etwa Wohnwagen abgefackelt, oder sowas. So richtig teuer wirds erst bei Personenschaden. Z.B. so ein Schukoadapter, mit vertauschter Polung, oder eine 1,5 mm2 Zuleitung, führt zum Nichtauslösen, des LS, im Wohni, und verursacht somit das Ableben eines Familienvaters. Dann steht im Ablehnungsschreiben des Versicherers das Wort "fahrlässig", drin.

  • . Z.B. so ein Schukoadapter, mit vertauschter Polung, oder eine 1,5 mm2 Zuleitung, führt zum Nichtauslösen, des LS, im Wohni, und verursacht somit das Ableben eines Familienvaters.

    Woher weiß Familie Neucamper von all den Vorschriften und Gefahren des Campens, wenn sie nicht hier oder einem anderen Forum unterwegs ist?

    Also nochmal, aus meiner Sicht wird das Leben immer komplizierter und eigentlich ohne Anwalt und Sicherheitsingenieur auf dem Beifahrersitz kaum noch zu meistern .

    Irgendwie schade. ;(

    mfg konny (Klaus)
    Auf Dauerreise, Leben im Wohni.

    Zur Zeit unterwegs.

  • ..oder eine 1,5 mm² Zuleitung, führt zum Nichtauslösen des LS im Wohni, und verursacht somit das Ableben eines Familienvaters. Dann steht im Ablehnungsschreiben des Versicherers das Wort "fahrlässig", drin.

    Dann ist aber doch der Familienvater selbst dran schuld. Was interessiert das dann irgendeine Versicherung, wenn kein "Dritter" geschädigt wurde?

    Und außerdem wäre das nur fahrlässig, und nicht grob fahrlässig, also vorsätzlich, und nur dann würde eine Versicherung eventuell nicht zahlen.

  • Naja, das Rad dreht sich halt weiter. Auch im Bereich Elektrik.

    Zu Teslas Zeiten gab es ja auch noch keinen FI, und den gibt es ja eigentlich nur, weil manche sich in der Badewanne föhnen wollten! ;)


    Ob jetzt der WW-Hersteller sogar die "falschen" Kabel mitliefert, steht ja auch auf einem anderen Blatt und müsste diesem angelastet werden. Oh, aber lass mich raten, in GB gibt es andere Richtlinien!?


    Wenn nichts passiert, ist ja alles OK! Egal ob nun regelkonform oder nicht.

    Ältere WW´s haben manchmal sogar nur Schuko als Einspeisung und auch keinen FI.

    Also hat man damals logischerweise auch die Schuko-Kabeltrommel verwendet.

    Jetzt gibt es CEE-Stecker, und das nicht ohne Grund. Aber trotzdem hält man weiter zwanghaft an Schuko fest, weil: "Haben wir immer so gemacht!". Auch das empfohlene Gummikabel hat einen Grund.

    Plaste-Isolierung auf steinigem Boden, hält eben weniger aus wenn es auch noch mit dem KFZ überfahren wird.


    Daher; einmal vernünftig, und dann lange Zeit vergessen.

  • Die bei uns verwendeten Schukostecker haben den entscheidenden Nachteil in der Konstruktion des Schutzleiters ( PE ) das ist bei den meisten anderen Stecker einfach besser gelöst, Sieht mitunter aber schlechter aus. Auch gegen ein kurzes 1,5qmm Kabel wird nur der Mechanische Schutz sprechen. Der Schleifenwiederstand zum auslösen des Leitungsschutzschalter wird ausreichen.

  • Die technischen Vorgaben bzgl. der Auswahl von Kabelquerschnitt und Kabeltyp sind klar in der VDE geregelt.
    Ebenso die zulässige Leitungslänge. Es ist zu beachten, dass der Campingplatz eine öffentliche und kommerzielle Anlage ist.
    Es hat neben dem zuvor genannten Schleifenwiderstand auch mit dem Spannungsfall auf der Leitungslänge auf Grund des Querschnitts zu tun.

  • Naja, das Rad dreht sich halt weiter. Auch im Bereich Elektrik.

    Zu Teslas Zeiten gab es ja auch noch keinen FI, und den gibt es ja eigentlich nur, weil manche sich in der Badewanne föhnen wollten! ;)

    👍

    Bevor gleich Diskussionen wegen Tesla (der Name steht ja heute für die Automarke) losgehen, solltest Du präzisieren, dass Du wohl diesen Tesla

    meinst! 🤣😉

  • Ich finde die Kabeltrommel im Bild echt gut. geht ordentlich was an Metern aufzuwickeln, kann auch als Tisch genutzt werden.
    Mir fehlt nur noch die passende Halterung am Heck.

    Und Luftschlitze hat sie auch 😂

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Die technischen Vorgaben bzgl. der Auswahl von Kabelquerschnitt und Kabeltyp sind klar in der VDE geregelt.
    Ebenso die zulässige Leitungslänge. Es ist zu beachten, dass der Campingplatz eine öffentliche und kommerzielle Anlage ist.
    Es hat neben dem zuvor genannten Schleifenwiderstand auch mit dem Spannungsfall auf der Leitungslänge auf Grund des Querschnitts zu tun.

    Und wieder wurde die Büchse der VDE Pandora geöffnet!

    Kein Privatmensch muss sich mit VDE herumschlagen bzw. beachten. Dafür hat er eine BA, an die er sich halten muss/sollte.

    Und jeder der es nicht tut, freut sich sicherlich, von einem Vollblut-Regelhüter beim Campingurlaub im Vorzelt aufgesucht und belehrt zu werden! :undweg:

    Ich wiederhole es gerne noch einmal: Früher (vor Internet) war campen einfach. Wagen aufstellen, Stecker rein, Urlaub genießen!

    Heute wird mit möglichen Ausdrücken wie Sach- und Personenschäden, Haftung, Versicherung, Staatsanwalt, usw. um sich geschossen, als wäre der elektrische Anschluss eines Wohnwagens mittlerweile eine Raketenwissenschaft und eine Gefahr für Leib und Leben eines Jeden im Umkreis von 1000 Metern!

    Es wird Zeit, dass wir alle wieder auf die Wiese kommen und uns auf ein kühles Bier freuen nach dem Aufbau, damit diese sinnlosen Diskussionen aufhören. Dieser Thread führt nämlich wie alle 99 vorher zu nichts!

    Grüße aus der Pfalz


    Sven



    Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen

  • Aber nicht mehr wenn sie brennt ... :whistling: :whistling:

    Doch, weil sie beim Verbrennen nicht mehr CO2 freisetzt, wie vorher beim Holzwachstum aus der Atmosphäre CO2 entnommen wurde.

    Zusätzliches CO2 käme nur aus der Ummantelung des Kabels.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Die technischen Vorgaben bzgl. der Auswahl von Kabelquerschnitt und Kabeltyp sind klar in der VDE geregelt.

    Das Regelwerk des VDE ist aber nur für Gewerbetreibende bindend.

    Für Privatpersonen ist es nur eine Empfehlung.

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