Hallo,
Muss diesen Fred hier nochmal aufwärmen.
Gilt die Regelung in der gesamten EU das bei der Anhängelast das aktuell gemessene Technische Gesamtgewicht des Wowa gilt? Und nicht das Theoretische Gesamtgewicht des Wowa?
Und die nächste Frage wäre ob in der gesamten EU die Regelung gilt wie in punkt 3. im Beitrag #1? Also das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird solange das max.Ges.gew vom Wowa die Anhängelast übersteigt.
Bei mir steht eine Dokumentenauflastung über die Stützlast an.
Momentan hat der Wowa ein max. Zul.Gg von 1360Kg, Achslast von 1360Kg und eine Stützlast von 100Kg.
Das Leergewicht vom Zugfahrz. ist 1425Kg, die Anhängelast 1400Kg und die Stützlast 75Kg.
Nun stehen für mich 3 Varianten im Raum.
Vatiante 1:
Auflastung Wowa auf nur 1400Kg. Zul.Gg.:
100Kmh weiterhin möglich.
Jeder Dorfsheriff in egal welchem Land legt die beiden Fahrzeugscheine nebeneinander, und das max.Zul.Gg Wowa übersteigt die max. Anhängelast des Zugfahrz. nicht. Keine Fragen keine Diskussionen weil die Anhängelast sowieso eingehalten wird.
Nur 40Kg zugewinn auch bei einem Fahrzeugwechsel mit mehr Anhängelast.
Variante 2:
Auflastung Wowa auf nur 1425Kg. die ich komplett ausnutzen kann.
100Kmh weiterhin möglich.
So mancher Polizist könnte der Meinung sein ich darf diesen Hänger grundsätzlich garnicht ziehen weil er ja mit dem Theoretischen Ges.Gw von 1425Kg die 1400Kg Anhängelast überschreitet, obwohl das Ges.Gw tatsächlich vielleicht unter 1400Kg liegt. Und zusätzlich die Diskussion das bei tatsächlischen 1425Kg die Stützlast dem Zugfahrzeug zu gerechnet werden kann und die Anhängelast nicht überschritten wird. Diese Diskussion auf Französisch, Spanisch oder Kroatisch zu führen ist mir nicht möglich. Und selbst auf Deutsch kann es langwirig und anstrengend sein, und der Ausgang ist ungewiss. Im zweifel hat der Schutzmann nämlich erstmal immer Recht.
Variante 3:
Maximale Auflastung auf 1460Kg Zul.Gg. wovon ich nur 1435Kg nutzen kann weil sonst die Achslast vom Wowa oder die Stützlast vom Zugfahrz. überschritten werden.
100Kmh ist mit jetzigem Zugfahrz. nicht mehr möglich.
Und zusätzlich die selben drohenden Diskussionen wie in Variante 2.
Ich weiss absolut nicht was ich machen soll.
Der Engel sagt:
Mach die 1400Kg, damit biste safe in allen Lebenslagen und vor unwissenden geschützt. Es gibt keinerlei Diskussionen. Und 40Kg sind ja auch schon was.
Der Teufel sagt:
Nimm dir was du kriegen kannst und lass 1460Kg eintragen. Wenn ich mal das Auto wechsel kann ich noch mehr Bier, Wein und unrat mit nehmen. Und die 1460Kg kosten das selbe wie die 1400Kg.
Allerdings könnte ein Zugwagenwechsel auch den B96 erforderlich machen, und die Wahrscheinlichkeit dafür steigt mit jedem Kilo das ich auflaste.
Viel Text und viel unsicherheit wie ihr merkt. Wenn ein Mod. meint ein eigener Trööt wäre besser kann er es ja gerne verschieben. Ich wollte mal nix eigenes aufmachen. Wüsste auch nich wo ehrlich gesagt.
Gruß Christian