Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum (schon länger Mitleser aber nicht aktiv) und leider mit den Anhängelasten verwirrt und etwas überfordert. Da ich denke für euch ist die Frage ein Klacks habe ich mich hier angemeldet.
Wir haben einen Südwind 500 QDK gekauft.
Dieser hat ein Leergewicht von 1315 KG und eine zulässige Gesamtmasse von 1800 KG.
Bisher gingen wir davon aus, dass wir ein neues Fahrzeug als Zugfahrzeug brauchen aber nun möchte ich nochmal bei euch nachfragen wie das zu verstehen ist.
Wir haben einen VW Touran 2.0 TDI mit 140 PS
Leermasse des Fahrzeugs 1603 KG
Unter dem Punkt O.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst sind 1500 KG eingetragen
Unten im Fahrzeugschein im Text ist zu lesen:
B. Anhängerbetrieb O.1: 1800 Bis 8% Steigung
Technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination 3700KG bis 8% Steigung 4000 KG
Bei werksseitig montierter AHK: ESP m. spez. Fahrdyn. Stabi.Syst. f. Anh.Betrieb Tempo 100
Wir haben keine werksseitig verbaute AHK.
Bisher ging ich davon aus, dass ich natürlich zum einen eine AHK nachrüsten muss und dann aber trotzdem den Südwind nicht ziehen darf wegen den 1500 KG im Fahrzeugschein.
Geht es bei den 1500 KG um das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens oder um die zulässige Gesamtmasse?
Darf ich meinen Wohnwagen mit dem Touran ziehen wenn ich den Wohnwagen mit nicht mehr als 1500 KG beladen habe?
Darf ich wenn ich mehr als 1500 KG beladen habe nur noch Steigungen bis 8% fahren?
Wie sind eure Erfahrungen? Ist es wert den Touran eine AHK zu verpassen um dann mit diesen Einschränkungen zu fahren? Ich kann auch nicht so gut abschätzen wie gut ich mit den 140 PS den Südwind ziehen kann.
Oder würdet ihr lieber dazu raten ein etwas kräftigeres Zugfahrzeug zu kaufen?