Guten Morgen,
eine Ähnliche Situation hatte ich vorzeiten auch mal, als wir unseren LMC 430P (1993) auf 100km/h zulassen wollten.
Was am Ende der entscheidende Brief war, war die Freigabe des Fahrgestellherstellers (bei mir BPW als Nachfolger von Peitz).
Hier würde ich dir nochmal empfehlen, also nicht bei Fendt nachzufragen, sondern beim Hersteller des Fahrgestells (vmtl. ALKO?).
Mit genauer Angabe der Fahrgestellnummer, der Fahrgestellart, was alles gemacht wurde etc pp.
Viel Erfolg
PS und zur Frage, ob Explosionszeichnungen von Fahrgestellen ausgestellt werden: wohnwagen-forum.de/index.php?attachment/237355/
Das brauchte ich damals, weil der Vorbesitzer (ein Niederländer) 4 Löcher in die Deichsel gebohrt hatte, um eine Basisplatte für einen Fahrradträger zu schaffen.
Da bekam der Prüfer erstmal kurz Schnappatmung (und ich eine fürchterliche Angst). Doch tatsächlich ist das erlaubt gewesen.
Doch das ist eine andere Geschichte. :-)