Richtig...
Beiträge von bullipilot
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Da gibt es von Hobby keine Freigabe!
wir drehen uns im Kreis..
wegen der fehlenden Herstellerfreigabe empfahl ich den Besuch eines aaS !, Der darf auch ohne Freigabe, sofern er Willens ist und einen Poppes in der Hose hat. Passende Fahrwerkskomponenten müssen vorhanden sein.
Wer eine Herstellerfreigabe hat, kann zu jedem ollen Plakettenkleber fahren..
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Good morning Mate,
if you planning to return your caravan back to Europe for selling, it possible it's an idea to contact the dutch company Giel.
Giel Caravan | Caravan verkoop | Tabbert en Weinsberg dealer | Campeerwinkel | Onderhoud | Bovag
Don't be scared about their Brands.
They are Import Experts and can possible help in your matters.
Best Regards,
"T"
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Willkommen im Forum und liebe Grüße aus Wegberg
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er muss nachweisbar und schlüssig eine kausale Kette fachlich bilden können und diese dann auch so dokumentieren und abbilden.
kann er doch mit den Typschildern.. alles für ein höheres Gewicht zugelassen.
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zu meinem Fähigen TÜV Mann
Genau, versuche das... wenn es ein AAS ist, dann kann er das auch ohen Herstellerbescheinigung machen. Solltest dann wohl drauf achten, deine Biervorräte nicht oben in die Hängeschränke zu packen.
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Aber für einen größeren Raum ist so'n Teil unbrauchbar. Zudem würde mich nachts die Lautstärke stören.
ich benutze, so einen ähnlichen wenn es kalt ist, Nachts im 460er WILK, das reicht für 15°C locker... aber Geräusche macht der schon..
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sind da im Achsrohr nicht diese Gummistränge ? Vieleicht sind die Schuld?
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ist das überhaupt erlaubt
Nein.
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was ist denn das Problem oder der Defekt ?
haste hier schon mal geschaut ?: https://www.peitzteile.de/Peitz-PAV-SR-13.html
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Hast alles richtig gemacht. Wenn Spannung am Anschluss der Heizpatrone anliegt und nix warm wird, dann kapott.
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Das exakte Leergewicht steht in den COC- Papiere unter dem Punkt 13.2!
Heute muss jedes Fahrzeug gewogen werden. Nicht nur in den Niederlanden!da bin ich noch nicht von überzeugt, das in "D" jeder einzelne WW vor Auslieferung an den Kunden verwogen wird.
Gab schon mal einen Beitrag in der Vergangenheit (08/2016) von "Segler" dazu :
""
Eine ähnliche Frage hatte ich bei unserem LMC auch und deshalb habe ich beim Hersteller nachgefragt.
In der Antwort stand sinngemäß:
Punkt 13 ist die Masse fahrbereit im Serienzustand.
Punkt 13.2 Masse des Fahrzeuges im Lieferzustand. Also Punkt 13 + werksmäßige Extras, aber nur als errechneter Wert und leider nicht tatsächlich gewogen. ""
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die 96/53/EG ist aber wohl älter als die EU-Richtlinie aus 2012!
ist aber nicht Ausserkraft gesetzt, da es in 2015 noch eine Berichtigung gab.
Will mich da auch nicht streiten, da jeder eine andere Auslegung hat.
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machen es trotzdem?
naja, man kann Texte durchaus unterschiedlich verstehen und zu jeder Regel gibt es wieder eine Ausnahme...
""Mit der Richtlinie 96/53/EG werden höchstzulässige Gewichte festgelegt, die jedoch nur für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten. Nach jener Richtlinie ist es allerdings erlaubt, dass die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihre
innerstaatlichen Rechtsvorschriften auf den innerstaatlichen Verkehr anwenden..."" -
Wo muß man fahren, um das mehrfach zu erleben?
Hauptsaison Sommerferien. A1 nach Norden bei Bremen, A61 Richtung Süden, A7. A8
Ich denke er will lediglich die Freigabe von Hymer um nicht alles selbst prüfen zu müssen,
naja, oder er darf nicht. Das ist in den meisten Fällen so.
Oftmals reden die sich mit der Herstellerbescheinigung damit raus, ob der Aufbau auch geeignet ist für das höhere Gewicht. Soll heissen ob du nicht zuviel Bettwäsche in die Oberschränke packst und dann die Seitenwände einklappen
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die Wohnwagen werden bei uns als Modellreihe mit einem "Leergewicht" von - bis angegeben, der exakte Wert ( abhängig von der Ausstattung ) wird in Deutschland nur gemittelt, anders als in den Niederlanden, da wird jeder einzelne WW vor Auslieferung gewogen und das tatsächliche Gewicht eingetragen. Im laufe der Jahre nimmt der WW aber noch Gewicht durch Schmutz, Feuchtigkeit usw zu. Wieviel das ausmacht weiß ich nicht.
nur noch für den Seiden-String.
je nach Urlaub reicht der doch
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Achs- und Stützlast addiert und so das zGG des WW
ja, beides einzeln ermittelt und dann mit der Eintragung verglichen. Sobald ein einzelner Wert überschritten war, hat man trotzdem die A - Karte, obwohl das zGG nicht überschritten war.
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berfahrenWird angehängt oder solo gewogen?
fast immer wird durch überfahren der Waage nur die Achslast ermittelt. Deshalb schrieb ich ja, das im Zweifelsfalle die Achse und die Stützlast einzeln gewogen werden muss!
Ich hatte schon mehrmals das Vergügen der Gespannkontrolle auf deutschen Autobahnen und konnte damit Erfahrungen machen, ergo notfalls auf Einzelverwiegung bestehen, aber nur wenn man sich seiner Gewichte abolut sicher ist.
Wie der TÜV oder andere Organisationen das handhaben, hängt davon ab, was die Geschäftsleitung vorgibt und du einen aaS ( amtlich annerkannten Sachverständigen ) mit Poppes in der Hose hast oder nur den "gemeinen" Plakettenkleber.
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Da die 220V-Heizpatrone auch nach vielen Stunden Betrieb nicht warm wird
wenn du Ahnung von der Materie hast und mit einem Multimeter umgehen kannst, dann mess doch mal direkt am 230V Anschluss ( Lüsterklemme ) der Heizpatrone. Falls da die volle Netzspannung anliegt und es nicht kühlt, dann ist die Heizpatrone Schrott. Gleiches gilt für 12V. Ansonsten von den Heizpatronen beginnend zum Schalter, Verteiler usw messen, um zu sehen wo die Spannung nicht mehr vorhanden ist.
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beim Wiegen darf das maximal zulässige Achsgewicht nicht überschritten werden . Punkt !
Bei der Papierauflastung durch Stützlasterhöhung, wird bescheinigt, daß der Anhänger die max Achlast + die Stützlast wiegen darf, d.h. im Zweifelsfalle einer Kontrolle muss die Achse und die Stützlast einzeln gewogen werden ! die maximale SL ist immer der kleinste Wert auf den Typschildern von WW und Zugfahrzeug !