Auflastung ohne technische Änderung unter Anrechnung der Stützlast

  • Hallo zusammen,


    war alles ein Mißverständnis, ich habe die Bearbeitern wohl falsch verstanden. Hat sich jetzt erledigt und in Wohlgefallen aufgelöst. Mit dem Gutachten ist alles in Ordnung.

  • :thumbup: Na super, hatte schon an... gezweifelt. :D

    Gruß Schnuffis


    Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.


    Für die einen die Signatur - für die anderen der sinnloseste Satz der Welt.

  • Im Tabbert Forum wurde mir gesagt ich kann an meinem Puccini beim TUEV die eingetragene Stuetzlast dem eingetragenen Ges.Gewicht hinzu addieren lassen.
    Das waeren also 1700 + 100kg = 1800kg


    Hat das schon mal einer gemacht?

  • Danke, es geht also.
    Wobei bei einer evtl. Kontrolle der WW ab- oder angekuppelt gewogen wird?
    Wer ist schon mal kontrolliert worden?

  • Wobei bei einer evtl. Kontrolle der WW ab- oder angekuppelt gewogen wird?
    Wer ist schon mal kontrolliert worden?


    Ich.


    Dankeschön Eriba für die ausfürliche Antwort zur _Frage von hansolo

  • das würde mich auch mal interessieren!


    Ist Standard angekoppelt?
    wenn dann schon Übergewicht, wird dann abgekuppelt wieder gewogen?
    oder muss man sogar auf eine öffentliche Waage fahren?
    Was ist mit dem Zugfahrzeug?

    Grüsse vom Jürgen
    Denke daran, dass Schweigen manchmal die beste Antwort ist – Dalai Lama

  • In Deutschland angehängt und im Ausland ist das nicht so genau zu sagen... EU Recht gibts nicht, also alles Länder- und Auslegungssache.


    Die Stützlast kann man nur in einem einzigen, speziellen Fall dazurechnen ( und das auch nur in D), nämlich wenn die Anhängelast des Zugfahrzeuges größer ist als das zGG des Hängers und dieses darf dabei ( im abgehängten Zustand) niemals überschritten werden. Auch das Gespanngewicht muss dabei natürlich beachtet werden.

    Gruß Schnuffis


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    Einmal editiert, zuletzt von Schnuffis ()

  • Danke Schnuffi!
    Als mein Zugfahrzeug hat 3,5to Anhaengelast d.h. die Anhaengelast wird dazu addiert, bei mir also dann 1800kg.
    D.h. ich bin im gruenen Bereich, der Pucci wiegt vermutlich weniger.
    Allerdings verstehe ich nicht was niemals ueberschritten werden darf??

  • Überschritten werden darf nicht: Das zullässige Gesamtgewicht des Hängers. Bei Dir also 1700 kg im abgehängten Zustand. Du kannst Dir die Stützlast zum zGG eintragen lassen, wenn Du einen Tüvler findest der das macht :-) Dazu gibts in diesem Forum zig tausende Beiträge.


    Dann kannst Du, in D deinen WW bis 1800 kg beladen, allerdings darf dabei die Achslast von 1700 kg nicht überschritten werden. Eigentlich ändert sich dabei garnix, ist nur für das Ausland wichtig, denn durch den Eintrag würde dein zGG auf 1800kg steigen und auch in den Papieren stehen.

    Gruß Schnuffis


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  • Ist jemand im Ausland schon mal kontrolliert worden?
    Ich hab noch nie eine Kontrolle gesehen weder in D noch ausserhalb, aber ich fahre auch in der Nebensaison.

  • Gruß Schnuffis


    Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.


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  • Moin,
    ich wurde auch noch nie verwogen.


    Einige Bilder gibts, wie immer, über Dr. Guggelberg


    Man sieht, das angehängt verwogen wird.


    Für mich wäre logisch:
    angehängt gewogenes Anhängergewicht plus max. erlaubte Stützlast ( PKW oder WoWa = niedrigere zählt )


    Gewichte:
    zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens =
    zulässigen Achslast plus zulässigen Stützlast.


    Zulässige Gesamtmasse ist in der Zulassungesbescheinigung und auf dem Typenschild angegeben.


    Gruß Thomas


  • Auf einem der velinkten Videos war auch ersichtlich das lediglich die Achslasten verwogen und addiert wurden.

  • Hallo zusammen,


    wir sind 2014 zw. Ingolstadt und München zum Wiegen auf eine Lkw-Waage gebeten worden.
    Zunächst wurde das gesamte Gespann, inkl. aller Personen und Hunde gewogen = Gesamtzuggewicht.
    Anschließend sollte ich so weit vorfahren, dass das Zugfahrzeug mit den Rädern die Waage verlassen hatte und es wurde der Wohnwagen im angehängten Zustand gewogen = Anhängelast.
    Danach wurde der Wohnwagen abgekuppelt und auf das Stützrad (auf der Waage) gestellt gewogen = Gesamtmasse des Wohnwagens. Immerhin durfte ich den 13pol.-Stecker am Auto lassen, so dass dieser nicht ins Gewicht fiel :evil:


    Heraus kam dabei folgendes:
    Gesamtzuggewicht eingehalten bzw. nicht erreicht, das Zugfahrzeug hätte noch 200kg "Luft" gehabt.
    Anhängelast 1700kg = Anhängelast des Zugfahrzeugs eingehalten(ebenfalls 1700kg), zul. Gesamtmasse des Wohnwagens (1600kg) aber bereits 100kg überschritten.
    Gesamtmasse des Wohnwagens (abgekuppelt) 1780kg = Stützlast (80kg), erlaubte Stützlast Pkw und Wowa eingehalten, zulässige Gesamtmasse des Wowa um 180kg überschritten.


    Es folgte kein Verwarn- oder Bußgeld.
    Dem freundlichen Polizisten ging es um Aufklärung und um Aufmerksamkeit für die Fahrsicherheit, verbunden mit dem freundlichen Hinweis, dass z.B. die österreichischen Kollegen nicht so kulant seien.
    Auf die Frage, wie er denn ausgerechnet uns als überladen ausmachte und heraus gewunken hatte, wo doch das Gespann in Waage lag, erklärte er, dass er a) selber Camper sei, b) ebenfalls Katamaran segelt und c) seine Familie auch aus Frauen bestehe. Wenn er dann sieht, dass im Kofferraum 2 Hunde sind, kann er sich vorstellen, dass das ganze Gepäck und Zubehör im angehängten Wohnwagen sein müsse.
    Wenn dieser dann noch ein Hobby ist, weiß man als Camper, dass dieser in aller Regel keine hohe Zuladung haben könne...
    Und wieder was gelernt - auch Polizisten können Camper sein und wissen, wo der Hase lang läuft :D


    Gruß, Uli

    Man kann immer eine Menge machen - bei genauerem nachdenken kann man aber auch eine Menge bleiben lassen...

  • @ hansolo22


    Dein letzter Beitrag im anderen Forum und die Schlussfolgerung ist leider völlig falsch.


    Dort habe ich die gültigen Fakten zu deinem Ansinnen erläutert.

  • Hallo MeLex,
    Wie Schnuffi in einem anderen Troet erläutert hat geht es wohl doch denn:
    Meine Achslast ist mit 1700kg eingetragen und mein WW GG auch.
    Damit kann ich wohl die Stuetzlast auf das GG des WW aufaddieren lassen.

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