Hallo,
folgendes kann ich zum Thema Lastindex und 100er Zulassung bei WoWa beitragen aus eigener Erfahrung:
wir sind gestartet mit unserem Ci Wilk 560 TMK (EZ04/95) mit einem zGG von 1500Kg und max. Achslast von 1500Kg in 2011.
Eingetragen sind Reifen 195/70R15 REINF. 97J (Also LI 2x730Kg = 1460Kg).
Bei Anhängern mit 80 km/h darf man ja 10% auf den Li drauf rechnen -> also passt das.
Nach altem "Fahrzeugbrief" sind auch Reifen der Größe 205/65R15 REINF 99J zulässig - und diese haben wir auch tatsächlich drauf
(LI 2x775Kg = 1550Kg)
2012 habe ich eine 100er Zulassung eintragen lassen - auf dem entsprechenden "Zettel" (Dekra) standen alle möglichen einzuhaltenden Bedingungen (Gewichtsverhältnis, ABS beim Zugfahrzeug, Ausnutzung der Stützlast usw.) - jedoch nicht, dass man die 10% auf den LI nicht mehr aufschlagen darf.
Auch wurden die Reifen mit LI 97 nicht "ausgetragen" und es gab auch keinen sonstigen Hinweis.
Nach allem, was ich bisher gelesen hatte, reichen die Reifen mit LI 97 bei 100er Zulassung nicht mehr aus (1460Kg < 1500Kg).
Da wir aber die Reifen mit LI 99 haben, war mir das erst mal Schnuppe.
Nun habe ich dieses Jahr eine Auflastung "ohne technische Änderung" auf 1600Kg eintragen lassen. (zGG 1600Kg und max Achslast 1600Kg)
Achse, Fahrgestell und Bremse sind ausreichend dimensioniert. (Bestätigung durch ALKO und Knaus-Tabbert lag vor).
Bei den Reifen war sich zunächst die DEKRA auch nicht sicher. Denn nun sah es so aus, dass nicht nur der LI 97 nicht mehr ausreichend ist, sondern auch der LI 99.
Die DEKRA vor Ort wollte das unbedingt klären - obwohl ich mich schon bereit erklärt hatte, "C-Reifen mit LI>100" zu montieren
(für die ich von Knaus-Tabert bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte).
Die freundlichen DEKRA-Mitarbeiter riefen bei ihrem "Experten in der Zentrale" an (sorry, keine Ahnung, wer und wo das war).
Dieser war zunächst auch ratlos, ob man nun in diesem speziellen Fall mit 100er Zulassung die Reifen so lassen kann und wollte zurückrufen.
Nach 30 Minuten rief der "Experte" zurück und erklärte:
Nach nationalem (deutschen) Recht dürfe man die 10% nicht beim LI addieren - da hier aber eine Zulassung nach
EG-Recht (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) vorliegt, übersteuert das EG-Recht hier. Und dieses unterscheide
bei den 10% Aufschlag des LI nicht zwischen 80km/h oder 100 km/h.
Er gab die Auskunft, dass beide Reifen (LI97 und LI99) trotz 100er Zulassung eingetragen bleiben können und natürlich gefahren werden dürfen.
Um Diskussionen bei Kontrollen zu vermeiden hat die DEKRA sogar unter Ziff 22 (Freitext) extra den Hinweis eingetragen,
dass LI97 trotz 100km/h ausreichend ist.
So steht es jetzt in meinen Papieren.
Bei weiteren Recherchen deckt sich das auch mit der Angabe der Herstellers meiner Reifen Continental.
(http://www.conti.nl/wp-content…ber_2013-14_multi_D-s.pdf)
Im "Technischen Ratgeber 2013-2014" von Continental gibt es neben den Luftdruck-Tabellen auch eine
Tabelle "Erhöhte Tragfähigkeit von Reifen an Wohnwagen und leichten Anhängern bis max 100km/h". (S80)
Dort wird dem Reifen mit Li97 (730Kg) eine erhöhte Tragfähigkeit von 805Kg beim Luftdruck 3,1 bar "bescheinigt". :ok
Aus meiner Sicht passt damit alles Zusammen.
Zusätzlich kann man sich dass dann noch "schön" rechnen: Bei Einhaltung des zGG des WoWa (1600Kg) und voller Ausnutzung der Stützlast (in meinem Fall 75Kg), müssen die Reifen "nur" 1600-75 = 1525Kg tatsächlich tragen....
Gruß
Andree