Beiträge von NitroFan

    also ich hab für das System mit den 6 Stützen 3+++ bezahlt. Vorher fest vereibart, das war mein Glück, der Händler meinte hinterher her hab deutlich mehr Zeit gebraucht die Adapterplatten am Hobby zu montieren. Ohne Festpreis wäre es deutlich teuer gekommen.

    Bei 1 und 2 überschreitest du das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wenn du um die Stützlast schwerer bist,
    bei 3 überschreitest du das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers NICHT, sonder "nur" die Anhängelast deines Zugfahrzeugs, und dort wird die Stützlast hinzugerechnet. Und das Immer, auch bei 1 und 2.

    mußte mal mit dem Besitzer reden. Das ist in erster Linie ein Stellplatz für WoMos und kein Campingplatz. Es ist auf WoMo Plätzen durchaus üblich das kein Klopapier oder Seife vorhanden ist. Ich hab mal mit dem Betreiber gesprochen, er sagte er hat anfangs Klopapier auf den Toiletten gehabt, aber er konnte garnicht so schnell nachfüllen wie es verschwunden war.
    Läuft auf diesen Stellplätzen eben alles über Münzen, dafür haste keine Schranken, kannst kommen und gehen wann du willst, eben ideal für Zwischenübernachtung, und Wohnwagen werden toleriert, für ein/zwei Nächte reicht mir das, längeren Urlaub würde ich aber auf nem Campingplatz mit mehr Service machen, was allerdings auch deutlich teurer ist.

    hängt immer davon ab was du an Zubehör anbauen willst. bei mir sind mit Mover, Solar anlage, hydrl. Stützen Markisse schon einiges von den 400 Kg Ladung (die nach der großen Auflastung hatte) drauf gegangen,
    Mobile Sachen kommen bei mir eh ins Zugfahrzeug, da hab etwas Reserve an Zuladung

    wenn ich links anklicke sind die Bilder da, aber sie öffnen im gleichen fenster, so muß man immer zurückblättern
    oder man klickt gleich rechts auf den link und öffnet in separtem TAB / Fenster.


    klingt auf jeden Fall interessant, meine Kochen wollen auch nicht mehr recht, danke für den Tip

    zumal da keine Alko Achse drunter ist sondern ne Knott oder BPW Chassis, ist ab Werk allemal günstiger. Es ggab hier schonmal nen Thread über nachträglich Auflastung mit technischer Änderung, die lagen um ein vielfaches höher.
    Einfach nur andere Reifen ist in meinen Augen keine technische Änderung, und im Konfigurator seht für beide Modelle "technische Änderung" 29Kg mehr Gewicht.

    Kann jemand sagen, ob man die beiden Modelle auch nachträglich auflasten kann und ob das nur reine Bürokratie ist?
    Der Aufpreis ab Werk sieht für mich nur nach anderer Bereifung aus mit anderem Tragfähigkeitsindex.

    Ich denke mal nachträgliches Auflasten auf die 1750Kg kannste vergessen, da sind technische Änderungen nötig (andere Achse usw.) als wenn gleich die höchstmöglich Auflastung bestelllen.
    Hab ich bei meinem "Kleinen" auch gleich gemacht (allerings sind es da nur 1500Kg) die zulässige Zuladung hat gut gestimmt.


    Bin auch allein unterwegs, allerdings bisher nicht länger als 3 Wochen, wird sich demnächst änderen.
    Hab mir deshalb ne Sackmarkisse gekauft die sich zum vollständigen Vorzelt ausbauen lässt und somit genügend Platz bietet.

    hab wohl auch schon irgendwo gelesen das grenznahe Anwohner von deutschen Zuslassungsstellen gesiegelte Plaketten bekommen wenn die technischen Voraussetzungen erfühlt sind.
    Ich glaub aber nicht alle EU-Ausdländer dürfen automatisch 100 fahren.

    Umgekehrt dürfen aber andere EU-ler in Deutschland, bei Erfüllung der technischen Voraussetzungen 100km/h fahren(?)

    dürfen die das wirklich? Oder tun sie einfach nur? Woher soll ein ausländisches Fahrzeug eine gesiegelt Tempo 100 Plakette bekommen?

    du sprichts mir aus der Seele :thumbup:

    Ist das Regelwerk G 607 denn ein Gesetz ?
    Das DVGW Arbeitsblatt G 607 ist zwar kein Bundesgesetz jedoch ein vor Gericht anerkanntes technisches Regelwerk!
    Das bedeutet, dass im Falle eines Gasunfalls die G 607 als Bewertungsgrundlage vor Gericht herangezogen wird.
    Sollten Verstöße gegen die G 607 festgestellt werden, drohen straf- und zivilrechtrechtliche Konsequenzen. Eine nicht vorhandene oder abgelaufene Prüfbescheinigung kann so als (grobe) Fahrlässigkeit gewertet werden. Als Konsequenz droht somit auch der Verlust des Versicherungsschutz.
    Viele Betreiber von Flüssiggasanlagen bzw. Besitzer von Campingfahrzeugen gehen fälschlicherweise davon aus, dass es sich (lediglich) um ein Verbandsregelwerk handelt, das keine rechtliche Verbindlichkeit hat. Dies ist definitiv nicht so!

    Selbst die Sachkundigen weisen darauf das die Prüfung KEIN Gesetz ist