Am Kabelende zwischen F-Verschraubung und dem Innenleiter kannst die Spannung messen einmal 14V und bei einem Sender mit andere Polarisation 18V
Aaah!!!!
Vielen Dank!
DAS werde ich nachher mal machen.
....wenn es nicht mehr regnet
Am Kabelende zwischen F-Verschraubung und dem Innenleiter kannst die Spannung messen einmal 14V und bei einem Sender mit andere Polarisation 18V
Aaah!!!!
Vielen Dank!
DAS werde ich nachher mal machen.
....wenn es nicht mehr regnet
Versuchs mit mit zwei neuen Antennenkabeln .
Äh ja..... selbstverständlich habe ich Ersatzkabel (neue) dabei und auch mit diesen:
same procedere as before....
Ich würde vergleichsweise die Steuerspannung (14/18V) an beiden TV messen und vergleichen, evtl auch am anderen Ende des jeweiligen Kabels
Ok, Messgerät habe ich NATÜRLICH dabei....
Aber wo soll ich hier was messen???
Vermutlich sind zwei LNB/LNC verbaut und einer beiden Fernseher oder deren Zuleitung bringt die Steuerspannung für die Umschaltung horizontal/ vertikal nicht richtig hin .
Beide Fernseher hängen an einem Twin-LNB.
Wenn ich die Backup-Anlage nutze, wird die Dachanlage getrennt (Anschlüsse werden umgesteckt).
Sie ist somit komplett getrennt.
🤔🤔🤔
Vielen Dank schon mal bis hierhin
Ich präzisiere mal, um es noch kniffliger zu machen
- Beide TV auf dem aktuellen (identischen) Softwarestand (beide hängen im WLan, beide geprüft)
- LNB-Anschlüsse mehrfach getauscht.
- Beim TV 2 kommen bei den fehlenden Sender ab und zu Tonfetzen an, aber nie ein Bild. Programminfos kommen auch (Sendungstitel usw.)
Ich meine: WICKED, extremly wicked.....
Moin!
Und nun die Publikumsfrage....
Ausgangssituation:
Backup-Satschüssel in Betrieb, da Dachanlage auf eine 20m hohe Birke guckt....
Astra per Hand gefunden.
Fernseher 1: Alphatronic SL-Dingsbums 22 Zoll. Empfängt ALLE Programme.
Fernseher 2: Alphatronic SL-Dingsbums 22 Zoll. Empfängt ALLES außer:
- NDR
- HR
- BR
- RBB
- MDR
Frage an Radio Eriwan:
HÄÄÄ???
Manch Camper ist total froh, daß er sich einen Weinsberg, Sterkemann, Caravelair leisten kann. Muss man diese Fahrzeuge eigentlich verunglimpfen, nur weil man sich selbst vielleicht etwas Teureres leisten kann?
Wie wäre es denn mit Campingplätzen, bei denen man vor Anreise ein Mindesteinkommen nachweisen muss? Da würde sich vielleicht Mancher unter seinesgleichen wohler fühlen. Mit würde das auch gut gefallen. Dann würden mir diese Leute nämlich nicht begegnen.
Frage 1: Nein, aber meine Meinung darf ich zum Glück noch kundtun.
Frage 2: Ja, würde ich begrüßen. Alleine schon der Neid der Nachbarn, der dann dazu führt, dass sie nicht mal mehr grüßen obwohl ich freundlich und zuvorkommend bin, geht mir ohne Ende auf die Klötze. Soll doch jeder jedem seinen Wohlstand gönnen, ohne dieses alberne Getuschel und Getue....
Kann denn Dein Händler Dir diese Auskunft nicht geben?
Wäre doch der einfachste Weg....
Und jetzt kommt noch die Messe, wo sollen die noch hin mit den Neuen?
An die ganzen woken Hafermilch-Hipsterfamilien, die mit Ihrer plärrenden 3-Kind-Plage sich dann morgens am Frischwasserhahn die Zähne putzen.
Da reicht's dann für den Kauf eines 120-Monats-Finanzierungs-Krepierers, der mit Traumrabatt rausgehauen wird.
Wenn ich im Urlaub Poco-Möbel betrachten möchte, fahre ich in den örtlichen Möbel-Sonderpostenmarkt und kaufe mir dafür keinen Sterckeman, Caravelair oder Weinsberg und wie die Pappschachteln alle heißen....
Mein Nachbar hat sich einen 10 Jahre alten Weinsberg zugelegt. Irgendwas um die 5m mit Einzelbetten vorne.
Das Möbeldesign ist was für Nostalgiker der DDR-Einheitsschrankwand.
Da fehlt nur noch der Fliesen- oder MuFuTi.
Und jetzt lehne ich mich zurück, schaue auf den großen Plöner See und genieße den Shitstorm.
Sind am Schaudt die kleinen Schalter umgestellt auf diesen Batterietyp oder noch auf AGM/Blei-Säure?
Ich will mal unterstellen, dass Rameder weiss, was sie machen. Wenn die AHK in der Fahrzeugelektronik nicht angemeldet wäre, dann würde auch der Fahrradträger nicht funktionieren.
Ja das mag so sein.
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber es gibt diverse Unterschiede bei der Beleuchtung zwischen Fahrradträger und WoWa:
Der Träger hat nur 2 Rückleuchten, der WoWa hat Seitenleuchten und Begrenzungsleuchten vorne und hinten.
Die Leistungsaufnahme des WoWa ist höher als die des Trägers.
Da kann ein Steuergerät im PKW schon mal sagen: Nö, is nich.....
Dafür wird das AHK-Steuergerät (und evtl. das Lichtsteuergerät und div. weitere Steuergeräte) angepasst.
Letztendlich "reden" alle Steuergeräte miteinander und wenn da ein Signal unplausibel ist, dann flackerts.....
Wäre das jetzt ein PKW von 1995, dann würde ich auch sagen: Lastwiderstand rein und es sollte passen.
Hier aber sehe ich das so nicht.....ich tippe ganz stark auf: ran an den Audi-Server und ein paar Bits zusätzlich reinschreiben.....
Hi Thotti,
Hast Du ein original Audi Gerät verbaut?
Grüße, Lajos
Die alte 12V-AGM (nicht die 48V-Batterie) war eine "originale" Audi, jetzt ist eine Varta AGM drin.
Die musste angelernt und programmiert werden.
Hintergrund: Du kannst zwar eine neue Batterie reinsetzen und das Auto springt auch an, aber es ist möglich, dass sie nicht oder nicht richtig geladen wird.
Der ganze Vorgang hat gut eine Stunde gedauert.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass bei einem 2023er A6 für eine nachgerüstete AHK auch einiges anzupassen ist.
Frage am Rande:
Hast Du vorher geklärt, ob Kühler und (elektrische?) Wapu angepasst werden müssen?
Und oft muss auch die LiMa "umprogrammiert" werden (Stichwort Ladespannung an der AHK).
Und auch die Abschaltung div. Assistenten (sofern vorhanden) muss oft erst noch angepasst werden.
Bei diesen rollenden PC's ist es vorbei mit "einfach mal ne AHK dranfummeln".
Ich tippe auf: ab zu Audi und Steuergerät anpassen lassen.
Im Vergleich so wie mit einer neuen Batterie: muss auch erst angelernt werden.
Hatte ich gerade mit meinem Audi.....
Hier der erste Brief wie versprochen.
Ich würde mit diesen ganzen Unterlagen zur Zulassungsstelle und die Fahrzeugpapiere (und den Datensatz beim KBA) entsprechend ändern lassen.
Typgenehmigung eindeutig aus 02-1994 und Erstzulassung offenbar 03-1995.
Ich sehe das so, dass der WoWa auch erst im März 95 ausgeliefert wurde (und nicht 1 Jahr irgendwo herumstand).
Dem allerdings widerspricht die 10.Stelle der FIN. Die gibt das tatsächliche Baujahr an.
Hier steht ein "R" und bedeutet: 1994.
Der Wagen kann also im Dezember 94 gebaut und an den Händler ausgeliefert worden sein und ist z.B. erst im März 95 verkauft worden.
Daher resümiere ich: die TG gilt für das Fahrzeug, HU auch ohne SML.
Alles anzeigenErstmal schön das es mit DEKRA geklappt hat.
Ein Tipp aber noch, beim Kraftfahrt-Bundesamt KBA eine Anfrage machen und den Fall sachlich schildern.
Ich hatte mal Probleme mit der HU, da der Prüfer meinte "die Felgen müssen eingetragen werden" obwohl die ABE (nicht zu verwechseln mit dem Anhang) von der Eintragung befreit war.
Jedenfalls hatte ich dann die Bestätigung vom KBA dabei und anschließend hat sich der Prüfer dafür bedankt. Er meinte ca die Hälfte in seiner Gruppe wussten nicht, dass im Anhang "Eintragung" stehen kann und in der ABE ein Eintrag zur Befreiung von der Eintragung.
Sind auch nur Menschen
Eine ABE sagt aus, dass ein Bauteil nicht eingetragen werden muss.
Daher heißt sie auch ABE "Allgemeine Betriebserlaubnis".
Sind die in der ABE genannten Vorgaben und Auflagen erfüllt, müssen diese Bauteile nicht eingetragen werden.
Die ABE muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Ich habe noch keine ABE gesehen, bei der irgendwo vermerkt war, dass das Bauteil eingetragen werden muss.
Dann wäre es ja auch keine ABE mehr, sondern ein schnödes Teilegutachten.
......Ich habe meine Meinung mitgeteilt und den Rest ignoriere ich.....
.....Nehmt es mir nicht übel, aber ich muss hier niemandem meine Lebensgeschichte erzählen.....
Für jemanden, der neu ins Forum kommt und gleich mit so einer interessanten Geschichte aufwartet finde ich Deine Ausdrucksweise in sehr hohem Maße arrogant.
Ist hier vielleicht nicht die richtige Plattform für Dich?
Ich muss mich revidieren..... zum Thema Gültigkeit einer EG-Typgenehmigung....
Asche auf mein Haupt....
Eine EG-Typgenehmigung hat tatsächlich eine begrenzte Gültigkeitsdauer, sofern der Hersteller keinen Nachtrag einreicht (also sie verlängern lässt).
Das ist alles eine ziemlich verschwurbelte Formulierung im Gesetzestext, daher hier mal ein Link, der es etwas einfacher ausformuliert:
Zulassung: EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge
Darin wird auch beschrieben, wann eine TG noch so erlöschen kann..... Ist doch ganz interessant, das Thema.....
Ob nun von nicht vorhandenen SML eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht sei mal dahingestellt.
Aber tatsächlich kann das KBA eine TG einkassieren, wenn sicherheitsrelevante Bauteile nicht verbaut oder verändert wurden/werden.
Wäre der Wohnwagen seit 1994 ununterbrochen zugelassen gewesen, bzw. als EZ 1994 vermerkt, wäre es dem Prüfer vermutlich nicht aufgefallen bzw. hätte er das Fehlen der SML nicht bemängelt. Denn nur dann kann sich der Halter auf Bestandsschutz berufen.
Wenn man es ganz genau nimmt, hätte für diesen WoWa nun eine neue TG erstellt werden müssen.
Was ein Quatsch......
Eigentlich schon solange der Betrieb ordentlich prüft.
Oder aber die Undichtigkeit ist erst jetzt aufgetreten und war bei der letzten Prüfung noch nicht da.
Egal was und warum: Wagen zum Betrieb bringen und dort das Thema klären.
Unsauber/unfachmännisch eingebaut, von oben läuft Wasser zwischen Rahmen und Dach ein.
Hin zum Betrieb, der sie eingebaut hat und Nachbesserung/Schadenbeseitigung verlangen.
Also - nichts genaues weiss manchmal keiner, weil sich ja auch keiner angreifbar machen will.
Jepp, und hier liegt der Hase im Pfeffer.
Beispiel:
Wir haben bei uns im Konzern eine Riesen-Rechtsabteilung, bis hin zu einem CJO (Chief-Justice-Operator). Alles hochbezahlte und bestens ausgebildete Fachleute.
Ich habe nun gerade einen Fall auf dem Tisch, bei dem es um die Rückforderung von fast 2 Mio. Euro geht.
Sachlage klar aufgearbeitet, in unzähligen Meetings allen erläutert, entsprechend dicke "Beweisakte" erstellt.
Nun geht es darum, nach außen zu kommunizieren (Haftbarhaltung usw.).
Und was passiert?
Man gibt das ganze an eine externe, riesengroße Anwaltskanzlei, die auch wieder Unsummen kosten wird.
Weil wenn man im Ergebnis unterliegen sollte, dann ist ja die externe Kanzlei schuld und nicht unsere hochbegabte Rechtabteilung.....
Krank.....