Zu diesem Thema mal Auszüge ais einer Elektrofachzeitschrift,
Änderung an der DIN VDE 0100-0708 - Was ist neu?
Wichtigste Neuerung in dieser Norm ist, dass jede Steckdose, die einen Caravanstellplatz oder ähnliches versorgt, über eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit ≤30 mA Bemessungsdifferenzstrom und mit eigenen Überstrom-Schutzeinrichtungen abgesichert werden muss. Hier bietet sich der Einsatz einer Fi/Ls-Kombination an. Dadurch wird auch die Forderung erfüllt, dass jeder Stellplatz seperat abschaltbar sein muss. Jeder Nutzer kann dann in ausreichenden Zeitabständen (und bei Übernahme des Stellplatzes) selbst problemlos den Fi/Ls mit der Test-Taste erproben.
Schuko-Stecksysteme sind nicht mehr erlaubt
Die Steckdosen müssen ausnahmslos „CEE-blau“ ausgeführt sein, wie sie mittlerweile im Campingbereich üblich sind. Die Versorgung über Schukosteckdosen ist nicht mehr gestattet. Diese Forderung ist nicht neu, schon 1980 wurde dieses System vorgeschrieben. Damals nannte es sich nur noch nicht „Steckvorrichtung nach IEC 60309“, sondern „Steckvorrichtung nach DIN 49462 Teil 2“. Hierfür wurde auch eine Anpassungsforderung von Seiten des VDE ausgesprochen, die zum 30.04.1986 (neue Bundesländer bis zum 01.03.1998) umgesetzt werden musste.
Diese Forderung ist nicht umsonst so lange so nachdrücklich gestellt worden – ein einfacher Klemmfehler innerhalb eines Campingfahrzeuges kann beim nicht-verpolungssicheren Schuko-Stecksystem schon lebensgefährlich sein. Die CEE-Steckvorrichtung bietet nicht nur die nötige Verpolungssicherheit, sondern ist bauartbedingt schon spritzwassergeschützt.
Bei der Anordnung der Speisesteckdosen hat man sich jetzt auf ein einheitliches Maß von 0,5 bis 1,5 m über dem Boden geeinigt. Die Speisesteckdose muss jetzt allerdings direkt neben dem Stellplatz angeordnet werden und darf nicht mehr weiter entfernt sein.
Ebenso müssen alle Betriebsmittel die Mindestschutzart IP 44 aufweisen, damit ein genügender Spritzwasserschutz vorhanden ist. Sie müssen in einem separaten Gehäuse oder Verteiler eingebaut werden.
Leider ist vielen Betreibern von Campingplatzen heute immer noch nicht bewusst, dass sie eine hohe Verantwortung für die Sicherheit ihrer Gäste haben. Im Falle eines Falles stehen sie in der alleinigen Verantwortung und müssen ihre Sorgfalt beim Betreiben der elektrischen Anlage nachweisen.
Autor: Michael Lochthofen, Fachdozent der Firma Mebedo