Hallo,
ich habe vor ca. einem 3/4 Jahr einen gebrauchten Wohnwagen beim Händler gakauft. Bei Auto´s weiß ich aus eigener Erfahrung, das Händler bzw. Gewerbetreibende beim Verkauf eine Gewährleistungspflicht haben; wie ist das Hier beim Wohnwagen?
Sollte dies hier ebenfalls so sein, wie weit geht diese?
Wir haben an der Türe eine Welle im Blech (war noch nicht beim Kauf) und einen Riß, welcher scheinbar "zugespachtelt" war. Dieser Riß wächst nun weiter.
Beim Kauf hatte ich damals die Farbe angesprochen, und es hieß "Schönheitsreparatur"!
Den Händler habe ich gerade angemailt, aber wer weiß hier die Rechtslage?