Hallo,
verwechselt bitte nicht die zulässige Gesamtmasse mit der benötigten zul. Anhängelast.
1.) Maßgeblich bei der Ermittlung der Anhängelast ist nicht die zulässige, sondern die tatsächliche Masse.
2.) Die tatsächliche Masse des Anhängers teilt sich in die vom Zugfahrzeug getragene Masse (Stützlast) und gezogene Masse (Achslast) auf. Die Anhängelast bezieht sich auf die gezogene Masse (also Achslast).
Somit bleibt es bei der Berechnung: 1800 kg Achslast + 75 kg tatsächliche Stützlast = 1.875 zul. tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers.
Gruß Rainer