Beiträge von hallunke

    Teflon hab ich keine Ahnung, Ballistol würde gehen, stinkt mir persönlich aber zu sehr am WW (an Waffen gehörts allerdings dazu wie Salz an die Suppe :thumbup: )
    Wenns mal nicht mehr ganz so flüssig geht, hab ich bis dato immer Silikonspray genommen. Auch wenn ich es bei knapp 10m Umlaufmaß irgendwie durchziehen könnte, muss man sich ja das Leben nicht unnötig schwer machen. Das Material wirds auch danken.

    Wenn du garnix findest, bist du mit 4,5 Bar erstmal auf der sicheren Seite.


    Hier hab ich grade gefunden: http://his2.dethleffs.de/2006/…/14_Raeder_und_Reifen.pdf


    Reifen: 205/70 R 14
    Tragfähigkeitskennzahl: 95
    Tragfähigkeit (nach Load-Index): 690 kg
    Reifendruck: 2,7 bar


    Die PSI Angabe auf dem Reifen ist übrigens der Maximaldruck, ich ahne der wird bis locker 3,5 gehen. Bleibst du also zwischen dem 2,7 offiziellen von Dethleffs und den maximalen lt. Reifenaufdruck, bist du auf der sicheren Seite. 8)

    Ja genau, ich wusste nicht genau, ob die Preise von Rheingas vorgegeben werden und die dann dem Händler ne Provision zahlen oder ob Rheingas einen Festpreis von den Händlern will und die dann aufschlagen können wie sie wollen.


    Scheint so als wenns da ne freie Preisgestaltung bei den Händlern gibt.

    Ist es normal, dass aktuell bei 11kg Gasflaschenaustausch 30,29 Euronen zu bezahlen sind oder hat sich die Shell-Tante, die für Rheingas tauscht verrechnet? 8|

    Also ich sehe da an den Leuchten gar keine Rückfahrscheinwerfer..., also was soll da leuchten beim rückwärts fahren?


    Neben den Blinkern, innen ist ein Feld für die Rückfahrscheinwerfer. Edit: Sollte so sein.....ich wills nicht beschwören.


    @Mimie musste wohl doch aufschrauben und gucken ;)

    Eine Sache die evtl. Aufschrauben vermeidet: Hast du eine 13-poligen Anschluss am Auto oder nur 7 und nutzt du ein Adapter auf den 13-poligen WW Stecker? Wenn ja, gibts keinen Rückfahrscheinwerfer bzw. keine Stromversorgung dafür. ;)

    Eigentlich sollte er bei dem BJ. einen Rückfahrscheinwerfer haben. Allerdings hat er den nur auf einer Seite, die Scheinwerferdeckel haben aber beidseitig ein Klarglas, eins davon ist ein Dummy, den erkennt man vom Nahen.


    Wenn einer geht ist also alles i.O.

    Falls es ein Geländewagen mit Leiterrahmen sein darf: Nissan Pathfinder, 7Sitzer, 174 bzw. 190 PS, 450Nm Drehmoment, bis zu 3.500kg Anhängelast
    Da dürftest du mit 12.000 auch gut dabei sein.
    Solo 9-10 Liter, mit WW knapp 12L bei 100 km/h

    Wenn ich mit einem motorisierten Gefährt irgendwo hinfahre, fahr ich grundsätzlich selbst. Außer im Auto meiner Frau, denn sie hälts genauso 8)
    Da ihr Auto den WW nicht ziehen kann, ist es immer mein Auto mit dem wir unterwegs sind, also fahre ich.
    Sie wollte das auch garnicht, da ihr mein Auto an sich schon zu groß und zu unübersichtlich ist.


    Jetzt fällt mir ein....sie darf das Gespann ja auch garnicht mit Klasse B fahren mhhhhmmmm 8o

    Danke für die Antworten. Hab nun auch selber noch ein bisschen gesucht und gefunden.
    Zwei Sachen sind es wohl:

    • Risse in den Plastikeckteilen beim Hobby
    • die nicht richtig dichtende Schiene überm Gaskasten


    Risse hab ich zum Glück garkeine und die Schiene bzw. Dichtung guck ich mir bei Gelegenheit mal an. Wenn diese neuralgischen Punkte i.O. sind, dann bin ich beruhigt :thumbup:

    Hallo liebe Forumgemeinde, möchte Euch darauf hin weisen das sämtliche Verstöße gegen dies Stvo wie ein Lkwfahrer geahndet wird.
    Mit freundl.Grüssen. Jürgen


    Hallo lieber Jürgen-Beate, ich möchte dich darauf hinweisen, dass du mindestens 8 x die Regeln der deutschen Sprache (Ausdruck, Grammatik, Rechtschreibung) verletzt hast. Das wird durch die Duden-Polizei geahndet, auch wenn man LKW fährt. :D:P:undweg:

    Vor allem der Satz, dass jeder Briefkastenbesitzer die Pflicht hat, spätestens nach drei Tagen den Briefkasten zu prüfen, bzw. prüfen zu lassen, hat mich nicht überzeugt.
    Ich bleibe da lieber beim Einschreiben mit Rückschein, scheint mir auf jeden Fall sicherer zu sein.
    Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, läßt das Einschreiben per Gerichtsvollzieher zustellen, ist zwar teuer, aber ganz sicher!
    Im Übrigen soll das jeder so machen, wie es ihm beliebt.


    Gruß


    Ubertino


    Dazu gibts Grundsatzurteile. Woher die drei Tage kommen weiß ich jetzt auch nicht aus dem Stehgreif, ist schlussendlich aber unerheblich, da es nicht mal auf 3 Tage ankommt. Ich sags mal so: Liegts in deinem Briefkasten, ist es zugestellt, egal ob du krank, im Urlaub o.ä. bist. Nich schön, aber is so.


    Hier ein Beispiel:


    Zitat von 'BAG 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Empfänger zugeht. Ein Schreiben ist zugegangen, sobald es in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist [...] So bewirkt der Einwurf in einen Briefkasten den Zugang, [...] Wenn danach für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob und wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war. In diesem Fall trifft den Empfänger die Obliegenheit, die nötigen Vorkehrungen für eine tatsächliche Kenntnisnahme zu treffen.

    Wer ganz auf Nummer sicher gehen will der schreibt den Brief unter Zeugen, verpackt den Brief unter Zeugen und bringt den Brief unter Zeugen zum Postamt,Gerichtsvollzieher oder zum Briefkasten des AG..


    Gruß Thomas


    Nee brauchste bei ner förmlichen Zustellung eben nicht. Schicks an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher des für den Empfänger zuständigen Amtsgerichtes mit der Bitte um förmliche Zustellung. Später bekommst eine Kopie des Dokumentes mit einem amtlichen Zustellnachweis, mit dem du rechtssicher nachweisen kannst, welches Dokument mit konkretem Inhalt wann und an wen zugestellt worden ist. Zustellung, einfache Dokumentengebühr usw. alles ein Abwasch für etwa 15 Euro

    Im Oktober 2013 habt ihr einen WW gekauft und habt euch im selben Monat eine Antenne dran bauen lassen, ebenfalls im selben Monat hattet ihr euren ersten Urlaub, bei dem es dann gleich reingeregnet hat? Wir haben jetzt bald März 2014, was ist den seit dem passiert?


    Ich würds so machen: Schaden dokumentieren, Händler kontaktieren, Termin für Nachbesserung vereinbaren. Wenn er nicht reagiert oder sich nicht darauf einläßt --> Dem Händler schriftlich eine Frist (10 Werktage) setzen, und gleichzeitig mitteilen, dass man sich nach Ablauf einen Gutachter nehmen und den Schaden anderweitig auf Kosten des Händlers beheben lassen wird. Im selben Schreiben über eine förmliche Zustellung, Kosten und weitere zivilrechtliche Schritte informieren.


    Nach ergebnislosem Ablauf der Frist wird förmlich zugestellt (und nein ihr Einschreibenfetischisten, NICHT per Einschreiben :P ) Bei Einschreiben wird lediglich der Empfang eines Schriftstücks bzw. Briefs nachgewiesen, nicht jedoch der Inhalt und das ist letztendlich entscheidend. Förmliche Zustellung per Gerichtsvollzieher kostet pi mal Daumen 15 Euro und sollte immer an diesem Punkt verwendet werden, dann und auch nur dann ist man auf der sicheren Seite, da der Empfänger nicht mehr behaupten kann etwas nicht bekommen oder vom Inhalt keine Kenntniss erhalten zu haben.


    In dem letzten Schreiben nochmals ne letzte Frist zur Nacherfüllung/Nachbesserung. Wenn das alles nix hilft, ist der Zeitpunkt gekommen die Rechtsschutz und anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


    Nein, das war keine Rechtsberatung, sondern nur der Weg den ich gehen würde. Ich hab keine Ahnung von nix, man kann mich nicht haftbar machen, ich bin kein Anwalt und hab mir das alles im Fieberwahn ausgedacht. 8|