Warm sollte das verboten sein ? Hab ich ja noch nie gehört es gibt Plätze bei dehnen es extra Gebühren kostet aber da frag ich garnicht
Beiträge von Schnuffis
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Das ist doch noch alles sehr tehoretisch bei dir. Pack doch ersteinmal alles ein und wiege dann die StützlaSt ordentlich (Persoenwaage)
Danach kannst Du immer noch umpacken. -
Na wer sagt´s denn, ein Griff und Schwupps sind Sie da
Allerdings sind meine Weiß,
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Ja kannst Du ganz einfach selbst tauschen. Das beste daran ist, ich habe noch 2 Stück davon rumliegen (sollten passen) und ein bisschen Dekalin kann ich dir auch mitgeben. Falls ich das ganze finden sollte (bin grade umgezogen :-) )
Das schenke ich Dir gegen Versandkosten.Schraube rausdrehen, sauber machen, Dekalin drauf, Endkappe einschieben und wieder festschrauben, Das überschüssige Dekalin lässt sich dann ganz einfach, mit einen Klumpen von dem selbigen, abtupfen.
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sorry, falscher Post
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damit beim Auslesen Luft rein kommt, ist wie bei einem Kanister.
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Zitat
Die Kassette muss hermetisch Dicht sein,
Das ist natürlich Quatsch und wäre mords gefährlichEdit; sorry...melde mich später nochmal, da ist was schief gelaufen.
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Tja, da steht Dir dein Nutzungsverhalten im Weg. Für ein paar Tage reicht nämlich auch ein ganz "normales" mit ca. 2×3m, für um die 300€
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Danke Thomas, für deinen unermüdlichen Einsatz
Ich hab's schon lang aufgegeben, auch deshalb, da ich es nicht so ausführlich erklären kann.
Wie ich schon mehrfach erwähnte, habe ich es mir, schon vor Jahren, nur eintragen lassen um solchen Diskusionen mit der Rennleitung (egal in welchem Land) vorzubeugen und zu vermeiden. Auf der Straße zieht man dann sowieso den kürzeren und hat danach die rennerein.
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Ok, das sind Infos die mich persönlich zum Herzog treiben würden.
Da haste was solides, mit gutem Dachüberstand, Fensterabdeckungen und guter Preis/Leitung. -
Wenn Du die einzelnen Zelte mit einen Bildlink verknüpft hättest, wäre es wahrlich leichter für uns
Kommt natürlich immer auf die jeweilige Verwendung an. Wofür soll es dienen? Nur als Schleuse, Skiklamotten unterstellen, drin sitzen...mit wieviel Platz kommt Ihr aus usw.
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Da hast Du mich etwas Missverstanden
Natürlich muss man die Stützlast einzeln wiegen um den genauen Wert ermitteln zu können.
WW (Ab,-Angehangen) und Auto einzeln wiegen und daraus die Stützlast rechnerisch ermitteln ist nicht Okay und gibt nicht den wahren (verwertbaren) Wert wieder.Mehr sag ich dazu aber auch nicht mehr, da es eh nebensächlich ist.
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Zitat
Es gibt für die "Rennleitung" ähnliche Regelwerke
Wie jetzt Mehrzahl ? kann ich mir dann das passende raussuchen
Hmm, will ja keinen zu nahe treten und soweit ist die Wiegung auch richtig, nur Bild bzw. Bsp. 4 ist nicht so ganz in Ordnung. Warum? Es handelt sich bei herrausfinden der stützlast, bei dieser Wiegung um Achsverwiegung und diese ist "eigentlich" nicht zulässig.
Ist vielleicht aber auch Krümelkackerei und muss im (Ernst-) Einzelfall sowieso von .... entschieden werden
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Überschritten werden darf nicht: Das zullässige Gesamtgewicht des Hängers. Bei Dir also 1700 kg im abgehängten Zustand. Du kannst Dir die Stützlast zum zGG eintragen lassen, wenn Du einen Tüvler findest der das macht :-) Dazu gibts in diesem Forum zig tausende Beiträge.
Dann kannst Du, in D deinen WW bis 1800 kg beladen, allerdings darf dabei die Achslast von 1700 kg nicht überschritten werden. Eigentlich ändert sich dabei garnix, ist nur für das Ausland wichtig, denn durch den Eintrag würde dein zGG auf 1800kg steigen und auch in den Papieren stehen.
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In Deutschland angehängt und im Ausland ist das nicht so genau zu sagen... EU Recht gibts nicht, also alles Länder- und Auslegungssache.
Die Stützlast kann man nur in einem einzigen, speziellen Fall dazurechnen ( und das auch nur in D), nämlich wenn die Anhängelast des Zugfahrzeuges größer ist als das zGG des Hängers und dieses darf dabei ( im abgehängten Zustand) niemals überschritten werden. Auch das Gespanngewicht muss dabei natürlich beachtet werden.
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Genau
Gasprüfer machen auch Hausbesuche, da braucht der WW nicht zugelassen sein.
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ich weiss nicht wie alt das zeug ist und ob es schon einmal getauscht wurde, da es keine Papiere mehr dazu gab
Das steht auf dem Schlauch und dem Gasregler ! Wenn nix drauf steht, austauschen. FERTIG
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1. Deine Schläuche und der Gasregler dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein.
2. Eine Gasflasche wäre sinnvoll.
3. Eine Batterie ( R6 ) benötigst Du nur wenn Du eine automatische Zündung hast, bei der Piezozündung (Handknopf zum drücken) braucht man keine Batterie. -
Bitte mache viele Bilder und einen guten Reperaturbericht :) Würde bestimmt viele freuen hier