Ersatzrad 185 r14c statt Original 195 70 r15.

  • Hallo,
    Mein neuer Wohnwagen hat eine Bereifung 5 1/2 j 15 195 70 r 15. Das alte Ersatzrad hat eine Größe 5 1/2 j14 185r14c. Die Einpresstiefe und der der Lochkreis sind identisch, im Umfang unterscheiden sie sich nur minimal.
    Kann ich wohl das alte Ersatzrad weiter nutzen.


    VG Frank

  • Grundsätzlich ja! Ein Reserverad ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben! Das erklärt auch, warum es die unterschiedlichsten Varianten von Reserverädern gibt. Oft sind es auch "Noträder" mit stark abweichender Größe von der verwendeten Fahrbereifung. Grundsätzlich gilt bei der Verwendung eines solchen Reserverades der "Nothilfegedanke". Das bedeutet, man versucht unter Verwendung eines "Reserverades" das Pannenfahrzeug zu einer geeigneten Stelle weiterzubewegen, um dann die volle Verkehrstüchtigkeit wieder herzustellen.


    Daraus ergibt sich, dass du ein Reserverad mit abweichender Größe tatsächlich verwenden darfst!


    Ich würde dabei aber bedenken, dass einem eine Reifenpanne meist auf der Reise erwischt. Wenn man dann noch 1000 km zu Fahren hat, dann ist man heilfroh. ein voll taugliches Reserverad dabei zu haben.

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    :up: greetz@all vom frankophilius  :up:

  • Jan hat absolut Recht. Am Anhänger musst Du nur auf drei Dinge achten. Das Rad darf nicht schleifen, auch nicht beim voll einfedern, es dürfen keine An- oder Unterbauten des Wohnwagens aufsetzen und die Tragkraft, also der Lastindex muss ausreichen.

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