Beiträge von Nebukad

    "Das Ding ist nur Show!, schreibt Hobby nicht ohne Grund.

    Und das ist auch unabhängig davon, ob der WW nun bewegt wird, oder ein Stillleben aufführt.

    Also in eine Bedienungsanleitung von 2006 z.B. schreibt Hobby zu dem Thema lediglich, dass die Leiter vorsichtig zu Besteigen ist und man nicht freihändig auf dem Dach rumlaufen soll und dass die zulässige Dachlast für den Träger 50kg beträgt. Also von Show ist da nichts zu lesen.

    Wichtigste Frage: Ist der Wohnwagen Teilkasko versichert?


    Wir haben auch den Wohnwagen in der Teilkasko obwohl BJ90, grade weil die Fenster sündhaft teuer sind.


    PS: was ist denn vorne rechts passiert?

    Du meinst quasi die Seiten ?

    Also oben unter dem Fenster habe ich alles schon gelöst wären Augenscheinlich nur noch die Verschraubung an der aussenhaut und der Deichsel und halt bissken Dichtmittel.

    Wo ist das denn getackert genau ?

    Der Gaskasten hat links und rechts so einen 90° Winkel, der unter den Kantenleisten liegt. Hobby hat den wohl früher einfach angetackert, bevor die Kanten-/Kederleisten drübergeschraubt worden sind (die Schrauben gehen auch durchs Plastik). Bei den älteren Modellen bilden sich da tlw. feine Risse, wo tlw. auch Wasser eindringen kann.


    Bild z.B. hier: Klick

    Mit dem Gaskasten wär ich vorsichtig, der ist unter der Kederleiste nur angetackert. Das kann sein, dass das alles auseinanderbröselt, da Hobby da nichts vorgebohrt hat. Einen neuen Gaskasten wirst du für dem Wagen nicht mehr bekommen.

    Der Gaskasten hat hinter der Leiste ja eine Stufe. Dadrüber ist die Fensterbank, die quasi in der Luft hängt. Mit der Leiste wird das Frontblech mit dem Gaskasten verbunden. Das Wasser kann also erstmal nicht an die Fensterbank kommen, die hängt ja oben drüber. Das Wasser läuft durch die Schrauben der Leiste in den Gaskasten. In den Wohnwagen selbst kann es auf diesem Weg nicht gelangen.


    Aus irgendeinem Grund hat da jemand lange Schrauben reingedreht, eventuell ist da ein Riss hinter oder die alten kurzen Schrauben haben nicht mehr gehalten. Letztendlich müsste man die Leiste abnehmen, ordentlich mit Dekalin hinterfüttern und wieder montieren.


    Wie gesagt, der Bauschaum da in der Ecke würde mir auch Sorgen machen.

    Ich würde viel eher mal prüfen, warum da jemand in der Ecke Bauschaum reingesprüht hat. Darüber müsste der Hohlraum hinter den Blechrundungen sein, wo innen das dreieckige Brett neben dem Fenster sitzt.


    Das Wasser kommt über die Abdeckleiste, die den Gaskasten mit dem Frontblech verbindet, das Problem hab ich auch, nur dass bei unserem der Gaskasten an der Stelle komplett gerissen ist. Das sieht man ander Stelle aber nur, wenn man die Leiste runternimmt, da dort auf der Innenseite die Kuntstoffverstärkung aufgeschweißt ist.

    Die graue ist eine Eigentumsflasche. Da gibts erstmal kein Geld für zurück. Es gibt aber wohl einige Händler und teilweise Baumärkte, die die Flaschen aufgrund des Flaschenmangels oder um damit Geld zu verdienen zurückkaufen (natürlich nicht zum vollen Preis).


    Stell die Flasche am besten bei Kleinanzeigen oder hier im Forum ein.

    Nein,


    der TE hat geschrieben, dass er einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1700kg hat und einer zulässigen Achslast von 1700kg. Das ist eigentlich der Regelfall, dass das zulässige Gesamtgewicht gleich der zulässigen Achslast ist beim Wohnwagen. Der ADAC hat ihm jetzt wohl mitgeteilt, dass nur noch 1600kg auf der Achse lasten dürfen, wenn er die 100kg Stützlast ausreizt, was ja richtig ist.

    Das Gewicht des Wohnwagens darf abgehängt auf der Waage max. 1700kg betragen. Die tatsächliche Stützlast, die angehängt auf das Fahrzeug drückt muss man dann natürlich entsprechend abziehen. Hat man nur das Minimum der Stützlast von 25kg erreicht, dann darf die Achslast eben auf der Waage 1675kg erreichen, bei 50kg Stützlast eben 1650kg.

    Der Punkt ist ja, die HU für den Wohnwagen kostet Summe X. Der Prüfer kann ja gerne alles Prüfen, was er möchte. Wenn die Dichtigkeitsprüfung der Heizung aber ein Prüfpunkt der HU ist, wie kann er dann dafür eine extra Gebühr verlangen? Dann könnte er ja auch sagen, ich prüfe deine Bremsen nur für eine extra Gebühr und ohne bekommst du keine HU.

    Das ist klar, aber seit dem 1.4.22 wollte man das ja auf anderer Weise verpflichtend regeln und hier ist scheinbar nach 2 Jahren immer noch nichts passiert.


    Der TÜV-Nord Prüfer hat sich letztes mal drauf bezogen, dass Heizungen im Aufbau mitzuprüfen sind (was auch in einer Richtlinie steht, er müsste also im Rahmen der HU zumindestens die Heizung und deren Dichtigkeit prüfen) und meinte, dass macht er nicht umsonst und nur, wenn ich auch die Gasprüfung machen lasse. Auf die Diskussion, dass die prüfungsrelevanten Punkte bei der HU ja wohl nichts extra kosten dürften wollte er nicht eingehen.


    Ich wollt das halt im Nachgang woanders günstiger machen lassen.

    Ja, im Lügenstift fließen maximal 0,5mA. Pack ich jetzt trotz RCD zwischen L und N und steh gut isoliert, dann würde ich nicht drauf wetten, dass hier die nötigen 15-30mA zustande kommen, um den RCD auszulösen. 10kOhm werden die Latschen schon schaffen. Der RCD ist jetzt auch nicht das Allheilmittel, das vor allem Unfällen schützen kann.



    Der Trick, damit der RCD bei der Powerstation trotzdem funktioniert ist wohl einen Pol auf den PA des Wohnwagens zu legen, so wie es bei den Wechselrichtern wohl auch gemacht wird. Dadurch hätte man innerhalb des Wohnwagens einen zusätzlichen Schutz und schonmal den Fehlerfall abgedeckt, dass ein Leiter Kontakt mit einem mit dem Schutzleiter verbundenen Gerät hat. In dem Fall ist der gesamte Wohnwagen halt die "Erde" bzw. das Bezugspotential. Nachteil ist wohl, dass die meisten Powerstations dann auf keinen Fall gleichzeitig mit dem Stromnetz zum Laden verbunden werden dürfen. Für die Ecoflow Teile gibts wohl einen entsprechenden Adapter, um die Verbindung zu zwischen einem Pol und dem Schutzleiter zu erzeugen.


    Den Isowächter hab ich z.B. in meinem Feuerwehrstromerzeuger. Der kann mir halt einen Isofehler gegen den Potenzialausgleich anzeigen, aber schaltet nichts ab, weil es einfach nicht gewünscht ist und der erste Fehler im IT Netz noch unkritisch ist, da es dann noch keine gefährliche Körperdurchströmung gegen Erde geben kann.


    Bei der Powerstation kann ein Körperstrom gegen Erde ja erst fließen, wenn ein Pol eine gute Verbindung zur Erde hat (schadhaftes Kabel liegt im Wasser) und man den anderen Pol anfässt.

    Wie soll das mit einem Kabel und einer Powerstation funktionieren?

    Damit der RCD/Fi im Wohnwagen funktionieren kann muss ein Strom am RCD/Fi vorbeifließen ( Fehlerstrom). Damit ein Strom fließen kann braucht es einen Stromkreis. Bei einer Hausinstallation wird dieser Stromkreis über PE/Erde hergestellt.

    Weder die Powerstation noch irgendein Kabel haben von Hause aus PE/Erde, also wie soll dann ein Stromkreis zu Stande kommen?

    Hab ich da vielleicht jetzt einen Denkfehler? Vorrausgesetzt in der Powerstation ist überhaupt der Potentialausgleich verbunden (scheinbar ist das ja nicht der Fall und man muss da wohl teilweise nachhelfen), dann wird der Wohnwagen ja auf ein Potenzial mit der Powerstation gelegt. Fässt man nun innerhalb des Wohnwagens einen spannungsführenden Leiter an, dann müsste ja der FI entweder auslösen, weil ein ausreichend großer Fehlerstrom zurück über den PE in Richtung Powerstation fließt, oder er löst nicht aus, weil kein ausreichend gefährlicher Strom entsteht. Letztendlich macht man doch bei einer einphasigen Powerstation eine gefährliche Körperdurchströmung erst möglich, wenn man den PE an der Powerstation mit dem N verbindet. Vorher haben wir ja einfach ein IT Netz, wo man die Phase einfach anfassen kann, ohne dass es zu einer Körperdurchströmung kommen kann (mal abgesehen davon, wenn man größere Netze aufbaut und da noch andere Effekte zum Tragen kommen).


    Wenn man jetzt natürlich versehentlich zwischen Phase und Neutralleiter greift, dann nützt ja auch im herkömmlichen Stromnetz ein FI nichts, da der Stromkreis ja bestimmungsgemäß geschlossen ist.

    Neue Pflicht ab 1. April 2022

    Ab 1. April 2022 gibt es für alle Beteiligten – Wohnmobilisten und auch Caravaner – eine neue Regelung: die Gasprüfung wird verpflichtend! Und sie wird (bzw bleibt) losgelöst von der HU. De facto stellt letzteres für den Wohnwagenfahrer keine Änderung zum momentanen Status Quo dar. Es ändert sich nur der Umstand, dass die Gasprüfung nun Pflicht werden wird.

    Interessant wird die Frage werden, wer die Kontrollen in Zukunft durchführen darf. Das hat der Gesetzgeber noch nicht geklärt. Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, rät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG)., Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Nur durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette seien Camper im Schadensfall abgesichert.“

    In diesem Sinn bleibt alles beim alten: der verantwortungsvolle Wohnmobilist lässt alle zwei Jahre die Gasanlage in seinem Wohnwagen kontrollieren. Wobei das Ergebnis der Gasprüfung weiterhin keinen Einfluss auf das Erteilen der TÜV-Plakette hat.

    (Quelle: Camping, Cars & Caravans)


    Moin,


    wir haben jetzt das Jahr 2024 und wenn ich es richtig sehe, hat sich hinsichtlich der Gasprüfung immer noch nichts getan, oder?


    Bei der letzten HU in 05/2022 hat sich der TÜV Nord Prüfer noch geweigert, den Wohnwagen ohne Gasprüfung zu prüfen, die er dann natürlich gegen Einwurf einer Münze gleich mitgemacht hat. Inzwischen schreibt der TÜV Nord auf seiner Webseite nur noch, dass sie die Prüfung empfehlen um natürlich weiterhin Geld dafür einnehmen zu können.


    Hat der Gesetzgeber das ganze Thema jetzt schlichtweg seit einem Jahr verschlafen?

    Zitat

    h) für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß Artikel 2 Absatz 11c dieser Richtlinie für die Klassen M und N, wie in Verordnung EU 2018/858 festgelegt, die für die Nutzung auf öffentlichen Straßen bestimmt sind, einschließlich derer, die in einer oder in mehreren Stufen konzipiert und gefertigt wurden, und zwar mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg, ohne Anhänger, sowie für die Personenbeförderung mit einer Sitzplatzkapazität von höchstens acht Sitzen außer dem Fahrzeugführer. Hinter diesen Kraftwagen darf ein Anhänger bzw. Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Gespanns von höchstens 5 000 kg mitgeführt werden;

    Wenn ich den Entwurf jetzt richtig verstehe, dann darf man mit Klasse B zukünftig auch ein Fahrzeug der Klasse N und M mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3500kg und 4250kg bewegen, wenn dieses über einen alternativen Antrieb verfügt. Und nur dann erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns auf 5000kg. Also darf man effektiv an das Fahrzeug einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 750kg und 1499kg anhängen (1499kg theoeritsch wenn das Zugfahrzeug 3501kg zGG hat).


    Für alle anderen bis 3,5t bleibt alles beim Alten.