Gesetzliche Bestimmung Seitenbeleuchtung

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  • Hallo Thorsten


    Lese bitte nochmals!

    ich habe hier das optische gemeint!


    Sieht glaube wirklich schaize aus, wenn -wie hier im Thema Seitenmarkierungsleuchten- die elektrischen Leitungen an der Seitenwand entlang laufen

    <X

  • Ja, alles gut, ich lese nicht erst alle Beiträge und antworte dann, sondern kommentiere den gelesenen Beitrag - welchen du ja korrigiert hast!

    Deshalb auch meine Frage nach der Löschung eines Beitrages/Kommentars?!


    Gruß von Torsten, ohne h

    Wie immer, jeder wie er mag, es handelt sich um meine ganz persönliche Meinung.


    Gruß von Torsten

  • So ich war bei der Dekra, ohne Beanstandungen durch, er sagt der Wohnwagen ist in einem sehr guten Zustand.

    Na also…geht doch!


    Ich hätte aber, NACHDEM die Plakette geklebt ist gefragt


    “Ach so, ich hätte da noch eine Frage?

    Gehören an dem Wohnwagen nicht rechts und links Seitenmarkierungsleuchten dran?

    Ich sehr die sonst an anderen Wohnwagen auch immer!“

    :undweg:

  • Ich hätte aber, NACHDEM die Plakette geklebt ist gefragt

    “Ach so, ich hätte da noch eine Frage?

    Gehören an dem Wohnwagen nicht rechts und links Seitenmarkierungsleuchten dran?

    Ich sehr die sonst an anderen Wohnwagen auch immer!“

    Frei nach dem Motto:

    "Herr Lehrer, Herr Lehrer, ich weiß da was!"

    :D


    Auch hier bestätigt sich für mich wieder:

    Fahre nie selbst zum TÜV, wenn den Schaiz auch Deine Werkstatt machen kann!

    Ich hätte den Prüfer gefragt, was er eigentlich beruflich macht......


    Ohne einen belastbaren NACHWEIS, dass ich verpflichtet bin, ein Fahrzeug mit gültiger Typgenehmigung nachrüsten zu müssen, hätte ich dem Prüfer was anderes erzählt.

    Einfach so eine Behauptung in den Raum zu stellen und damit die HU-Abnahme zu verweigern, ist eine Unverschämtheit.

    Für MICH hätte das jetzt, nachdem der WoWa woanders offenbar anstandslos eine HU erhalten hat, noch ein ernstes Nachspiel....


    Aber: Glückwunsch zur HU!

  • Nicht mit dem KFZ aber auch von einer Prüforganisation, seit Jahren ohne Mängel von verschiedenen Prüfern abgenommen. Jetzt prüft ein bestimmter Prüfer mit den unmöglichsten Mängeln. Das schlimmste ist das man die Mängel beseitigt muss sonst kommt die Bezirksregierung ins Spiel.


    Schlimmer geht immer

  • Bevor alle immer über die unfähigen TÜV-Prüfer herziehen und mit rechtlichen Konsequenzen drohen, sollten die sich mal die rechtlichen Grundlagen richtig anschauen, nach denen heutzutage geprüft werden muss. Es is leider nichts mehr so wirklich geregelt, das man nach „OK“ und „NICHT OK“ prüfen kann. Da ist leider ganz viel Auslegungsspielraum möglich, den jeder anders bewertet. Auch wenn der Wowa jetzt ohne Seitemarkierungsleuchten TÜV hat, könnte das der nächste Polizist bemängeln!! Passiert ja sehr oft beim KFZ-Tuning.

    Ich habe das Problem grade bei Motorradreifen für mein 40 Jahre altes Mopped - das bin ich zusammen mit dem Prüfer durchgegangen - da geht es von „es reicht die Herstellerfreigabe“ bis hin zur notwendigen Vollabnahme, wenn es den eigetragenen Reifenhersteller nicht mehr gibt.

    Ich habe das gleiche Problem beim Prüfen in der Elektrotechnik - alles ganz viel Auslegungs- und Interpretationssache. Alles ganz oft nur Regeln und keine Gesetze.

  • unfähigen TÜV-Prüfer

    die sind oft nicht unfähig, sondern unwillig, speziell wenn es um raussuchen von Daten in ihrem eigenen System geht.

  • Bevor alle immer über die unfähigen TÜV-Prüfer herziehen und mit rechtlichen Konsequenzen drohen, sollten die sich mal die rechtlichen Grundlagen richtig anschauen, nach denen heutzutage geprüft werden muss. Es is leider nichts mehr so wirklich geregelt, das man nach „OK“ und „NICHT OK“ prüfen kann. Da ist leider ganz viel Auslegungsspielraum möglich, den jeder anders bewertet. Auch wenn der Wowa jetzt ohne Seitemarkierungsleuchten TÜV hat, könnte das der nächste Polizist bemängeln!!

    Hier widerspreche ich mal..... ;)


    Nochmal: der WoWa hat eine GÜLTIGE Typgenehmigung, mit der dieses Fahrzeug KEINE Seitenmarkierungsleuchten (SML) benötigt.

    Oder anders herum: das Fahrzeug ist ohne SML für den Straßenverkehr zulassungsfähig.

    Daher kann ein Prüfer nicht einfach - ohne entsprechende Nachweise - die HU verweigern, weil "ihm" die SML fehlen.

    Und die Typgenehmigung ist - einmal erteilt - unbefristet gültig.

    Sie kann nicht ohne weiteres widerrufen oder abgeändert werden.

    Ausnahme siehe Dieselskandal, da aber auch nur weil unerlaubte Handlung zur Erlangung einer (unzutreffenden) Typgenehmigung.


    Und es gibt hier auch keinen Handlungs- oder Bewertungsspielraum.

    Typgenehmigung ziehen, durchlesen und HU machen (oder nicht). Punkt.

  • Da ist leider ganz viel Auslegungsspielraum möglich, den jeder anders bewertet.

    Die Beobachtung habe ich bei Pkw und WoWa auch schon gemacht: Der TÜV (der echte) prüft äußerst buchstabengetreu, man könnte es pieselig/kleinkariert nennen. Die Dekra ist flexibler, daher mache ich die diversen HUs nur noch dort. Da wird man sogar freundlich mit einem Kaffee begrüßt... Noch nie ein Problem gehabt. Und ich habe - back to topic - viiieeele SML am Hänger...


    Grüße aus Friedberg in Bayerisch-Schwaben,
    Der Geograph


    Home is where the way is (Nightwish)


  • Ganz so einfach ist es im vorliegenden Fall nicht, der Prüfer hat die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Prüfung vorliegen und da steht vor der Herstellernummer nunmal ein Datum der Erstzulassung aus 2008 drin und für eine Erstzulassung 2008 ist die Typgenehmigung aus 1994 sicher nicht mehr gültig. Der Prüfer kann nicht feststellen , wie es zu dem Datum aus 2008 kam , das kann nur die Zulassungsbehörde.

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • Als Heizungsbauer kenne ich die Götter in Schwarz (Schonsteinfeger), dann gibt es noch die in Weiß und jetzt die in Blau.


    Aber ich mache den Prüfer nicht den Vorwurf das er das festgestellt hat, sondern das er seine Kollegen die den WOWA mehrfach ohne Mängel geprüft haben als inkompetent dargestellt hat.

    Manchmal muss man die fünfe grade sein lassen, das muss er noch lernen denke ich.

    Ich habe die Prüfung jetzt zwei mal gezahlt was mich ärgert, ja ist nicht viel aber in der heutigen Zeit zählt jeder Cent.


    Ich mach einen Hacken dran und freue mich das alles ok ist.

  • Das kann die beim nächstenmal wieder passieren, ich würde das Erstzulassungsdatum auf das richtige Datum in den Zulassungsbescheinigungen ändern lassen .

    Gruß Jürgen

    Freiheit ist der Zwang sich zu entscheiden und Idealismus ist schön, aber Realismus ist oft praktikabler


  • wenn er wie erwähnt noch den alten Brief hat, könnte das helfen. Ich frage mich nur, warum das Datum jetzt ein anderes ist. Hat da der Sachbearbeiter aufm Amt einen schlechten Tag gehabt?

  • Ganz so einfach ist es im vorliegenden Fall nicht, der Prüfer hat die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Prüfung vorliegen und da steht vor der Herstellernummer nunmal ein Datum der Erstzulassung aus 2008 drin und für eine Erstzulassung 2008 ist die Typgenehmigung aus 1994 sicher nicht mehr gültig. Der Prüfer kann nicht feststellen , wie es zu dem Datum aus 2008 kam , das kann nur die Zulassungsbehörde.

    Ja, da gebe ich Dir Recht. Das ist wirklich - auch für den Prüfer - auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar.

    Aber selbst wenn die Erstzulassung 2008 zutrifft, so ist auch diese "Erstzulassung" basierend auf der TG von 1994. Es wurde ja 2008 keine neue TG erstellt.

    Hier würde ich auch die Zulassungsstelle befragen, wie es zu diesem Eintrag kam.

    Aber ich mache den Prüfer nicht den Vorwurf das er das festgestellt hat, sondern das er seine Kollegen die den WOWA mehrfach ohne Mängel geprüft haben als inkompetent dargestellt hat.

    Manchmal muss man die fünfe grade sein lassen, das muss er noch lernen denke ich.

    Hier grätsche ich mal ein....

    Wenn ich zu einer Prüfstelle fahre, dann erwarte ich, dort einen kompetenten und versierten Prüfer anzutreffen.

    Und wenn er, weil evtl. zu jung und unerfahren, ein Problem mit einem oder mehrerer Prüfpunkte hat, dann muss gefälligst wissen, wo er die Informationen in dem Moment herbekommt.

    Doof darf man sein, man darf sich nur nicht doof anstellen.

    Und ein Prüfer, der ob seiner Unwissenheit, andere Prüfer diffamiert, wäre für mich ein Punkt, die Prüfung abzubrechen. Sowas geht gar nicht.

    Ich habe die Prüfung jetzt zwei mal gezahlt was mich ärgert, ja ist nicht viel aber in der heutigen Zeit zählt jeder Cent.

    Und genau DAS würde mich maßlos ärgern und ich würde versuchen, mir die Gebühren zurückzuholen.

    OK, hier spielt vllt. auch wieder das "falsche" EZ-Datum eine Rolle, trotzdem würde ich versuchen das zu klären.

    wenn ich von der Arbeit zuhause bin mache ich ein Bild vom alten Brief und Poste ihn hier :-) .

    .... und wir sind gespannt ;)

  • Das mit „Wissen wo ich es nachlesen kann“ ist leider nicht immer so einfach - weil es da wohl nicht immer „rechtlich bindende“ / Gesetze gibt - auch nicht für TÜV- Dekra- usw. Prüfer. „Mein“ Prüfer für die Mopped-Reifen konnte mir nach einer halben Std. Recherche nur ein „die würde ich Dir so eintragen“ anbieten - mit dem Hinweis, das das ein Polizeibeamter evtl. anders sehen könnte. „Am besten druckst Du alles aus und hast es immer dabei“ und „ich frage das mal bei unserer Hotline an“. Also - nichts genaues weiss manchmal keiner, weil sich ja auch keiner angreifbar machen will.

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