Dass Cosmos Direkt für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Werbung macht, ist verständlich - die wollen sowas verkaufen. Der Bund der Versicherten schreibt explizit, dass diese Versicherung nur der braucht, der auch vermietet.
Und bei Stiftung Warentest steht geschrieben:
Wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von einem Grundstück aufs Auto fallen, kann sich der Autobesitzer aber zunächst an den Grundstückseigentümer wenden. Dieser muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft. Das heißt, er muss seine „Verkehrssicherungspflicht“ verletzt haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum ganz offensichtlich morsch oder ein Dachstuhl ohnehin marode war. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in Ordnung war, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten, denn auf extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (OLG Koblenz, Az. 12 U 11/03).
Wo ich wohne, war vor 10 plus x Jahren eine der Kyrill-Hauptzerstörungsschneisen. ALLE Autobesitzer, die nicht wenigstens Teilkaskoversichert waren, sind auf ihren Schäden sitzengeblieben.