Empfehlenswert ist evtl. auch dieser hier: https://camping-pahna.de/
Günstig gelegen zwischen Leipzig und Altenburg/Th. und gut über die A9 und der A72 erreichbar.
Beiträge von FaBe
-
-
Trotzdem schön, sieht nach GST oder ZV Lager aus
GST -Tauchlager 14 Tage Ausbildung - danach drei Wochen Urlaub :)
-
Es ist wie bei einem Computer! Wenn man den neu kauft und zu Hause auspackt, ist der schon wieder veraltert.
-
-
[Blockierte Grafik: https://www.hobby-fendt-wohnwagen-ersatzteile.de/media/image/product/316890/xs/schuerzenleiste-kederleiste-weiss-200-cm-hobby.jpg]
Scheint nicht so richtig zu funktionieren. Ich versuche noch eine andere Möglichkeit.
-
Schau mal hier:
https://www.hobby-fendt-wohnwa…leiste-weiss-200-cm-Hobby
Ich denke kürzere Stücken wirst du nicht bekommen. Oder einmal bei einen Händler nachfragen ob er evtl. solche kurzen Reste über haben.
-
Wir haben in unseren 495 er so ein TV-Teil. Da kann man den Fernseher in jede Richtung drehen und man kann ihn auch aushängen und im Vorzelt aufhängen.
-
Volvo V70 II mit 147 KW (200PS) Baujahr 2002 Km-Laufleistung 255 000 KM
-
Einen Hobby 495 UFe aus dem BJ 1999. Ein richtiger "Rentner-Wohnwagen! Mit Mover,Fußbodenheizung und Warmwasser.
Und demnächst noch einen 45 L Frischwassertank, damit ich nicht immer so oft Wasser schleppen muß. -
Da sind leider zwei Bilder doppelt erschienen. Keine Ahnung wiso.
-
So sah bei mir das Camperleben 1986 aus. An einen nicht als CP zugelassenen Steinbruch.
oder am Feldberger See
:):0-0: -
Danke für die Info!
-
OK, ich möchte nicht länger auf dem Thema rumreiten. Es ist mir nur aufgefallen, das es keine genauen gesetzlichen Vorgaben darüber gibt und die G 607 wahrscheinlich in unterschiedlichen Versionen gibt.
Ich bin natürlich auch froh darüber, wenn ich über den CP laufe und sehe das die Camper sich natürlich daran halten. Sicherheit ist mir natürlich auch wichtig!beste Grüße aus Sachsen
FaBe:0-0:
Unterwegs mit Volvo V 70II und Hobby 495 -
Ja, so steht es auf den Seiten der Hersteller. Und die verweisen wiederum auf die G 607. Und in dieser Verordnung steht Punkt 7.3 folgendes:
7.3 Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die
Gesamtanlage erneut zu prüfen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu
unterziehen, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf
ordnungsgemäßen Zustand (z.B. freier Durchgang von Abgasrohren, in allen Teilen steigend
verlegt, dicht und mit Rohrschellen fest montiert) zu überprüfen sind. Dichtheitsprüfung und
Brennprobe nach Abschnitt 7.1 sind zu wiederholen. Anlagenteile, die Verschleiß oder
Alterung unterliegen, wie z.B. Druckregelgeräte, Schläuche, Absperreinrichtungen u.a. sind
auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen und ggf. auszuwechseln. Verantwortlich für die
Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber. Der Betreiber ist bei der Übergabe des
Fahrzeuges auf die Prüfpflicht der Anlage schriftlich hinzuweisen.
Selbst in der Truma Bedienungsanleitung steht nur, das es evtl. getauscht werden soll.
Nirgends gibt es einen Verweis auf die Pflicht zum Tauschen -
Hallo Zusammen!
Ich möchte eigentlich keine neue Diskussion darüber auslösen. Aber, zur letzten Gasprüfung wurde meine Truma Duomatic L Plus ausgetauscht. 10 Jahresfrist!
Vielleicht kann mir mal jemand sagen, wo das genau geschrieben steht. Ich konnte bis jetzt im WWW noch nichts dergleichen finden.Grübelnd FaBe
:0-0:Unterwegs mit Volvo V70 und Hobby 495