Hallo,
ich bin doch etwas verwundert wie schnell die Forderung nach einem Sachverständigen kommt. Richtig ist, dass die Versicherung des PKW zahlungspflichtig ist. Diese und niemand anderes bestimmt die Reihenfolge. Auch der Fahrer des PKW nicht.
Der PKW Fahrer muß den Schaden seiner Versicherung melden. Diese kann dann einen Sachverständigen einsetzen oder mit einem Kostenvoranschlag einer Fachfirma einverstanden sein.
Erst wenn das Verhalten der Versicherung nicht zum Erfolg führt kann der Geschädigte tätig werden, wie zum Beispiel Rechtsanwalt, Gegengutachten, Zivilklage usw. Aber: Denkt an die Kosten.
Aber bei dem Schaden, wie auf dem Foto erkennbar, sollte eine einvernehmliche Regelung zu finden sein.
Weiterhin gute Fahrt.
falsch, als Geschädigter entscheide ich den Ablauf und ich suche mir den Gutachter aus. die Versicherung hat da nichts zu entscheiden.
Hallo tom 500 zu Nr. 78
die rechtliche Situation im Zivilverfahren sieht leider anders aus tom 500. Was ist denn wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht anerkennt und einen eigenen Gutachter bestellt? Wir alle wissen doch das es "sonne und solche" Gutachter gibt. Der eine Gutachter rechnet ev. nach dem Stundensatz eines kleineren Wohnwagenhändlers ab oder er nimmt die Stundensätze von einer der großen Werkstätten.
Wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt mußt Du klagen, wer klagt ist beweispflichtig. Es kommt zur einem Verfahren vor dem Amtsgericht oder je nach Schadenshöhe vorm Landgericht.
Vor diesen Gerichten kommt es zu einem hohen Anteil von Vergleichen in Zivilprozessen. Wenn dir dies passiert trägt jeder seine Kosten. Du zahlt Deinen Rechtsanwalt, Deinen Gutachter und die Deinen Anteil an den Gerichtskosten. Hast Du immer noch Lust vor Gericht zu gehen.
Vor Gericht bei einem Zivilverfahren bestimmt niemand wo es langgeht Beide Parteien sind gleichbereichtigt, soviel zu der vorstehenden Aussage "ich bestimme wo es langgeht".
Trotzdem stets unfallfreie Fahrt.