Beiträge von V-Jürgen

    Moin,


    der ZIBRO FF30 darf im Betrieb nicht nach Petroleum oder Abgasen riechen / stinken denn es ist ja die spezielle Technik mit Wandkamin für Frisch-und Abluft.....das gilt auch für die Anheizphase.


    Wenn es wirklich weiterhin auftritt ist da irgendetwas im Brennerbereich undicht was sich mit zunehmendem Aufheizen wieder schließt.....meine Meinung.

    Moin,


    so ist es, zumindest bei unserer Anlage und bei dem Wiegevorgang und Anheben mit dem vorderen Stützenpaar ist ja kein anderer Zylinder aktiv.


    Die vorderen Stützen kannst du paarweise alleine " zum Hochheben " aktivieren, die hinteren Stützen paarweise auch und nur die Achsstützen können einzeln im Handbetrieb angehoben/genutzt werden.


    Ablassen geht immer nur als " Gesamtpaket"....

    Moin,


    in der Regel weiß jemand in der Rezeption vom Platz da weiter.....wenn nicht, ab in den Baumarkt in Zadar und Schläuche im Durchmesser 10/12 mm als Meterware und Schlauchschellen und Schlauchverbinder kaufen und die Therme vom Wasserkreislauf " überbrücken "....

    Die neuen Schläuche ggf. etwas erwärmen damit die über die Schlauchverbinder/Stutzen passen, Spülmittel hilft da auch ......

    Dann ist zumindest die Wasserversorgung weiterhin gesichert.

    bei Truma sitzt ein Material unten mit drin, welches eingelegt wird. Als Dämmung hast du sowas auch gemacht eine Art Dämmstoff eingelegt?

    Hallo,


    das hatte ich ursprünglich vor und hatte mir schon von einem Teichfilter grobmaschiges Schwammgewebe zugeschnitten.

    Probehalber erst einmal ohne montiert und das hat mir schon gereicht....oftmals reicht ja schon eine andere "Tonlage" des Geräusches und man empfindet das als weniger "Lärm" und das war mir ausreichend.....

    Viel entscheidender ist nach meiner Erfahrung bei einer Staukastenanlage und Ausblasen nach unten der Untergrund....auf einer Wiese ist das Geräusch deutlich gedämpfter als vor dem Haus auf dem gepflasterten Untergrund.....


    Camperfreund hat die Anlage hinten links sitzen und zieht da bei dicht stehenden Nachbarn einfach die gleiche Bodenschürze/ Vorzeltwindschutz ein...bringt schon deutliche Reduzierung, glaubt man kaum...

    ....

    Diese "Papierauflastung" ist doch nur dann relevant, wenn der Anhänger abgekuppelt gewogen wird.

    Im Fahrbetrieb wird die Stützlast unverändert dem Zugfahrzeug zugeschlagen und die Achslast dem Anhänger.

    D.h. bei zGM 2.100 kg, zulässiger Achslast 2.000 kg und zulässiger Stützlast 100 kg wird die Achse bei korrekter Beladung mit maximal 2.000 kg belastet.

    Moin,


    genau das ist uns auf der A10 in Österreich passiert....wiegen im abgekuppelten Zustand .

    Typschild am Wohnwagen zeigt die verbaute Achse mit 1900 Kg, gewogen abgehängt hatten wir 1980 Kg und schon sah man in ein "frohlockendes Grinsen" beim Kontrollorgan... :P


    Auf meinen Hinweis dann ein gründlicher Blick in die Zulassungsbescheinigung und dort dann die 2000 kg bei zul. Gesamtgewicht gesehen..... :|

    Zunächst ungläubigen Erstaunen und dann Rufen nach den restlichen Mitgliedern der Kontrollgruppe....


    Fazit:


    Problemlose Weiterfahrt nach aufklärenden Hinweisen auf die Zusammenhänge bei den Gewichten durch mich.... :smiley:


    Also hatte sich nachweislich unsere "Auflastung" durch/ um die Stützlast gelohnt, nur mal so....

    Moin,


    bei diesem Thema kommen wir hier vermutlich wieder nicht auf ein für alle zufriedenstellende Ergebnis und das war beim Thema Gas schon öfter der Fall, es ist ja unbestritten, das Hantieren mit Gas in jeglichem Zusammenhang birgt Gefahren für alle....


    Die im Beitrag 27 verlinkten Seiten weisen ausdrücklich darauf hin, kein Thema.

    Was mich bei beiden Links stört ist jeweils im Fazit zu lesen:


    Link Nr.1


    Fazit: Eine Gasflasche umfüllen – davon sollte aus Sicherheitsgründen abgesehen werden.


    Link Nr. 2


    Wenn auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, sollte im Interesse der Sicherheit auf das Umfüllen von Gasen verzichtet werden.



    Warum steht da nicht "muss" .....?


    Ich suche immer noch die rechtliche Seite ( unabhängig von Forderungen und versicherungsrechtlichen Problemen im Schadensfall )....


    Aus meinem ersten obigen Beitrag mit dem " Merkblatt " war für mich ersichtlich, für den privaten Umfüller für den eigenen Bedarf im dort aufgeführten Rahmen der Umfüllmenge bzw. Umfüllgeschwindigkeit gelten oder galten andere Regeln, obwohl er auch im weitesten Sinne eine "Umfüllstation" betreibt ...aber keine gewerbliche....



    Wie gesagt, ob das alles immer noch Gültigkeit besitzt weiß ich auch nicht..

    Moin,


    franjo001


    erlaube mir noch einen Nachtrag zu schreiben:


    grundsätzlich galt meine Antwort auf die Frage was man mit dem "Restgas" machen kann/ darf...


    Die diversen " Fülladapter " aus dem Internet sind von mir natürlich nicht gemeint weil ich da auch noch nichts " Legales " gefunden habe.....auch wenn Verkäufer vorgaukeln damit mal eben eine Standardflasche an der LPG -Säule füllen zu dürfen, das es "geht" ist kein Thema aber es ist ja auch hier bekannt , es ist nicht erlaubt.....

    Moin,


    beim Kauf eines entsprechenden "Umfüllschlauch" habe ich mal diese Zeilen als Ausdruck ausgehändigt bekommen....


    Zitat:


    Industriegaseverband e.V


    Umfüllen ist nicht verboten.


    Das Ab- bzw. Umfüllen von Gasen und die Füllanlage unterliegen der BetriebssicherheitsVO, technischen Regeln und Normen.

    Für die Füllanlage und das Füllen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

    Nur wenn das Füllen der Druckgasflasche die Abfüllleistung von 10 kg/h unterschreitet und/oder für den eigenen

    privaten Gebrauch bestimmt ist, unterliegt das Füllen nicht der BetrSichV.

    Das Füllen zur Abgabe an Dritte ist immer genehmigungspflichtig.


    Zitat aus



    Ob das so in dieser Form immer noch Gültigkeit hat müsste recherchierbar sein....ist schon einige Jahre her....

    Moin,


    vor dem endgültigen Verkleben empfehle ich nach Erfahrungen im Freundeskreis zunächst mit doppelseitigem Klebeband anzufangen und dann wie gehabt mal wieder die Dachaut einrollen....

    Gab unschöne "Knubbel/Beulen" und wurde dann letztendlich nicht final verklebt....


    Kenne aber auch Nutzer die von den Teilen schwärmen.....jeder wie er mag... :smiley:

    Moin,


    sind dann zwar nur 2 cm weniger Bodenfreiheit aber das ist dem " Hindernis " letztendlich egal....


    Idee finde ich grundsätzlich nicht schlecht, ich lege aber weiterhin meine "runden Holzscheiben " bei Bedarf drunter.....muss mich dafür nicht auf den Boden legen da eine 6 mm Gewindestange in 1 Meter Länge die " kurzen Ärmchen " verlängert... 8)

    Moin,


    vielleicht mal das Frontblech abschrauben und nachsehen ob da ggf. mal bei einem unsachgemäßem Transport ohne die gelbe Verschlusskappe Brennstoff ausgelaufen/ übergeschwappt ist und die Reste da noch im Bodenbereich "lagern" und den Petroleumgeruch verursachen.....alles schon bei diesen Öfen erlebt .