Wie weit geht die Gewährleistung bei gebrauchten Wohnwagen?

  • Hallo,
    ich habe vor ca. einem 3/4 Jahr einen gebrauchten Wohnwagen beim Händler gakauft. Bei Auto´s weiß ich aus eigener Erfahrung, das Händler bzw. Gewerbetreibende beim Verkauf eine Gewährleistungspflicht haben; wie ist das Hier beim Wohnwagen?


    Sollte dies hier ebenfalls so sein, wie weit geht diese?


    Wir haben an der Türe eine Welle im Blech (war noch nicht beim Kauf) und einen Riß, welcher scheinbar "zugespachtelt" war. Dieser Riß wächst nun weiter.
    Beim Kauf hatte ich damals die Farbe angesprochen, und es hieß "Schönheitsreparatur"!


    Den Händler habe ich gerade angemailt, aber wer weiß hier die Rechtslage?

  • Moin,


    in der Sachmängelhaftung beim Verkauf von Händler an Endverbraucher (B2C-Geschäft) gilt grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 2 Jahren mit Beweislastumkehr nach Ablauf von 6 Monaten. Im Falle gebrauchter Artikel gilt dies ebenso, kann jedoch im beiderseitigen Einverständnis auf 1 Jahr begrenzt werden - sollte dann im Kaufvertrag stehen.
    In Deinem Fall kommt es darauf an, was der Händler vorher über den Mangel wusste. Wenn er sich quer stellt, ist das eine eher schwierige Angelegenheit und wird ohne Rechtsbeistand nicht zu regeln sein.
    Vielleicht kannst Du ja mit dem Vorbesitzer Verbindung aufnehmen und ihn fragen, was da passiert ist und ob der Händler darüber informiert war.

  • Ich verlinke jetzt nicht, sondern kopiere hier meine Antwort aus einem anderen Thread rein.


    Bevor man gleich nach der Rechtslage fragt. Ein (evtl.) nettes Gespräch hilt manchmal Wunder :_whistling: .


    Sorry, ich finde das alles etwas befremdlich.


    Immer gleich diese schweren Geschütze (ist das beim Rechtschutzüberversicherten Deutschen mittlerweile die erste Wahl?) Gab es in der Zwischenzeit evtl. ein Gespräch mit dem Verkäufer? Wenn ja, wie ist es gelaufen? Will er den Wohnwagen unbedingt behalten?


    Kurze Anmerkung. Bin selber selbst- u. ständig und klar, bei uns passiert auch mal was. Mir sind dann aber die Kunden 1000x lieber, die anrufen und sagen "Ey, komm mal vorbei, ich habe hier ein Problem", als die, die gleich zum Anwalt rennen, welcher mich dann per Post auffordert die MÄNGEL
    (Oh, wie ich dieses Wort hasse) unverzüglich zu beseitigen. Bei den ersteren habe ich bis jetzt immer eine einvernehmliche Lösung (ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung [wenn man das nicht schreibt, kommen die Vögel in Robe gleich mit dem nächsten Brief]) gefunden.


    Da wie bereits geschrieben nach 6 Monaten die Beweislast wohl bei euch liegt, würde ich mir überlegen, wie ich an die Sache rangehe.

  • Die Mail an den Verkäufer habe ich gestern bereits geschickt.
    Da der Händler einer der "Großen" ist, und mir auch beim Kauf damals gesagt wurde, dass reinkommende Fahrzeuge von der Dekra bewertet werden, vermute ich, dass der Schaden nicht unbekannt, aber evtl. unterschätzt wurde.
    Ich bin nicht der Typ, welcher sofort mit dem Anwalt kommt, aber es ist trotzdem gut zu wissen, wie weit mein Recht gehen würde.


    Ich hätte damals von Privat einen viel billigeren Wohni kaufen können, und habe mich aber bewusst für den vom Händler entschieden, da ich nicht der Fachmann bei solchen Fahrzeugen bin.


    Jetzt schaue ich mal, was für eine Antwort ich bekomme.

  • Moin


    @ Den Händler immer zuerst freundlich darauf hin weisen was für ein Schaden der Wohnwagen hat. Am besten mit Bilder dokumentieren und den Schriftverkehr aufheben. Warscheinlich musst du aber mit den Wohnwagen dort hin damit er nachbessern kann


    Druck ausüben kann man ja später noch


    mfg



  • Hallo Olaf,


    da stimme ich dir grundsätzlich zu, ein freundliches Gespräch wirkt manchmal Wunder.
    Erst wenn der Gesprächspartner sich stur stellt und auf den Geschädigten aufgrund des ihm "mutmaßlich untergejubelten" Schadens erhebliche Kosten zukommen, empfehle ich auch "schwere Geschütze". Da in einem solchen Fall bloßes stur stellen des Verkäufers bereits ein schweres Geschütz darstellt.


    Du kennst solche Situationen aus deinem beruflichen Alltag (kenne ich ebenfalls) aber ich habe es auch mit unserem ersten Wohnwagen erleben müssen. Anfänger - gutgläubig - reingefallen - Verkäufer stur - Wowa zur Werkstatt gebracht und das Ganze nahm seinen Lauf... Verkäufer immer noch stur - Rechtsanwalt - 2 Jahre prozessiert - gewonnen. Aber lustig war´s nicht.
    Bei unserem damaligen LMC war die Bugwand nass, der Vorbesitzer hatte verkaufsfördernd mit Silikon rumgematscht; die Werkstatt war sogar der Meinung, der habe die Möbel ausgebaut, um den Schaden zu kaschieren; ein Gutachter wollte da nicht ran, also nach Sassenberg zu LMC ins Werk gebracht. Die wollten auch nicht aufmachen, weil ein Zusammenbau vermutlich nicht mehr möglich gewesen wäre. Sah anfangs gar nicht so wild aus, entpuppte sich aber als richtig schlimm.
    Insofern kann ich jeden verstehen und auch empfehlen, rechtzeitig(!) die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen - wobei zweifelsfrei ein freundliches aber bestimmtes Gespräch am Anfang stehen sollte.
    Keinesfalls sollte man versuchen, solche /SchädenMängel, wie vom Themenstarter beschrieben, durch Eigenleistung zu "beheben.
    Das wird ein Laie kaum können, man wird sich bei einem nachfolgenden Rechtsstreit nur vorhalten lassen müssen, den ursprünglichen Schaden verschleppt zu haben und man verliert nur unnötig Zeit.
    Natürlich muss man auch hier die Verhältnismäßigkeiten abwägen. Bei einem Schadensbild, das schnell einen wirtschaftlichen Totalschaden gleich kommt, würde ich aber nicht mehr lange überlegen und auch nicht mehr lange freundliche Gespräche führen.


    Gruß, Uli

    Man kann immer eine Menge machen - bei genauerem nachdenken kann man aber auch eine Menge bleiben lassen...

  • Naja mit den Leuten reden hilft sehr oft - aber vermutlich hat Marcus690 schon die Befürchtung, dass der Riß nahe dem Fenster nicht nur eine kleine Schönheitsreperatur ist (die jeder Händler problemlos reparieren kann), sondern sich zu einem kapitalen Gesamt- bzw Totalschaden ausweiten kann. In letzterem Fall kann er kaum mit Entgegenkommen rechnen, sondern sollte sich rechtlich gut beraten lassen ...


    vg Ralph

  • Ich habe den TE so verstanden, daß er erstmal nur Klarheit über seine Rechte haben wollte. Ob er diese ausschöpfen muß, liegt ja weitestgehend nicht an ihm.
    Ja, in dem freundlichen Gespräch muß nochmals auf die bereits beim Kauf vorhandene Reparatur des Risses hingewiesen werden. Deshalb sehe ich auch das Thema Beweislastumkehr ab dem 7. Monat recht entspannt. In dem freundlichen Gespräch müssen klar die durchzuführenden Aktivitäten vereinbart werden, inklusive des Datums, bis wann jede Aktivität abgeschlossen sein soll. Genauso kann man bereits seine Erwartungen als Kunde vorbringen. Man kauft ja nicht umsonst beim Händler mit Gewährleistung und legt ein paar Scheine mehr auf den Tisch als beim Kauf von Privat.
    Zu guter Letzt könnte man dem Händler noch eine schriftliche Gesprächsnotiz per Email schicken, in der alle Vereinbarungen aufgelistet sind.
    Auch wenn das Datum der Mängelanzeige (ebenfalls schriftlich) beim Händler gilt, sollte man versuchen, alles innerhalb von 12 Monaten nach Kaufdatum geregelt zu bekommen, da der Händler die Gewährleistung per Kleingedrucktem sehr wahrscheinlich auf 12 Monate beschränkt hat.


    Ich bin leider schon 2x mit Autos an Händler geraten, die das Wort Mangel aus ihrem Wortschatz gestrichen hatten und dies bereits im freundlichen Gespräch deutlich machten. Da ist es ganz gut, seine Rechte zu kennen.


    Mal noch 'ne Frage an die Eksberden:
    Was muß man denn machen, um so einen Riß aufzuhalten ? Am Ende des Risses ein Loch bohren und dann ordentlich abdichten ?

    ---------------------------------------------
    Grüße vom Strelasund, Iguacu.

  • Wenn der Schaden nicht beim kauf war warum sollte der Verkäufer das Regeln ?
    Der kann das höchstens auf Kulanz machen das liegt aber im Ermessen des Verkäufers.
    Und nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer das sollte man Nie vergessen.


    Einzig BMW verzichtet auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

  • Ich lese das erste Posting so, daß der (übersoachtelte) Riß bereits beim Kauf angesprochen wurde. Besser wäre natürlich, auch im Kaufvertrag erwähnt.
    Dann besteht nicht die Notwendigkeit, daß der Käufer beweisen muß, daß das Problem bereits beim Kauf vorhanden war.

    ---------------------------------------------
    Grüße vom Strelasund, Iguacu.

  • Erstmal ging es mir darum, wie meine rechtliche Position ist, da ich befürchte, dass es wichtig werden könnte.


    Beim Kauf war scheinbar auch schon was, da das erste Stück mit Silicon oder ähnlichem verschmiert ist.


    Ich war vorher kurz beim Händler, und habe den Verkäufer gesprochen. Der will das nun an die Geschäftsleitung und die Werkstatt weitergeben, und dann müssen wir schauen...
    Er sagte jedoch, das wäre noch nicht gewesen, was ich sofort wiedersprechen musste. Beim Verkaufsgespräch hies es noch, dass hier vermutlich der Lack etwas ausgebessert wurde. Dies war aber nur mündlich - leider.


    Jetzt warte ich mal, was die firma anbietet.

  • Hallo,


    Mal noch 'ne Frage an die Eksberden:
    Was muß man denn machen, um so einen Riß aufzuhalten ? Am Ende des Risses ein Loch bohren und dann ordentlich abdichten ?


    Ich bin zwar nicht Eksberden, aber ja, der Riss wird am Ende angebohrt (1-2 mm). Anschließend wird das ganze mit Aluspachtel geglättet (Oberfläche) und mit Dichtmasse bzw. Caravan-KLeber abgedichtet (Innenseite Alu-Blech).

  • kurz zum Schadenbild,


    ich hatte einen ähnlichen Schaden an einem 15 Jahre alten Hobby Wohnwagen, den ich von meinem Onkel geerbt habe. Dort war über dem Radlauf ein leichter knick mit einem Riss, welchen ich auch erstmal mit Pattex 2K Spachtel verschlossen habe.
    Ich hatte den Wohnwagen im Herbst übernommen und in der kalten Jahreszeit war das kein Thema, mein Onkel hatte den Schaden garnicht auf dem Zettel und immer ignoriert.


    Bei der ersten Urlaubsfahrt zum Gardasee in Juni des darauffolgenden Jahres stand der Wohnwagen mit dieser Seite in der Sonne und es entstand eine richtiggehende Beule, das Blech wurde scharfkantig und ging an der Spachtelstelle wieder auf. Bei kühleren
    Temperaturen wiederrum kaum zu sehen.


    Zuhause dann mit dem Wowa in die Werkstatt, Diagnose: teilweise ablösung der Verklebung Seitenwannd, lt. der Werkstatt könne dies versch. Ursachen haben zb. unsachgemäße Beladung, Wasserschaden oder auch einfach werksseitig schlecht verklebt.
    Er müsse sich den Wohnwagen genauer anschauen um zu sehen worum es sich handelt.
    Ein paar tage später dann der Anruf, kein Wasserschaden und auch kein schaden durch Unfall oder unsachgemäße Beladung (Innenraum kein Knick alles intakt und trocken) Also hatte sich die Verklebung im laufe der letzten Jahre wohl gelöst.


    Er meinte dann , eine 100% richtig ausgeführte Reparatur wäre nur mit erneuerung der Seitenwand zu realisieren, was aber fast einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeutet hätte. Er hat mir dann angeboten den Radlauf zu entfernen und die entsprechende Stelle nachzuverkleben und zu verpressen, hätte man schon öfter so gemacht und im Regelfall hält das auch, Kostenpunkt waren € 350,-


    Ich habe mich dann für das Nachverkleben entschieden, hält jetzt 2 Jahre wunderbar...


    Wenn ich die Fotos so anschauen vermute ich fast das es bei dir ähnliche Gründe hat.


    Grüße Mark

  • Relevant ist was im Vertrag steht !


    Sonst könnte ja jeder behaupten das da irgendwo was war usw.
    Und so ein riiiiesen Schaden ist das nun auch nicht das ist eher eine Schönheitsmacke die behoben werden muss, außer man glaubt denen die da schon einen Totalschaden prognostizieren.

  • Man kann mit dem Verkäufer zwar reden, wenn nichts im Vertrag steht wird es bedenklich.
    Aber deshalb den ganzen Wagen reklamieren? Vielleicht hatte der Verkäufer beim Aufkauf den Schaden auch übersehen.
    Nach der Form am Fehler erkennt man, das hier kein Fertigungsfehler, sondern ein vielleicht versehentlicher Fremdkörper von innen gegen das Blech gedrückt wurde.
    Meine Meinung dazu: wie beschrieben am Rissende mit einer Bohrung von etwa 1,5 mm die Spannung rausnehmen, abdichten und mit Reparaturlack die ganze Stelle neu abdecken.
    Wenn es der Händler macht - gut, wenn nicht ist diese Lösung für diesen kleinen behebbaren Fehler an einem gebrauchten Wohnwagen doch recht gut zu verkraften.


    Eberhard

  • Äh... ein kleiner "Einwurf"...


    Es macht einen großen Unterschied ob der "Schaden" bereits beim Kauf vorhanden war oder nicht...


    In dem Fall ist es so dass der Schaden erkennbar vorhanden war... D.h. der Käufer wusste von dem Schaden...


    Die Gewährleistung besagt nur dass eine Ware innerhalb des Gewährleistungszeitraumes die BEIM KAUF vorhandenen Eigenschaften beibehält...


    Beispiel: Ich kaufe ein Fahrzeug bei dem ERKENNBAR beim Kauf bereits großflächig Rost vorhanden ist dann ist diese Eigenschaft (Rost) nicht von der Gewährleistung abgedeckt.


    Der Kaufer muss also (nach der Beweislastumkehr) Beweisen dass das Fahrzeug zum Kauf erkennbar OHNE Rost war...


    Wichtig ist in dem Zusammenhang auch die Tatsache dass typische Mängel und Schäden nicht zwingend der Gewährleistung unterliegen... Wer z.b. ein Auto mit extrem hoher KM Leistung kauft der kann sich nicht sicher sein dass ein Motorschaden der Gewährleistung unterliegt...


    Ebenso gilt: Schäden und Eigenschaften die beim Kauf - bei üblicher Sorgfalt - erkennbar sind, unterliegen nicht der Gewährleistung...


    Gruß Thomas

  • Heute war nach zwei Wochen ohne Antworten :cursing: der Termin mit Verkaufsleiter, Verkäufer und Werkstattmeister.


    Nach einer kurzen aber höflichen Diskussion welche vom Verkaufsleiter ausging) über die Rechtslage, wird der Schaden vom Händler behoben.


    Etwas erschrocken bin ich über die Aussage des Meisters, dass dies ein Klassiker ist, welcher bei allen Firmen von Fendt über Hobby, Dethleffs bis Tabbert ... vorkommt, und es bei der einen Firma schon mal soetwas wie einen Reperatursatz gab.


    gtom
    Der Schaden war scheinbar schon beim Kauf, aber zugespachtelt. Zusätzlich wurde seitens des Verkäufers unter Zeugen die Aussage getroffen, dass der WW beim Ankauf von der Dekra untersucht wird, und "relevante Schäden natürlich fachgerecht behoben werden (was in diesem Fall jedoch nicht war).
    Auch wurde diese Stelle expliziet von mir angesprochen, und es wurde mir versichert, dass dies sicher nur Kosmetischer Art ist; den Riß hat man da nicht erkennen können.
    Somit bin ich im Recht, auch wenn es an der Grenze ist, und im Streitfall wahrscheinlich über Gutachter und sonstiges gegangen wäre; was jedoch nicht mein Ziel war.


    Ich hätte auch einem kostenintensiven Upgrade auf einen neue(eren) WW zugestimmt, aber der einzige welcher gepasst hätte, steht zwar am gleichen Hof, ist aber ein anderer Händler - schade!


    Im Dezember wird repariert, und auch gleich die Moverbatterie in das Boardnetz integriert, dann schau ich mal weiter.

  • Kurze Anmerkung. Bin selber selbst- u. ständig und klar, bei uns passiert auch mal was. Mir sind dann aber die Kunden 1000x lieber, die anrufen und sagen "Ey, komm mal vorbei, ich habe hier ein Problem", als die, die gleich zum Anwalt rennen, welcher mich dann per Post auffordert die MÄNGEL

    Da spricht mir einer aus der Seele, ich bin sowohl als Kunde als auch Händler immer so am besten gefahren. Ich schrieb schon einmal über das Beispiel, dass ich meinen Tisch beim Wohnwagenhändler nach 2,5 Jahren getauscht bekommen,
    ohne Garantie. Habe halt freundlich gefragt und er weiß halt auch, dass ich sonst kollaborativ, äh kooperativ bin. Genauso geht es mir im Job auch, wenn einer gleich den riesen Drohbrief mit Anwaltsandrohung schickt, bekommt er genau
    das was ihm rechtlich zusteht, das ist bei solchen Amateurrechtswissenschaftlern meistens nichts. Für einen Kunden der freundlich fragt, tun wir immer mehr als wir müssen.
    Durch das Netz werden, gerade was Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung unheimlich viele Halbwahrheiten gestreut.


    Der entscheidende Satz ist wohl dieser:

    Auch wurde diese Stelle expliziet von mir angesprochen, und es wurde mir versichert, dass dies sicher nur Kosmetischer Art ist; den Riß hat man da nicht erkennen können......Nach einer kurzen aber höflichen Diskussion welche vom Verkaufsleiter ausging) über die Rechtslage, wird der Schaden vom Händler behoben..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!